Ausbauplanungen für die B 8 zwischen Limburg und Königstein - Teil II
20. Wahlperiode Drucksache 20/312 HESSISCHER LANDTAG 07. 05. 2019 Kleine Anfrage Hermann Schaus (DIE LINKE) vom 11.03.2019 Ausbauplanungen für die B 8 zwischen Limburg und Königstein – Teil II und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind entlang der B 8 zwischen Limburg und Königstein eine Reihe von Ortsumgehungen (Lindenholzhausen, Niederbrechen, Bad Camberg, Esch und Glashütten) vorgesehen. Nach der Projektliste des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (Stand März 2017) soll allerdings in den Jahren 2017 bis 2021 lediglich die Ortsumgehung Bad Camberg mit Priori- tät behandelt werden. Die naturschutzfachlichen Aussagen des Bundesverkehrswegeplans lassen erkennen, dass die Baumaßnahmen teilweise zu schwerwiegenden Eingriffen in die Natur führen und dort lebende Arten gefährden würden. Laut Verkehrswegeplan würde insbesondere die als Ortsumgehung Glashütten beschriebene Trasse „Am Bauende und Bauanfang je einen BfN-Kernraum schneiden. Das Vorhaben liegt in einem Großsäugerfunktionsraum und einem BfN-Großraum (Waldlebensräume). Zwei Naturparks und ein Unesco-Weltkulturerbe werden vor- habenbedingt gequert“ bzw. zerschnitten. Die Wildkatze, die ebenfalls hier nachgewiesen ist, ist geschützt durch die Bundesartenschutz-Verordnung (besonders und streng geschützte Art), die FFH-Richtlinie (Anhang IV), die Berner Konvention und CITES (Anhang II). Nicht nur im Hinblick auf den Naturschutz, sondern auch bezüglich der Klimaschutzziele (CO2-Ausstoß) und des Anwohnerschutzes (Stickoxide, Feinstaub und Lärm) sowie unter ökonomischen Gesichtspunkten (hohe Spritpreise, Stauzeiten) dürfte der ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr deutliche Vorteile bieten. Eine bessere Anbindung des ländlichen Raums an den Großraum Rhein-Main, die einen Beitrag zur Linderung der dort gegebenen Wohnungsnot und des Fachkräftemangels leisten würde, sollte daher durch einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs erreicht werden. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Eine Ortsumgehung für Königstein ist im Bundesverkehrswegeplan nicht vorgesehen. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Bau einer oder mehrerer der geplanten Ortsumgehun- gen (Bad Camberg, Waldems-Esch und Glashütten) zusätzlichen Verkehr nach Königstein lenken und dort die bereits vorhandene Überlastung des Königsteiner Kreisels und die Gesamtbelastung für die Stadt Königstein verstärken würde? Frage 2. Welche Abhilfe könnte hier aus Sicht der Landesregierung geschaffen werden? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Verkehrsuntersuchungen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumge- hung Bad Camberg erstellt wurden, haben gezeigt, dass die Ortsumgehung Bad Camberg den Verkehr vermehrt über die Anschlussstelle Bad Camberg zur A 3 führt. Daher steigen zwar die Belastungen auf den direkten Zubringerstrecken zur Anschlussstelle geringfügig, aber schon nördlich von Glashütten sind in Richtung Königstein keine signifikanten Belastungsänderungen mehr vorhanden. Frage 3. Können nach Auffassung der Landesregierung die vom Durchgangsverkehr betroffenen Anwoh- ner der genannten Ortschaften durch geeignete verkehrslenkende und -beruhigende Maßnahmen möglichst rasch geschützt werden? Frage 4. Besteht die Möglichkeit eines – zumindest teilweisen – LKW-Durchfahrtsverbotes entlang der B 8 zwischen Bad Camberg und Königstein? Frage 5. Können die Ortsdurchfahrten der B 8, insbesondere die von Esch und Glashütten, als Tempo-30- Zonen ausgewiesen werden, um die Lärmbelastung der dort lebenden Bevölkerung zu vermin- dern? Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eingegangen am 7. Mai 2019 · Bearbeitet am 7. Mai 2019 · Ausgegeben am 10. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/312 Nach dem Bundesfernstraßengesetz bilden Bundesfernstraßen ein zusammenhängendes Ver- kehrsnetz, welches dem weiträumigen Verkehr dient. Die Beschränkung einer Verkehrsart, wie beispielsweise ein Lkw-Durchfahrtverbot, kann nur in begründeten Ausnahmefällen und im Einklang mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeordnet werden. Danach können Ver- kehrsbeschränkungen in Betracht gezogen werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage im Sinne von § 45 StVO besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Rechtsguts, zu dessen Schutz eine Anordnung ergangen ist oder er- gehen soll (z.B. aus Lärmschutzgründen), erheblich übersteigt. Die Anordnung einer Verkehrsbeschränkung aus Lärmschutzgründen ist nach den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm möglich, wenn der berechnete Beurteilungspegel (70 dB(A) tags/60 dB(A) nachts für reine und allgemei- ne Wohngebiete bzw. 72 dB(A) tags/62 dB(A) nachts für Kern-, Dorf- und Mischgebiete) über- schritten wird. Die Beurteilungspegel werden dabei stets