Physikum und Lehre am Universitätsklinikum Gießen/Marburg (UKGM)

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/285 HESSISCHER LANDTAG                                                                          10. 04. 2019 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 05.03.2019 Physikum und Lehre am Universitätsklinikum Gießen/Marburg (UKGM) und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1.     Wie bewertet die Landesregierung, dass jeder achte Teilnehmer der Marburger Philipps- Universität, jeder fünfte Teilnehmer des Uniklinikums Gießen den schriftlichen Teil des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung, also des Physikums, nicht bestanden hat? Die Prüfungen zum schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung auf den vorklinischen Studienabschnitt (1. bis 4. Semester) finden auf der Grundlage von Lerninhalten der Universitäten Gießen und Marburg statt. Das Universitätsklinikum ist mithin nicht unmittel- bar betroffen, da die klinisch tätigen Wissenschaftler hier in der Regel nicht beteiligt sind. Konkret geht es um die Prüfungsergebnisse des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), die jeweils im Frühjahr und Herbst eines Jahres veröffentlicht werden. In Bezug auf den Herbst 2018 liegt die Misserfolgsquote demnach in Gießen bei 20,6 %, in Marburg bei 12,6 %. Betrachtet man die Misserfolgsquoten der vergangenen Jahre – sowohl im Hinblick auf die Frühjahrs- als auch die Herbsttermine, so wird deutlich, dass sie zum Teil sehr deutlichen Schwankungen unterliegen. So liegt Gießen beispielsweise bei den Prüfungsergebnissen im Frühjahr 2018, mit zudem vergleichbarer Fallzahl, bei einer Misserfolgsquote von lediglich 12,7 %, während der Bundesdurchschnitt 20,7 % ausweist. Bei den Frühjahrsterminen sind für Gießen aus hessischer Sicht seit über zehn Jahren die niedrigsten Misserfolgsquoten zu ver- zeichnen. Es ist eine Besonderheit der Ergebnisse der Gießener Studierenden im Herbst- Examen, dass – bedingt durch zwei Zulassungskohorten pro Jahr – im Herbst jeweils die durch- gefallenen Prüflinge des schriftlichen Teils des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M 1) der im Frühjahr zugelassenen Kohorte mit einbezogen werden. Die Durchfallquote in einem Halbjahr gibt also nicht automatisch Hinweise auf etwaige Ausbil- dungsdefizite der Fachbereiche Medizin. Frage 2.     Wie bewertet sie es, dass offenbar auch die Durchfallquoten bei klinischen Examina an den Uni- versitätskliniken steigen? Auch hier ist eine differenzierte Betrachtung im Sinne einer langjährigen Entwicklung erforder- lich. Insoweit ist an dieser Stelle auf die Antwort zu Frage 1 zu verweisen. Die Durchfallquoten im Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind traditionell sehr gering. Frage 3.     Welche Mängel sind der Landesregierung im Bereich Forschung und Lehre in der mittelhessi- schen Universitätsmedizin bekannt, die unter Umständen auch negative Auswirkung auf das Be- stehen bzw. Nicht-Bestehen haben kann? Der Landesregierung sind keine zentralen Mängel bekannt, die maßgeblich ursächlich für die Bestehensquoten sind. Eingegangen am 10. April 2019 · Bearbeitet am 10. April 2019 · Ausgegeben am 12. April 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/285 Die Landesregierung begrüßt vielmehr, dass beide Universitäten erhebliche Anstrengungen unternehmen, die auf eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität des Studiums zielen (siehe auch im Folgenden die Antwort zu Frage 4 für die Universität Gießen). So wird beispielsweise in Marburg die Lernplattform k-MED für die Organisation der Lehre und für Online-Umfragen genutzt. Seit 2009 werden am Standort Marburg alle curricularen Lehrveranstaltungen der Studiengänge Humanmedizin und Humanbiologie per Online-Umfragen durch die Studierenden bewertet; die verantwortlich Lehrenden erhalten jedes Semester ein aus- führliches Feedback über die Akzeptanz ihrer Lehre. Die Universität Marburg weist des Weite- ren darauf hin, dass auch die Lehre im so genannten Praktischen Jahr mittels Online- Befragungen der Absolventen evaluiert wird. Lehrende am Fachbereich Medizin können im Medizindidaktik-Programm, das sowohl für Einsteiger in die Lehre als auch für Fortgeschritte- ne und Habilitanden ein Basisangebot an medizin-didaktischem Know-how und Trainingsmög- lichkeiten bietet, ihre Lehrkompetenzen weiterentwickeln. Dabei wird nach Angaben der Uni- versität Marburg besonderer Wert auf ein grundlegendes didaktisches Verständnis, praktische Tipps für gute Lehre sowie umsetzbare Lösungen für auftretende Probleme gelegt. Frage 4.    