Anträge auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz von ehemaligen Heimkindern in Hessen - Teil I

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20. Wahlperiode                                                                        Drucksache 20/1626 HESSISCHER LANDTAG                                                                                08. 01. 2020 Kleine Anfrage Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 29.11.2019 Anträge auf Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz von ehemaligen Heimkindern in Hessen – Teil 1 und Antwort Ministerin der Justiz Vorbemerkung Fragesteller: In den 50er und 60er Jahren wurden mehrere hunderttausend Kinder in Heime der Jugendhilfe, der Behinder- tenhilfe und in Psychiatrien eingewiesen, häufig unter heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen oder abwegigen Diagnosen psychischer Einschränkungen. Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute erheblich unter den Beeinträchtigungen, die man ihnen damals zufügte. Heimkinder haben unter bestimmten und sehr eng gefassten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Versuche von ehemaligen Heimkindern Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend zu machen, haben sich nach Informationen des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ (VEH) aufgrund der erforderli- chen Nachweisführung häufig als sehr schwierig erwiesen. Auch wenn ein geschädigtes ehemaliges Heimkind die Misshandlungen nachweisen kann und Gutachten beibringen kann, die eine noch heute bestehende schwe- re Beeinträchtigung bescheinigen und diese kausal auf die Misshandlungen zurückführen, berichten Betroffe- ne häufig, dass die öffentlich-rechtliche Gegenseite Alternativgutachten einbringt, die diese Befunde in Zwei- fel ziehen oder nur geringere Schäden veranschlagen. Dies sorgt unter anderem dafür, dass Gerichtsverfahren sehr lange dauern. Die Betroffenenverbände berichten von einer Reihe von Fällen, in denen die anspruchser- hebenden ehemaligen Heimkinder aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes verstarben, bevor das Ge- richtsverfahren abgeschlossen war. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie viele Klagen auf Opferentschädigung nach dem OEG sind seit dem Jahr 2000 von ehemali- gen Heimkindern an hessischen Gerichten eingereicht worden? Frage 2.     a) Wie lange dauerten die Gerichtsverfahren? Bitte die Zeitdauer für jedes einzelne Verfahren oder übersichtlich gruppiert aufführen. b) Bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren als „bisherige Dauer“. c) Wenn ein Verfahren bereits in der zweiten Instanz ist, bitte ich um eine entsprechende Aus- weisung der Länge des erstinstanzlichen Verfahrens und die sich daran anschließende Länge des zweitinstanzlichen Verfahrens. Frage 3.     Wie viele Verfahren wurden in Hessen seit dem Jahr 2000 abgeschlossen? Frage 4.     a) Zu welchen Urteilen kamen die Gerichte in den abgeschlossenen Verfahren? Bitte einzeln oder übersichtlich gruppiert aufführen, b) falls gegeben, erste und zweite Instanz einzeln darstellen. Die Fragen 1. bis 4. werden aufgrund ihres Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Daten dazu, ob Klagen nach dem Opferentschädigungsgesetz von ehemaligen Heimkindern er- hoben werden, werden nicht gesondert statistisch erfasst und können damit nicht automatisiert erhoben werden. Für eine Beantwortung der Frage müssten mehrere Tausend Verfahrensakten, soweit sie wegen Ablaufs der Aufbewahrungsfrist nicht bereits vernichtet sind, einzeln ausge- wertet werden, was nicht möglich ist oder allenfalls theoretisch über einen langen Zeitraum mit unverhältnismäßigem Aufwand denkbar wäre. Wiesbaden, 7. Januar 2020 Eva Kühne-Hörmann Eingegangen am 8. Januar 2020 · Bearbeitet am 8. Januar 2020 · Ausgegeben am 10. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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