berechnet und nicht gemessen, da eine Messung immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängt (beispiels- weise Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder zeitliche Schwankungen der Verkehrs- stärke) und demzufolge immer nur Momentaufnahmen an einzelnen Messorten zulässt. Die genannten Ortschaften zwischen Limburg und Königstein entlang der B 8 wurden hinsicht- lich der Möglichkeit einer Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz der An- wohner aus Lärmschutzgründen bewertet. Danach bestehen an der B 8 in den Ortsdurchfahrten von Lindenholzhausen und Königstein bereits Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h in der Nacht. Für weitergehende Maßnahmen fehlt die rechtliche Voraussetzung, da die vom Bund vorgegebenen Richtwerte am Tag nicht überschritten werden. Für die Ortsdurchfahrten von Niederbrechen und Bad Camberg stehen die Lärmberechnungen noch aus. Die Ergebnisse und die verkehrsbehördliche Bewertung zu möglichen verkehrsbehördlichen Maßnahmen werden dem Fragesteller in einem separaten Schreiben mitgeteilt. Nach einer aktuell von Hessen Mobil durchgeführten Lärmberechnung in den Ortsdurchfahrten von Esch und Glashütten werden die genannten Richtwerte an keinem Immissionsort am Tag und in der Nacht überschritten. Verkehrsbehördliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen kommen in diesen Ortsdurchfahrten daher nicht in Betracht. Auch die Einrichtung einer Tempo- 30-Zone stellt hier kein geeignetes Mittel dar, da sich auf Grundlage der StVO eine Zonen- Anordnung nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs erstrecken darf. Die Anordnung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes entlang der B 8 zwischen Bad Camberg und Königstein könnte nur mit einer vom Verordnungsgeber (Bund) vorgeschriebenen besonderen Gefahrenlage begründet werden, welche nicht mit milderen Mitteln behoben werden kann. Die- se besondere Gefahrenlage ist derzeit nicht gegeben, so dass ein Lkw-Durchfahrtsverbot im ge- nannten Streckenabschnitt der B 8 rechtssicher nicht begründet werden kann. Frage 6. Kann den Pendlern eine sinnvolle Alternative für die Nutzung des Autos durch Einrichtung einer durchgehenden Schnellbuslinie von Bad Camberg über Königstein bis nach Bad Homburg und/oder Frankfurt angeboten werden? Für den regionalen ÖPNV ist im benannten Bereich der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zuständig. Dieser führt diesbezüglich aus, dass zwischen Limburg und Frankfurt sowie König- stein und Frankfurt bereits direkte Fahrangebote im Schienenverkehr bestünden. Die Erschlie- ßung von Glashütten erfolge durch lokale Buslinien, welche beispielsweise in 15 Minuten- Fahrzeit eine Verbindung zum Bahnhof Königstein herstellten. Eine direkte Fahrtmöglichkeit zwischen Bad Camberg und Königstein bzw. Bad Homburg bestehe derzeit nicht. Hierzu gebe es erste Überlegungen, welche der RMV mit den lokalen Partnern bespreche. Frage 7. Kann eine solche Linie durch Einrichtung von Busspuren und Vorrangschaltung an Ampeln be- schleunigt werden? Die Einrichtung von Busspuren und Vorrangschaltungen erfolgt bei nachgewiesenem Bedarf im Dialog zwischen dem RMV, seinen lokalen Partnern und den Straßenverkehrsbehörden. Sie sind wichtige Elemente um attraktive Fahrzeiten im Busverkehr zu ermöglichen und die Pünkt- lichkeit der Fahrten gerade auch bei stärkerer Straßenauslastung zu sichern. Frage 8. Welche sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zwischen Limburg und Bad Homburg/Frankfurt können nach Auffassung der Landesregierung ergriffen werden?
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/312 3 Frage 9. Welche sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im gesamten Rhein-Main-Gebiet inklusive der Einzugsgebiete der Pendler sind geplant? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Fragen 8 und 9 können aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht vollumfänglich beantwortet werden. Allerdings seien nachfolgend ex- emplarisch einige Maßnahmen genannt: U2 Stadtbahnverlängerung – von Gonzenheim bis zum Bahnhof Bad Homburg, Gateway Gardens – Neubau S-Bahn-Haltepunkt (bereits im Bau befindlich), Nordmainische S-Bahn – Ausbau zwischen Hanau und Frankfurt (Main) Ost, Frankfurt (Main) West – Bad Vilbel – Friedberg – Ausbau der S-Bahnstrecke S6, RTW – Neubau der Regionaltangente West. Die Planung des ÖPNV erfolgt entsprechend dem Hessischen ÖPNV-Gesetz durch die Regiona- len Nahverkehrspläne und die lokalen Nahverkehrspläne. Im Rahmen der aktuell laufenden Aufstellung des Regionalen Nahverkehrsplans des RMV werden die Verbesserungsmöglichkei- ten beispielsweise durch neue Verbindungen oder kürzere Takte untersucht. Im Rahmen der Be- stellungen der Verkehrsleistungen werden diese durch die Verkehrsverbünde bzw. die lokalen Nahverkehrsorganisationen operativ umgesetzt. Wiesbaden, 26. April 2019 In Vertretung: Jens Deutschendorf