Luftverkehrswirtschaft, Corona und Kooperation von Fraport und Lufthansa

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20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/2867 HESSISCHER LANDTAG                                                                             29. 09. 2020 Kleine Anfrage Jürgen Lenders (Freie Demokraten) vom 28.05.2020 Luftverkehrswirtschaft, Corona und Kooperation von Fraport und Lufthansa und Antwort Minister der Finanzen Vorbemerkung Fragesteller: Die Corona-Pandemie hat zu einem Einbruch des internationalen Luftverkehrs in historischem Ausmaß geführt. Nach Angaben der Fraport AG ist in diesem Jahr in Frankfurt mit einem Rückgang des Passagieraufkommens von 60 % zu rechnen. Auch die anderen Flughäfen mit Fraport-Beteiligung sind von massiven Rückgängen betroffen. Das Land Hessen ist mit über 31 % größter Anteilseigner des Flughafenbetreibers. Die Lufthansa AG ist mit einem Anteil von mehr als 8 %, nach der Stadt Frankfurt, drittgrößter Anteilseigner. Im Rahmen der Fraport-Hauptversammlung am 26. Mai 2020 hat die Gesellschaft angekündigt, zukünftig enger mit der Lufthansa zusammenzuarbeiten. Zur Weiterentwicklung des Flughafens würden beide Unternehmen in den nächsten Wochen ein Gemeinschaftsunternehmen gründen. Aktuell plant die Bundesregierung Staatshilfen im Umfang von 9 Mrd. €, um die Lufthansa wirtschaftlich zu stabilisieren. Der Ausschuss des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) hat sich am 25. Mai 2020 auf ein Maß- nahmenpaket verständigt. Vorsehen sind 3 Mrd. € Konsortialfinanzierung der staatlichen Förderbank KfW, an der sich private Banken mit 600 Mio. € beteiligen. Der WSF solle außerdem eine stille Beteiligung in Höhe von rund 4,7 Mrd. € erwerben. Darüber hinaus werde der WSF im Zuge einer Kapitalerhöhung einen Aktien- anteil in Höhe von 20 % erwerben. Am 27. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat der Lufthansa AG erklärt aufgrund der Auflagen der EU-Kommission dem vereinbarten Stabilisierungspaket nicht zuzustimmen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Frage 1.     Welche konkreten Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Gründung eines Gemein- schaftsunternehmens von Fraport AG und Lufthansa AG? Frage 2.     Welchen Beitrag soll das Gemeinschaftsunternehmen zur Weiterentwicklung des Flughafens Frank- furt konkret leisten? Frage 4.     Ist bei der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens an eine Struktur ähnlichem dem „Münchner Modell“ gedacht, wo Flughafenbetreiber und Lufthansa gemeinsam ein Terminal betreiben und ausbauen? Die Fragen 1, 2 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG hat im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung angekündigt, unter dem Titel „FRA Alliance“ ein Joint Venture mit der Deutsche Lufthansa AG eingehen zu wollen. Die Gründung ist für die kommenden Wochen angedacht. Ziel ist es, den Flughafenstandort Frankfurt als Drehkreuz zu stärken. Inhaltlich wird es um die Verbesserung von Prozessen und die Infrastrukturentwicklung gehen. Denkbar ist auch eine Zusammenarbeit zur Verbesserung der Sicherheitskontrollen. Dies setzt nicht voraus, dass ein Terminal oder Teile eines Terminals gemeinsam betrieben werden. Die nähere Ausgestaltung werden beide Unterneh- men zum gegebenen Zeitpunkt sicher veröffentlichen. Frage 3.     Welchen Einfluss wird das Land Hessen als größter Anteilseigner der Fraport AG auf das Gemein- schaftsunternehmen haben? Das Land kann als Anteilseigner nicht unmittelbar Einfluss auf Tochterunternehmen der Fraport AG nehmen. Wie jeder andere Anteilseigner ist es nur für wenige Entscheidungen, die Tochter- unternehmen betreffen können, zuständig, wie z.B. für die Zustimmung zum Abschluss von Be- herrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen. Eingegangen am 29. September 2020 · Bearbeitet am 29. September 2020 · Ausgegeben am 2. Oktober 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2867 Frage 5.    Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit von Fraport und Lufthansa in Anbetracht des Gebots der Sicherstellung wettbewerblicher Neutralität des Flughafenbetreibers gegenüber den Airlines (Kunden)? Die Landesregierung hält eine Zusammenarbeit der Fraport AG mit ihrem größten Kunden, der für rund zwei Drittel des Verkehrs am Flughafen steht, für folgerichtig und begrüßt diese. Die Landesregierung ist überzeugt, dass dadurch die wettbewerbliche Neutralität des Flughafenbetrei- bers gegenüber seinen anderen Kunden nicht eingeschränkt wird. Frage 6.    In welcher Weise war die Landesregierung konkret an den Verhandlungen über Stabilisierungs- maßnahmen für die Lufthansa AG beteiligt? Die Landesregierung war an den Verhandlungen nicht beteiligt, sie wurde aber darüber informiert und hatte ihre Bereitschaft signalisiert, wenn erforderlich, ihren Beitrag zur Rettung der Lufthansa zu leisten. Frage 7.    Welche Stabilisierungsmaßnahmen des Bundes sind nach Erkenntnissen der Landesregierung für Flughafenbetreiber geplant? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in Abstimmung mit den Bundesländern eine Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen an Flugplätze im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze“) erarbeitet und damit die beihilfe- rechtlichen Voraussetzungen für eine Unterstützung von Flughafenbetreibern durch die öffentli- che Hand geschaffen. Damit die öffentliche Hand überhaupt Unterstützungsleistungen zugunsten der Betreiber von Flughäfen in Abweichung von den Leitlinien der Kommission für Luftverkehrs- beihilfen aus dem Jahr 2014 gewähren darf, bedurfte die Rahmenregelung der Notifizierung durch die EU-Kommission. Die EU-Kommission hat die „Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flug- plätze“ am 11.08.2020 genehmigt. Damit ist die Gewährung von Beihilfen als Unterstützungs- maßnahmen für Flugplätze unter den Voraussetzungen der genehmigten Bundesrahmenregelung nunmehr möglich. Hessen als Vorsitzland des Arbeitskreises Luftverkehr der Gemeinsamen Konferenz der Ver- kehrs- und Straßenbauabteilungsleiter/-innen der Länder hat darüber hinaus in Abstimmung mit den übrigen Bundesländern mit Schreiben vom 29. Mai 2020 gegenüber dem BMVI gefordert, dass sich der Bund klar dazu bekennt, sich an den laufenden und kommenden Lasten für die Erhaltung der im öffentlichen Verkehrsinteresse dringend erforderlichen Flugplätze zu beteiligen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Luftverkehr ist es evident, dass Länder und Kommunen als Anteilseigner der meisten Flugplätze die im gesamtstaatlichen Interesse liegende Sicherstellung der Existenz wichtiger Luftverkehrsinfrastrukturen nicht alleine bewältigen können. Der Arbeits- kreis Luftverkehr hat dem BMVI seine Unterstützung bei der Entwicklung von Kriterien für die Auswahl der zu unterstützenden Flugplätze und die Bemessung der Unterstützung angeboten. Das BMVI hat mit Schreiben vom 08. Juni 2020 geantwortet, dass der Bund im Hinblick auf ein finanzielles Engagement zugunsten von Luftverkehrsinfrastrukturen in erster Linie die Anteils- eigner der Flughäfen in der Verantwortung sieht. Frage 8.    In welcher Weise will die Landesregierung die Fraport AG und den Luftverkehrsstandort Hessen finanziell unterstützen? Die Landesregierung beobachtet die Entwicklungen in der Luftverkehrswirtschaft sehr genau und würde − falls erforderlich − zu gegebener Zeit eine finanzielle Unterstützung prüfen. Frage 9.    Wie bewertet die Landesregierung die Auflagen der EU-Kommission für die Genehmigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen hinsichtlich der weiteren Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Frankfurt? Die EU-Kommission hat die von der Bundesregierung mit der Lufthansa Group vereinbarten staatlichen Hilfsmaßnahmen im Volumen von bis zu 9 Mrd. € zugunsten der Lufthansa Group Ende Juni unter Auflagen genehmigt. Die Auflagen hält die EU-Kommission zur Aufrechterhal- tung des Wettbewerbs im Luftverkehrssektor für erforderlich. Die Lufthansa Group ist verpflich- tet, an den Flughäfen Frankfurt und München je einem Wettbewerber die Stationierung von je bis zu vier Flugzeugen einschließlich von bis zu 24 Start- und Landerechten (Slots) zu übertragen. Diese Option soll für zumindest anderthalb Jahre nur neuen Wettbewerbern an den Flughäfen Frankfurt und München zur Verfügung stehen. Falls jeweils kein neuer Wettbewerber von der Option Gebrauch macht, soll die Option auch auf vorhandene Wettbewerber an den jeweiligen Flughäfen erweitert werden. Die Slots sollen im Rahmen eines Bieterverfahrens zugeteilt werden und nur von einem europäischen Wettbewerber übernommen werden dürfen, der selbst keine wesentliche staatliche Rekapitalisierung aufgrund der Corona-Pandemie erhalten hat.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2867        3 Ob und ggf. welche Auswirkungen diese Auflagen auf den Flugbetrieb der Lufthansa Group am Flughafen Frankfurt und infolge dessen auf die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit dieses Standortes haben werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Die Landesregierung stimmt den von verschiedenen Experten bereits geäußerten Zweifeln, ob die Maßnahmen in der gegenwärti- gen Nachfragesituation im Luftverkehr überhaupt Auswirkungen auf den Luftverkehrswettbewerb entfalten können, zu. Angesichts der derzeitigen und auch in den nächsten Jahren zu erwartenden Nachfragesituation im Luftverkehr übersteigen die Flughafenkapazitäten auf absehbare Zeit die Luftverkehrsnachfrage. Die Übertragung von Slots auf Wettbewerber ist dagegen ein Instrument, das von der Annahme erschöpfter Flughafenkapazitäten ausgeht. Im Falle ausreichender Flugha- fenkapazitäten sind Slots vom Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland wie bean- tragt zu erteilen. Die Landesregierung betont, dass Flughafenslots nach ihrer bisherigen europa- rechtlichen Konzeption kein Wirtschaftsgut bzw. wettbewerbsrechtliches Lenkungsmittel sind, sondern nach dem eindeutigen Ziel der EU-Slot-Verordnung ausschließlich den Zweck verfolgen, knappe Flughafenkapazitäten bestmöglich zu bewirtschaften. Wiesbaden, 26. August 2020 Michael Boddenberg
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