20. Wahlperiode Drucksache 20/2169 HESSISCHER LANDTAG 19. 03. 2020 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) vom 31.01.2020 Weiterbeschäftigung von pensionierten Lehrkräften an hessischen Schulen und Antwort Kultusminister Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Tarifbeschäftigte des Landes Hessen, die die Altersgrenze überschritten haben, arbeiten an hessischen Schulen? (Darstellung nach Profession) Zum Statistikstichtag am 1. Oktober 2019 arbeiteten 483 tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Alter von 66 und mehr Jahren an öffentlichen Schulen in Hessen. Personen mit kirchlichen Gestellungsver- trägen, nicht unterrichtende Erzieherinnen und Erzieher sowie sozialpädagogische Fachkräfte sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Eine Differenzierung nach Qualifikationen kann nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Angestellte Lehrkräfte im Alter von 66 oder mehr Jahren Qualifikation Lehrkräfte 66 und älter Erzieherinnen und Erzieher sowie sozialpädagogische Fachkräfte 9 Lehrämter 381 Lehrbefähigungen 19 Unterrichtserlaubnisse 73 kein Eintrag in SAP vorhanden 1 Frage 2. Wie viele dieser Personen sind trotz Überschreitung der Altersgrenze aufgrund des Lehrermangels an Grund- oder Förderschulen tätig? (Vgl. DS 19/5704) Zum Statistikstichtag am 1. Oktober 2019 waren 172 der bei der Antwort zu Frage 1 aufgeführten tarifbeschäftigten Lehrkräfte im Alter von 66 und mehr Jahren an öffentlichen reinen Grundschu- len oder öffentlichen Förderschulen tätig. Die Gründe für die Weiterbeschäftigung nach dem Er- reichen der Altersgrenze werden nicht statistisch erfasst. Personen mit kirchlichen Gestellungs- verträgen, nicht unterrichtende Erzieherinnen und Erzieher sowie sozialpädagogische Fachkräfte sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Frage 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte, die die Altersgrenze überschritten haben, verrichten ihren Dienst an hessischen Schulen? (Darstellung nach Profession) Zum Statistikstichtag am 1. Oktober 2019 arbeiteten 65 verbeamtete Lehrkräfte im Alter von 66 und mehr Jahren an öffentlichen Schulen. Personen mit kirchlichen Gestellungsverträgen, nicht unterrichtende Erzieherinnen und Erzieher sowie sozialpädagogische Fachkräfte sind in diesen Zahlen nicht enthalten. 64 dieser Personen verfügen über ein Lehramt. Bei der weiteren Person handelt es sich um eine Fachlehrkraft mit einer Lehrbefähigung. Eingegangen am 19. März 2020 · Bearbeitet am 19. März 2020 · Ausgegeben am 25. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2169 Frage 4. Wie viele dieser Personen sind trotz Überschreitung der Altersgrenze aufgrund des Lehrermangels an Grund- oder Förderschulen tätig? (Vgl. Drucks. 19/5794) Zum Statistikstichtag am 1. Oktober 2019 sind 41 der bei der Antwort zu Frage 3 aufgeführten verbeamteten Lehrkräfte im Alter von 66 und mehr Jahren an öffentlichen reinen Grundschulen oder öffentlichen Förderschulen tätig. Die Gründe für die Weiterbeschäftigung nach dem Errei- chen der Altersgrenze werden nicht statistisch erfasst. Personen mit kirchlichen Gestellungsver- trägen, nicht unterrichtende Erzieherinnen und Erzieher sowie sozialpädagogische Fachkräfte sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Wiesbaden, 13. März 2020 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel