Erhaltung der genetischen Vielfalt des Rotwildes

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/402 HESSISCHER LANDTAG                                                                          21. 05. 2019 Kleine Anfrage Wiebke Knell (Freie Demokraten) vom 20.03.2019 Erhaltung der genetischen Vielfalt des Rotwildes und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Das Rotwild (Cervus Elaphus) ist die größte heimische Säugetierart und kommt in Hessen in vielen Regio- nen vor. Das Vorkommen dieser Wildart bestätigt ein gesundes, vielfaltiges, ökologisch wertvolles und stabiles Biotop. Aus diesem Grunde ist das Rotwild eine Leitwildart. Jüngste Untersuchungen der Justus- Liebig-Universität Gießen (JLU) haben ergeben und damit langgehegte Befürchtungen der Jägerschaft be- stätigt, dass die innerartliehe genetische Vielfalt des Rotwilds aufgrund von Verinselung massiv leidet. Verkümmerungen, Inzucht und Schwächung des Wildbestandes sind und werden die Folgen sein. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Frage 1.     Wie plant die Landesregierung mit den Erkenntnissen der Studie der JLU umzugehen? Die Landesregierung wird die Ergebnisse der Studie auswerten und eruieren, inwieweit insbe- sondere bei raumbedeutsamen Planungen auf die Bedürfnisse des Rotwilds stärker Rücksicht genommen werden kann. Die Landesregierung sieht die Studie jedoch nicht als Nachweis einer generellen genetischen Verarmung der Rotwildbestände in Hessen. In den Landschaftsbereichen Odenwald, Spessart, Westtaunus, Rothaargebirge, Kellerwald-Burgwald, Reinhardswald und Kaufunger Wald bestehen jeweils intensive Austauschbeziehungen zu anrainenden Rotwildvor- kommen, auch in den jeweiligen Nachbarbundesländern. Bereits vorhandene große Talbrücken oder auch geeignete Wegedurchlässe an Bundesfernstraßen sowie der im Bundesvergleich rela- tiv hohe Waldreichtum und die Struktur der Waldkomplexe ermöglichen einen genetischen Aus- tausch der Teilpopulationen in einem größeren Umfang. Die Landesregierung geht ferner trotz zunehmender Landschaftszerschneidung von steigenden Rotwildpopulationen in den letzten Jahrzehnten aus. Diese Indikatoren lassen keine Schlussfolgerung auf eine allgemeine genetische Depression zu. Auch das Auftreten einzelner genetischer Defekte lässt keine ursachenbezogene Verallgemeinerung zu. Frage 2.     Wird die Landesregierung vor dem Hintergrund die jüngst erlassene Schalenwildrichtlinie fach- lich revidieren? Nein, die Schalenwildrichtlinie beruht, wie bereits in der Antwort auf den Dringlichen Berichts- antrag der Fraktion der Freien Demokraten, Drucks. 20/317, ausgeführt, auf einer wissen- schaftlich validen Erkenntnisgrundlage, die durch die Untersuchung nicht in Frage gestellt wird. Die Schalenwildrichtlinie soll in Ausfüllung des § 21 Abs. 2 Satz 1 BJagdG und des § 21 HJagdG die unteren Jagdbehörden dazu anleiten, in ihren Zuständigkeitsbereichen auf den Le- bensraumkapazitäten angepasste Schalenwildbestände hinwirken zu können. Demgegenüber be- fasst sich die Studie der JLU mit der Frage der genetischen Varianz der Teilpopulationen des Rotwilds in Hessen. Frage 3.     Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um dem Rotwild die Mög- lichkeit zu geben, außerhalb seiner gesetzlich definierten Grenzen ziehen zu können, um alte Fernwechsel aktiv zu halten? Die Landesregierung hat mit der letzten Änderung des Landesentwicklungsplans die Grundlagen für einen landesweiten Biotopverbund geschaffen, der jetzt umzusetzen ist. Die Landesregierung Eingegangen am 21. Mai 2019 · Bearbeitet am 21. Mai 2019 · Ausgegeben am 24. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/402 geht davon aus, dass der Biotopverbund positive populationsgenetische Wirkungen entfalten wird, die auch dem Rotwild zugutekommen werden. Frage 4.   Welche Anstrengungen unternimmt das HMWEVW und das HMUKLV um die Verinselung aufzuhalten? a) Welche Kontakte und Initiativen wurden konkret in Richtung Bundesregierung angestrengt, um der Problematik der Verinselung Rechnung zu tragen? b) Welche Unterstützungsleistungen (insb. im Hinblick auf raumplanerische Maßnahmen) stel- len die Ministerien den nachgeordneten Behörden zur Verfügung? c) Gibt es bereits Planungen für konkrete Haushaltstitel zur Unterstützung der genetischen Viel- falt des Rotwildes? Die Fragen 4 a und 4 b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. In Hessen wurde im Jahr 2013 in einem gemeinsamen Leitfaden des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Hessischen Minis- teriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen der landesweite Biotopverbund erarbei- tet. Dieser hat Eingang in die 3. Änderungsverordnung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 gefunden. Im landesweiten Biotopverbund für Hessen sind die Erkenntnisse aus den bis dahin vorliegenden hessischen Biotopverbund-Gutachten eingegangen. Insbesondere wurden auch die wissenschaft- lichen