20. Wahlperiode Drucksache 20/5678 HESSISCHER LANDTAG 29. 06. 2021 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 05.05.2021 Verlauf der Demonstration am 1. Mai in Frankfurt und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Bei der Demonstration am 1. Mai in Frankfurt kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizeikräften. Die Darstellungen über den Ablauf dieser Auseinandersetzungen unter- scheiden sich erheblich. Demonstranten bzw. linke Gruppierungen behaupten, Einsatzkräfte hätten unver- hältnis-mäßige Gewalt angewendet und die Lage gezielt eskaliert sowie wahllos auf Demonstranten und Unbeteiligte eingeschlagen. Sie berichten von einer „großen Zahl“ von Verletzten mit teilweise schweren Verletzungen. Nach Darstellung der Polizei ging die Entwicklung der Gewalt von den Demonstranten aus, die die Einsatzkräfte gezielt angegriffen hätten. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die hessische Polizei wählt bei der Bewältigung von Einsatzlagen grundsätzlich einen dialogori- entierten Ansatz. Dies gilt sowohl im täglichen Dienst, als auch bei der Bewältigung von polizei- lichen Großlagen und insbesondere von demonstrativen Aktionen. Hier orientiert sie sich stets an den Leitlinien des Brokdorf-Beschlusses des Bundesverfassungs- gerichtes und hier themenbezogen an einer versammlungsfreundlichen, deeskalierenden und dia- logorientierten Ausrichtung. Straftätern hingegen wird jedoch konsequent, bei niedriger Ein- schreitschwelle, entgegengetreten. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten werden bereits in der Ausbildung und innerhalb der Fortbildung im Hinblick auf die Wichtigkeit der kommunikativen Begleitung von polizeilichen Maßnahmen, insbesondere bei Einschreiten im Zusammenhang mit größeren Personengruppen, beschult und sensibilisiert. Aufgrund der Wichtigkeit der Kommunikation im Einsatz bildet die Hessische Polizei diese ge- sondert im Einsatz ab und setzt somit einen besonderen Schwerpunkt, welcher regelmäßig dees- kalierende Wirkung entfaltet. Am 1. Mai 2021 fanden in Frankfurt mehrere Kundgebungen statt. Die Versammlungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und Amnesty International verliefen ohne besondere Vorkommnisse. Diese Vorbemerkungen vorangestellt und unterstellt, dass die Anfrage auf die Versammlung „Re- volutionärer 1. Mai“ abzielt, welche in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr als Aufzug vom Opernplatz zum Saalbau Gallus zu der Thematik „Revolutionärer Mai – „Tag der Wut“, „Kampf- tag der Arbeiter:Innenklasse“ angemeldet worden war, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Haben die Einsatzkräfte der Polizei „unverhältnismäßige Gewalt“ gegen Demonstranten ange- wendet? Nein, bislang liegen keine Erkenntnisse vor, dass seitens des Einsatzkräfte der Polizei „unver- hältnismäßige Gewalt“ gegen Demonstranten angewendet wurde. Frage 2. Falls erstens zutreffend: Worin zeigte sich diese „unverhältnismäßige Gewaltanwendung“? Entfällt. Eingegangen am 29. Juni 2021 · Bearbeitet am 29. Juni 2021 · Ausgegeben am 1. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5678 Frage 3. Haben Demonstrationsteilnehmer Gewalt gegen Einsatzkräfte der Polizei oder andere Einsatz- kräfte angewendet? Ja. Frage 4. Falls drittens zutreffend: Worin zeigte sich diese Gewaltanwendung? Die Gewaltanwendung durch die Demonstrationsteilnehmer gegenüber den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfolgte mittels körperlichen Angriffen, dem Schlagen und Stechen mit Fah- nenstangen und dem Bewurf mittels Pyrotechnik, Flaschen, Steinen und Fahnenstangen. Frage 5. Wie viele Strafanzeigen wurden von den Organisatoren bzw. Teilnehmern der Demonstration gegen Polizeibeamte gestellt? Mit Stand 10. Mai 2021 sind zwei Strafanzeigen bekannt. Frage 6. Wie viele Strafanzeigen wurden von Seiten der Polizei gegen Demonstrationsteilnehmer gestellt? Mit Stand 10. Mai 2021 sind 17 Strafanzeigen bekannt. Frage 7. Welche Delikte wurden in den unter fünftens und sechstens aufgeführten Strafanzeigen zur An- zeige gebracht? Die Strafanzeigen der Polizei beinhalten im Wesentlichen Körperverletzungs- bzw. Widerstands- delikte. Die Strafanzeigen der Demonstrationsteilnehmer beinhalten Körperverletzungsdelikte. Die Ermittlungen zu den genauen Straftatbeständen dauern an. Frage 8. Wie viele verletzte Personen gab es bei den Einsatzkräften der Polizei und ggf. weiterer Einsatz- kräfte? Es wurden 13 Einsatzkräfte der Polizei verletzt. Von Verletzungen weiterer Einsatzkräfte ist nichts bekannt. Frage 9. Wie viele verletzte Personen gab es bei den Demonstranten? Es wurden zwei verletzte Personen auf Seiten der Demonstranten bekannt. Frage 10. Welche Verletzungen wurden bei den unter achtens und neuntens aufgeführten Personen festge- stellt? Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Prellungen. Wiesbaden, 14. Juni 2021 Peter Beuth