Wie begründet und bewertet sie die Finanzierung der Kurse „Medi Lern“ für Medizinstudierende in Gießen hinsichtlich der Teilnehmerzahlen, der jeweiligen Töpfe, der Höhe der Mittel und der jeweiligen Dauer? Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme des Fachbereichs Medizin der Universität Gießen, die dieser in eigener Zuständigkeit treffen kann. Das Angebot eines Prüfungsvorbereitungssys- tems eines externen Dienstleisters ist aus Sicht der Landesregierung nicht zu beanstanden, viel- mehr kann es durchaus ein sinnvoller Baustein sein, der eine entsprechende Wirkung zu entfal- ten vermag. Aus Sicht des Landes ist des Weiteren zu begrüßen, dass den Studierenden keine zusätzlichen finanziellen Belastungen zugemutet werden, da die Kosten für das Lehrpilotprojekt „Medi- Learn“ vom Dekanat getragen werden. Die Kosten für die Unterrichtsmaterialien werden eben- falls von der Universität übernommen, sofern die Studierenden ihre Ergebnisse in ein Evalua- tionsportal online eintragen. Hierdurch hat der Fachbereich Medizin nach eigener Aussage die Möglichkeit, den Erfolg dieser Maßnahme zu evaluieren. Im Frühjahr 2019 haben sich nach Mitteilung der Universität alle 209 Medizinstudierende für das „Medi-Learn“-Repetitorium (M 1) angemeldet, die am M 1-Examen teilnehmen. Auch an anderen universitätsmedizinischen Standorten in Deutschland werden vergleichbare Schulungen angeboten und durchgeführt, um Lernstoff zu wiederholen und um die Fähigkeiten einer guten Lern- und Eigenorganisation zu unterstützen (z.B. in Essen, Mainz, Tübingen und Ulm). Derartige Intensivkurse zur gezielten Prüfungsvorbereitung sind ungeachtet ihrer indivi- duellen Form und Ausprägung insofern grundsätzlich nicht unüblich. Frage 5.    Wie will sie dafür Sorge tragen, dass Lehrende des Fachbereichs Medizin mehr Zeit für die Leh- re haben und nicht mehr aufgrund ihres Angestelltenverhältnisses beim Rhön-Konzern verspätet zu den Lehrveranstaltungen eintreffen oder den Hörsaal früher verlassen müssen, weil die Kran- kenversorgung erledigt werden muss? Es ist nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen – wie in anderen Universitätskliniken auch – temporär dazu kommen kann, dass Lehrveranstaltungen verspätet beginnen oder früher beendet werden. Dies stellt jedoch nicht den Regelfall dar. Ungeachtet dessen ist nach Auskunft der Universität Marburg am dortigen Fachbereich Medizin ein Abfragesystem in Erprobung, mit dem Studierende Unterrichtsausfall an das Studiendekanat melden können. Zudem wird derzeit bei Einstellungen im Rahmen der Lehre bzw. Forschung das Modell der „Rotationsstellen“ verfolgt. Das bedeutet, dass die Stelleninhaber eine eindeuti- ge, phasenweise und ausschließliche Verantwortlichkeit für die Lehre bzw. Forschung haben, so dass sie als Hauptansprechpartner für den Unterricht im besagten Zeitraum zur Verfügung ste- hen und nicht durch Klinikaufgaben von der Lehrtätigkeit abgehalten werden. Die Universität Gießen weist in diesem Kontext darauf hin, dass aufgrund der Systematik grundsätzlich zwischen Lehre im vorklinischen und im klinischen Studienabschnitt Medizin unterschieden werden muss. Für die Lehrenden in der Vorklinik bestehen keine Aufgaben in der Krankenversorgung. Für den klinischen Studienabschnitt ist aus Sicht des Dekanats sicherge- stellt, dass die Lehrenden nach dem Unterrichtsplan des Studiendekanats ihre Verpflichtungen in der regulären Dienstzeit verrichten können. Die vorliegenden regelmäßigen Evaluationen der Studierenden zu den laufenden Lehrveranstaltungen deuten demnach auf keinen systematischen Mangel in der klinischen Ausbildung hin. Aus den Evaluationen der Studierenden lassen sich keine systematischen Defizite in der Lehre belegen.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/285             3 Frage 6.   Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, damit Studierende für das Physikum zukünftig besser gerüstet sind? Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat dem Fachbereich Medizin der Phi- lipps-Universität Marburg im Rahmen des Studienstrukturprogramms Mittel zur Prüfung eines Modellstudiengangs zur Verfügung gestellt, die vorwiegend zur Curriculumentwicklung einge- setzt werden. Der Fachbereich Medizin hat sich ein Jahr intensiv mit der Verbesserung des Cur- riculums auseinandergesetzt. Die Ergebnisse der Arbeit der Curriculumkommission werden in die zukünftige Ausgestaltung des Unterrichts eingehen. In Ergänzung zu den bereits skizzierten Maßnahmen der Universität Gießen wird der dortige Fachbereich Medizin die Lernzielkataloge unter Berücksichtigung des Nationalen Kompetenz- orientierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) systematisch anpassen. Frage 7.   Wie will sie konkret eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung in der Lehre bewirken? Die kontinuierliche Qualitätsverbesserung ist im Rahmen der Hochschulautonomie primär die Aufgabe der jeweiligen Universitäten und ihrer Fachbereiche. Es bestehen dazu nach Angaben der Universität Marburg bereits zahlreiche Aktivitäten, die vom Fachbereich Medizin fortlaufend weiterentwickelt werden. Für die Zukunft sollen unter ande- rem mehr Vorlesungen zugunsten praktischer Veranstaltungen digitalisiert bzw. auf Blended Learning umgestellt und die Lehrforschung im Rahmen des Dr. Reinfried-Pohl-Zentrums für medizinische Lehre ausgebaut werden. Neben studentischen Lehrevaluationen wird die Auswer- tung von Klausurergebnissen sowie von praktischen Prüfungen auch zukünftig eine wichtige Rolle einnehmen. Die Universität Gießen führt diesbezüglich aus, dass eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Lehre am Fachbereich Medizin strukturiert von den im Jahr 2018 etablierten Curriculums- Kommissionen und der AG Praktisches Jahr sichergestellt wird. Ziele für das Jahr 2019 sind demnach insbesondere die bereits genannte Überarbeitung der Lernzielkataloge, die Einführung von Semesterabschluss-Klausuren mit Original-IMPP-Fragen sowie die Etablierung fächerüber- greifender Unterrichtsformate im vorklinischen Studienabschnitt zur Verbesserung des systema- tischen Lernens und Verstehens bei den Studierenden. Bei der Generierung von neuen Lehrfor- maten wird die Digitalisierung eine zentrale Rolle spielen. Frage 8.   Inwiefern will die Landesregierung den Wissenschaftsrat, wie von Wissenschaftsministerin Ange- la Dorn in der Plenarsitzung am 5. Februar 2019 in Aussicht gestellt, einbeziehen? Mit den beteiligten Parteien werden zunächst Gespräche darüber zu führen sein, wie die weitere Entwicklung der universitätsmedizinischen Standorte Gießen und Marburg optimal gefördert werden kann. Die Landesregierung wird dann zu gegebener Zeit entscheiden, ob und in welcher Weise und mit welcher Zielrichtung sie an den Wissenschaftsrat herantreten wird. Frage 9.   Was genau versteht die Landesregierung unter einem „konstruktiven Entwicklungsprozess“ in Bezug auf die mittelhessische Universitätsmedizin? Ein konstruktiver Entwicklungsprozess hat sich spätestens mit dem „Zukunftspapier für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin“ aus Mai 2017 in Gang gesetzt. Hierbei handelt es sich um ein umfassendes Konzept, das unter Mitwirkung des Landes erarbei- tet wurde. Das erzielte Verhandlungsergebnis zwischen dem Land Hessen, der Rhön-Klinikum AG, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH sowie den beiden Universitäten sieht unter anderem vor, dass die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH seit 2017 einen zusätz- lichen Betrag in Höhe von rund 15 Mio. € jährlich für die Finanzierung der von ihr erbrachten Leistungen für Forschung und Lehre erhält. Auch wird erstmals die angemessene Vergütung der künftigen Steigerungen bei den Sach- und Personalkosten in Forschung und Lehre geregelt. Somit konnte ein fortwährender Streitpunkt aus der Vergangenheit einvernehmlich gelöst wer- den, woraus sich der genannte konstruktive Entwicklungsprozess für die mittelhessische Univer- sitätsmedizin verfestigt hat. Wiesbaden, 1. April 2019 Angela Dorn
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