Grundlagen des F+E-Vorhabens „Prioritätensetzung zur Vernetzung von Lebensraum- korridoren im überregionalen Straßennetz“ (F+E-Vorhaben im Auftrag des BfN, FKZ 3507 82 090) berücksichtigt. Auf dieser bundesweiten Vernetzungskonzeption aufbauend wurde ein Ver- bund von Wald-, Fließgewässer-, Feucht- und Trockenlebensräumen entwickelt. Die Verbund- korridore der Waldlebensräume wurden gegenüber der bundesweiten Planung aufgrund vorlie- gender detaillierterer Informationen teilweise modifiziert. Zudem wurden Prioritäten bei der Realisierung von Vernetzungskorridoren gesetzt und Wiedervernetzungsmaßnahmen von Wald- lebensraumkorridoren beispielhaft konkretisiert. Darüber hinaus wurden Schritte unternommen, um im Zuge der Bundesauftragsverwaltung bei Bundesfernstraßenprojekten den Bau von Grünbrücken zu erleichtern. Derzeit wird mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Möglichkeit zum Bau von Grün- brücken als Ökokontomaßnahme diskutiert. Dieses Kompensationsinstrument bietet sich insbe- sondere beim abschnittsweisen (Aus-)Bau von Bundesfernstraßen an. Weiterhin hat Hessen im Umsetzungsbericht zum Bundesprogramm Wiedervernetzung mitge- teilt, Grünbrücken als freiwillige Sanierungsmaßnahme im Zuge von Ausbauprojekten im Bun- desfernstraßenbau an dafür geeigneten Stellen umzusetzen. Da das Bundesprogramm Wieder- vernetzung bei der Eingriffskompensation keine Anwendung finden darf, bleiben bei entspre- chenden Ausbauprojekten weiterhin vollumfänglich Kompensationsmaßnahmen in der Fläche er- forderlich. Der freiwillige Grünbrückenbau im Zuge von Ausbauprojekten soll eine Alternative zu den im Bundesprogramm vorgesehenen hessischen Wiedervernetzungsabschnitten bilden. Die im Programm benannten Wiedervernetzungsbereiche sind für die meisten Zielarten des Wald- biotopverbundes aufgrund von bereits in der Umgebung bestehenden Querungsmöglichkeiten oder aus topografischen Gründen nicht zur Umsetzung geeignet. Entsprechende Alternativ- Projekte sind mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzustimmen. Zu Frage 4 c: Ein gesonderter Haushaltstitel ist nicht vorgesehen. Frage 5.   Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung und insbesondere das HMWEVW und HMUKLV, um konkret mehr Grünbrücken in Hessen zu ermöglichen? In Hessen soll der Einsatz von Grünbrücken als Instrument der flächensparsamen Eingriffskom- pensation nach § 15 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestärkt werden. Im Blickpunkt steht die Errichtung von Grünbrücken, die neben dem Artenaustausch insbeson- dere der Vernetzung bzw. „Überführung“ von Lebensräumen über zerschneidende Straßentras- sen dienen. Durch eine geeignete Methodik sollen diese Bauwerke vorrangig in Räume mit be- sonderer Bedeutung für den Biotopverbund und/oder mit einer wertvollen Artausstattung gelenkt werden.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/402         3 Frage 6.   Wie wird sich die Landesregierung und insbesondere das HMWV und HMUKLV, des beson- deren Wissens der sog. Rotwildringe in Hessen über lokale Zusammenhänge, Naturräume, (Fern-)Wechsel und Populationsbesonderheiten bedienen und wie wird die Zusammenarbeit mit der organisierten Jägerschaft zur Unterstützung des Rotwildes aussehen? Es wird davon ausgegangen, dass die Rotwildhegegemeinschaften gemeint sind. Im Zuge der Erarbeitung naturschutzfachlicher Antragsunterlagen zu Straßenaus- bzw. Neubauprojekten werden die Pächter der im Untersuchungsraum liegenden Jagdreviere durch Hessen Mobil als Planungsträger im Rahmen der faunistischen Planungsraumanalyse zu wildbiologischen Sach- verhalten (Artvorkommen, Bestandszahlen, Wildwechsel) befragt. Die faunistische Planungs- raumanalyse ist der Freilanderfassung von Tier- und Pflanzenarten vorgelagert und dient der Festlegung des zu kartierenden Artenspektrums sowie der dafür geeigneten Methoden. Im Rahmen gängiger Planungsverfahren des Straßenbaus (Planfeststellung/-genehmigung) findet eine Beteiligung der zuständigen Jagdbehörden im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Behör- denbeteiligung statt. Weiterhin werden die in Hessen anerkannten Umwelt- und Naturschutzver- bände als Träger öffentlicher Belange im Verfahren angehört. Dies schließt den Landesjagdver- band Hessen e.V. als anerkannte Vereinigung ein. Das Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans sieht ebenfalls eine Beteiligung von Behörden, anerkannten Natur- und Umweltverbänden und der Öffentlichkeit vor. Dieser Verfahrensschritt ermöglicht – wie bei der Straßenplanung aufgezeigt – den Austausch mit der Jägerschaft und ihren Interessens- verbänden. Frage 7.   Wie wird die Landesregierung der besonderen, zentralen Lage Hessen in Deutschland und so- mit der überregionalen Bedeutung der hessischen Rotwild-Fernwechsel gerecht werden? Hierzu wird auf Frage 3 verwiesen. Wiesbaden, 13. Mai 2019 Priska Hinz
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