Mittelzentren im Main-Kinzig-Kreis Teil II

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20. Wahlperiode                                                                      Drucksache 20/1699 HESSISCHER LANDTAG                                                                              28. 01. 2020 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) und Heinz Lotz (SPD) vom 10.12.2019 Mittelzentren im Main-Kinzig-Kreis – Teil II und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die Stadt Nidderau strebt an Mittelzentrum zu werden, mehrfach wurde dies bereits von Bürgermeister Gerhard Schultheiß und Landrat Thorsten Stolz gefordert. Mit Antwort auf die Kleine Anfrage 19/6828 hatte die Lan- desregierung bezüglich einer entsprechenden Weiterentwicklung der Stadt auf eine Expertenkommission ver- wiesen. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Laut Pressebereichten steht eine Überarbeitung des Landesentwicklungsplans an, da die Zuordnung in Haupt-, Mittel- und Grundzentren nicht mehr aktuell sei. a) Wann ist mit einer solchen Überarbeitung bzw. deren Ergebnissen zu rechnen? b) Wie soll sich eine Überarbeitung des Landesentwicklungsplans auf die derzeitige Verteilung von Mittelzentren auswirken? c) Welche Auswirkungen sind von einer solchen Überarbeitung auf die Verteilung von Mittelzen- tren im Main-Kinzig-Kreis zu erwarten? Zu Frage 1 a: Voraussichtlich im Februar 2020 wird der Entwurf des „Landesentwicklungsplans Hessen 2020 Raumstruktur, Zentrale Orte und Großflächiger Einzelhandel“ 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 im Staatsanzeiger veröffentlicht und an die hessischen Kommunen, die Träger öffentlicher Belange sowie die Regionalversammlungen in Nord-, Mittel- und Südhessen verschickt. Auch die Abgeordneten des Hessischen Landtages erhalten eine Aus- fertigung. Alle Interessierten können im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum von 2 Monaten dazu Stellung nehmen. Zu Frage 1 b: Alle bestehenden Mittelzentren sollen erhalten bleiben. Darüber hinaus wird eine differenzierte Betrachtung der hessischen Mittelzentren vorgenommen, indem jedes Mittelzent- rum einem von insgesamt sechs Typen von Mittelzentren zugeordnet wird. Auf dieser Grundlage sollen diese Städte und Gemeinden unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Ausgangssitu- ation in ihren mittelzentralen Funktionen spezifisch gestärkt werden. Zu Frage 1 c: Es ist beabsichtigt, die Mittelzentren im Main-Kinzig-Kreis spezifischen Typen zuzuordnen. Frage 2.     Soll sich die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans auch auf die Anforderungen für die Aus- weisung von Ober-, Mittel- und Grundzentren auswirken? Nach § 3 des Hessischen Landesplanungsgesetz werden im Landesentwicklungsplan die Oberzen- tren und Mittelzentren sowie die Anforderungen an die Ausweisung von Grundzentren festgelegt. Dies ist Gegenstand des Verfahrens zur 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000. Frage 3.     In welchem Maße sollen die kommunalen Spitzenverbände in die Überarbeitung des Landesent- wicklungsplans einbezogen werden? Die kommunalen Spitzenverbände wurden frühzeitig über die Arbeit der Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa) informiert. Der Vorsitzende der Expertenkommission ZORa hat die Verbände im Juni 2018 gebeten, ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Eingegangen am 28. Januar 2020 · Bearbeitet am 28. Januar 2020 · Ausgegeben am 31. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                               Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1699 hessischen Zentrale Orte Konzepts zu formulieren und ggf. Kriterien für die kommunale Zuord- nung vorzuschlagen. Darüber hinaus wurden die kommunalen Spitzenverbände vor Veröffentli- chung der Empfehlungen der Expertenkommission im Mai 2019 von mir über die Ergebnisse und den aktuellen Sachstand informiert. Dabei wurden sie gebeten, angesichts der Zeitplanung für den Start des formellen Änderungsverfahrens Anfang 2020 möglichst frühzeitig Anregungen einzu- bringen, um sich hierauf aufbauend austauschen zu können. Darüber hinaus können die kommunalen Spitzenverbände selbstverständlich im Rahmen des ge- setzlichen Offenlage- und Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme schriftlich oder in elektro- nischer Form abgeben und so ihre Sichtweise einbringen. Wiesbaden, 20. Januar 2020 Tarek Al-Wazir
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