Wallauer Spange - Haltepunkt Wiesbaden-Delkenheim

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/2094 HESSISCHER LANDTAG                                                                            17. 03. 2020 Kleine Anfrage Astrid Wallmann (CDU), Prof. Dr. Alexander Lorz (CDU), Dirk Bamberger (CDU), Christian Heinz (CDU), Norbert Kartmann (CDU), Tobias Utter (CDU) und Joachim Veyhelmann (CDU) vom 22.01.2020 Wallauer Spange – Haltepunkt Wiesbaden-Delkenheim und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit eines Haltepunktes in Wallau/Delkenheim führt der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) eine Machbarkeitsstudie durch. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie inzwischen vor? Im Zusammenhang mit dem Konzept für eine neue Bahnverbindung, den „Hessen-Express“ zwischen Wiesbaden, dem Frankfurter Flughafen sowie Frankfurt und Darmstadt, und der für die Umsetzung dieses Konzeptes erforderlichen Eisenbahnneubaustrecke „Wallauer Spange“ wurden die Realisierungsmöglichkeiten eines zusätzlichen Haltepunktes im Bereich Wal- lau/Delkenheim von der DB AG im Auftrag des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) unter- sucht. Zusätzlich wurde im Auftrag des RMV die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Aus- wirkungen eines neuen Haltepunkts im Bereich Wallau/Delkenheim von einem Gutachterbüro durchgeführt. Die Ergebnisse der vom RMV beauftragten Machbarkeitsstudie und wirtschaftli- chen Bewertung des Haltepunktes Wallau/Delkenheim wurden der Landesregierung im Novem- ber 2019 vom RMV übersandt. Frage 2.     Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse der Studie? Die vom RMV beauftragten Studien zur technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit eines Haltepunktes in Wallau/Delkenheim kommen zu dem Schluss, dass bei einem Gesamtinvestiti- onsvolumen von ca. 8,2 Mio. € für einen Haltepunkt einschließlich der Anbindung der Umstei- geanlage bezogen auf die übrigen Verkehrsmittel (straßengebundener ÖPNV, Bushaltestellen, P+R/B+R-Anlage, Zuwegung und Anschluss an die vorhandene Landesstraße 3017, Radver- kehr) die Gesamtwirtschaftlichkeit gegeben ist. Auf Initiative der Landesregierung wurde zwischenzeitlich die Finanzierung der Vorplanung der notwendigen Eisenbahninfrastruktur für den Haltepunkt durch die Aufnahme in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zwischen dem Bund und der DB AG gesichert. DB AG hat hierbei zusätzlich die Aufgabe, die notwendigen Schritte für die Planung und den Bau der Umsteigeanlage des Haltepunktes mit der Planung und dem Bau der Wallauer Spange zu synchronisieren. Die Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (MTV), die vom Main-Taunus-Kreis (MTK) als lokalem Aufgabenträger mit der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs im MTK beauftragt ist, bereitet gemeinsam mit den Städten Hofheim, Wiesbaden und Hochheim die Aufgabenbeschreibung als Voraussetzung für eine Beauftragung der Vorplanung der Umstei- geanlage an ein Planungsbüro derzeit vor. Auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Landesförderung (u.a. Baurecht), kann die kommunale Umsteigeanlage mit Mitteln des Mobilitätsfördergesetzes gefördert wer- Eingegangen am 17. März 2020 · Bearbeitet am 17. März 2020 · Ausgegeben am 19. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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