Amtshilfeersuchen für den Einsatz hessischer Polizeibeamter in Berlin
20. Wahlperiode Drucksache 20/2978 HESSISCHER LANDTAG 11. 08. 2020 Kleine Anfrage Klaus Herrmann (AfD) und Dirk Gaw (AfD) vom 15.06.2020 Amtshilfeersuchen für den Einsatz hessischer Polizeibeamter in Berlin und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Aufgrund des neuen Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) gibt es Überlegungen der Innenmi- nister anderer Bundesländer, dass Polizisten ihrer Länder im Rahmen der Amtshilfe nicht mehr nach Berlin entsandt werden sollen. Das fordern auch die Gewerkschaften. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen hat z.B. Innenminister Herbert Reul (CDU) auf- gefordert, bis auf weiteres keine Polizisten mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu schicken. Die GdP interpretiert das Gesetz so, dass Polizisten bei Einsätzen, von denen Menschen mit Migrationshinter- grund betroffen sind, nachweisen müssten, dass Ihr Einschreiten in keinem Zusammenhang mit der Herkunft der Täter steht. Die NRW-GdP fordert, dass das Gesetz auch in der nächsten Innenministerkonferenz zur Sprache gebracht wird, mit dem Ziel es umgehend zu kippen. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lässt den Einsatz bayerischer Polizisten bei Großeinsät- zen in der Hauptstadt nun juristisch überprüfen. Der bayerische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte, bayerische Polizisten künftig nur dann nach Berlin zu entsenden, wenn klar sei, dass das Berliner Gesetz für sie nicht gelte, da das neue Gesetz die Polizei quasi unter den Generalverdacht stellt, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren. Auch die hessische Landesregierung kann jederzeit in die Situation kommen, im Rahmen eines Amtshilfeersu- chens, über die Entsendung von Polizeikräften nach Berlin entscheiden zu müssen. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Das Land Hessen ist sich der Verantwortung gegenüber seinen Polizeibediensteten vollumfänglich bewusst, auch vor dem Hintergrund des zwischen den Polizeien der Länder und des Bundes herr- schenden Solidaritätsgedankens. Im Zuge der Befassung im Rahmen der 212. Ständigen Konferenz der Innenminister und -sena- toren der Länder (IMK) vom 17. bis 19. Juni 2020 wurden die im Zusammenhang mit der Ent- sendung polizeilicher Unterstützungskräfte und dem am 21. Juni 2020 in Kraft getretenen Lan- desantidiskriminierungsgesetz (LADG) des Landes Berlin bestehenden Bedenken ausführlich dis- kutiert. Diesen wurde im Nachgang der IMK durch das versandte Schreiben des Berliner Senators für Inneres und Sport vom 25. Juni 2020 nach Auffassung der hessischen Landesregierung ausrei- chend Rechnung getragen. Dieser Bewertung liegen insbesondere folgende Erwägungen zugrunde: Das LADG gilt ausschließlich für die Berliner Verwaltung und ihre Bediensteten und bestimmt in § 8 eindeutig, dass eine Schadenersatz- und Entschädigungspflicht allein diejenige öffentliche Stelle trifft, in deren Verantwortungsbereich die Diskriminierung erfolgt ist (also bei Unterstüt- zungseinsätzen die Polizei Berlin). Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche des Landes Berlin gegenüber entsendenden Bundesländern für Schadenersatz- oder Entschädigungsleistungen, die alleine auf dem LADG beruhen, sind daher ausgeschlossen. Auch ein Rückgriff des Landes Berlin gegenüber einzelnen Unterstützungskräften ist danach ausgeschlossen, da das LADG keine indi- viduelle Verantwortlichkeit der Unterstützungskräfte begründet. Das Land Berlin darf und wird daher keine Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche gegenüber dem Bund, entsendenden Ländern oder einzelnen Unterstützungskräften nach dem LADG geltend machen. Dies gilt erst recht gegenüber einzelnen Unterstützungskräften. Das Land Berlin verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher in einem Verfahren nach § 8 LADG anfallender Aufwendungen für den Bund und die Länder. Eingegangen am 11. August 2020 · Bearbeitet am 11. August 2020 · Ausgegeben am 12. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2978 Letztendlich wird Berlin das Gesetz evaluieren und in den Gremien der Innenministerkonferenz regelmäßig über die Anwendung im Polizeibereich berichten. Hessen wird genau beobachten, wie sich die neuen Regelungen des LADG in der Praxis auswirken und behält sich vor, zukünftige Ersuchen nach Entsendungen von Einsatzkräften zur Unterstützung Berlins neu zu bewerten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Amtshilfeersuchen aus Berlin für den Einsatz hessischer Polizeikräfte gab es seit dem Jahr 2000 bis Mai 2020 (Bitte aufgliedern nach Jahr, Anzahl der Einsätze und jeweiliger Zahl der entsandten Polizisten.)? Die Gesamtanzahl der Amtshilfeersuchen wird statistisch nicht erfasst. Unter Wahrung der Aufbewahrungsfristen konnte eine Auswertung der hessischen Unterstüt- zungsleistungen für das Land Berlin im Zeitraum von 2015 bis Mai 2020 vorgenommen werden. Danach belief sich die gewährte Unterstützungsleistung der hessischen Polizei für das Land Berlin im Gesamtzeitraum (2015 bis 2020) auf insgesamt 32 Einsatzanlässe, wobei insgesamt 2.206 Po- lizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) zum Einsatz gebracht wurden. Jahr Anzahl Eingesetzte PVB 2015 5 298 2016 6 385 2017 3 195 2018 10 789 2019 6 329 2020 (Januar bis Mai) 2 210 Gesamt 32 2.206 Frage 2. Auf welche Summe beliefen sich die Kosten für diese Einsätze? (Bitte aufgegliedert nach Jahren) Eine im Jahr 2006 bundesweit abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung für die Abrechnung von gegenseitigen Unterstützungseinsätzen regelt die generelle Kostenübernahme zwischen den Bun- desländern und dem Bund bei Unterstellungen von Einheiten der Bereitschaftspolizeien. Auf die- ser Basis hat das Land Berlin die einsatzbedingten Mehrkosten für die ihm unterstellten Kräfte des Landes Hessen zu tragen. Für den Einsatz zur Unterstützung des Landes Berlin wurden seitens des Landes Hessen im Zeitraum von 2015 bis Mai 2020 Einsatzkosten in Höhe von insgesamt 2.025.761,02 € in Rechnung gestellt. Jahr Einsatzkosten 2015 129.371,81 € 2016 345.198,75 € 2017 195.173,02 € 2018 791.343,83 € 2019 352.536,09 € 2020 212.137,52 € Gesamt 2.025.761,02 € Frage 3. Wurde in den Jahren von 2000 bis Mai 2020 auch Amtshilfeersuche abgelehnt? Eine Ablehnung ist gemäß § 5 Abs. 3 VwVfG möglich. Wenn ja, bitte analog auflisten mit Angabe des Ablehnungsgrundes. In der Vergangenheit wurden seitens des Landes Hessen Amtshilfeersuchen aus Berlin und ande- ren Ländern abgelehnt, insofern eigene vorrangige Belange einer Unterstützungsleistung entge- genstanden. Eine Ablehnung von Amtshilfeersuchen aus Rechtsgründen im Sinne von § 5 Abs. 3 VwVfG erfolgte nicht. Darüber hinaus wird die Anzahl der abgelehnten Amtshilfeersuchen sta- tistisch nicht erfasst.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2978 3 Frage 4. Erwägt die hessische Landesregierung, ebenfalls ein Antidiskriminierungsgesetz nach Vorbild Ber- lins für die hessische Polizei einzuführen? Ein Antidiskriminierungsgesetz nach dem Vorbild Berlins für die hessische Polizei ist derzeit nicht vorgesehen. Frage 5. Wenn Punkt 4 mit nein beantwortet wurde: Hat die hessische Landesregierung eine juristische Prüfung zur Klärung der Rechtslage in Bezug auf zukünftige Polizeieinsätze in Berlin veranlasst, ob das Berliner Antidiskriminierungsgesetz gegen bestehende Rechtsvorschriften verstößt? Bei dem LADG handelt es sich um ein Gesetz eines anderen Bundeslandes, welches aufgrund des Territorialprinzips in Hessen nicht zur Anwendung kommt. Frage 6. Befürwortet die Landesregierung weiterhin den Einsatz hessischen Polizeikräfte in Berlin im Rah- men der Amtshilfe, trotz des Berliner Landesdiskriminierungsgesetzes (LADG)? Frage 7. Befürwortet die Landesregierung die Forderung der GdP, bis auf weiteres im Rahmen des Amts- hilfeersuchens keine Polizisten mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu schicken? Frage 8. Wenn Punkt 7 mit ja beantwortet wurde: Wird der hessische Innenminister diese Forderung auch auf der nächsten Innenministerkonferenz eindeutig vertreten? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Hessen pflegt im Bereich der Sicherheitsbehörden eine gute Zusammenarbeit mit allen Ländern und dem Bund und unterstützt diese, auch bei Großeinsatzlagen. Sofern hessische Ein- satzkräfte in andere Länder entsendet werden, um dort mitzuhelfen, die Sicherheit zu gewährleis- ten, dann erfolgt dies in der Gewissheit, dass diese dort Handlungssicherheit haben und es klare Einsatzregeln gibt. Wiesbaden, 28. Juli 2020 In Vertretung: Dr. Stefan Heck