Ausstattung der Feuerwehren entlang der A44 zwischen Kassel und Herleshausen - Teil 2
20. Wahlperiode Drucksache 20/2392 HESSISCHER LANDTAG 19. 03. 2020 Kleine Anfrage Torsten Felstehausen (DIE LINKE) vom 12.02.2020 Ausstattung der Feuerwehren entlang der A44 zwischen Kassel und Herleshausen – Teil 2 und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Mit dem voraussichtlich 2.4 Mrd. € teuren Bau der A44 zwischen Kassel und Herleshausen sind nicht nur erhebliche Eingriffe in Umwelt und Natur verbunden, der Betrieb des Streckenabschnitts wird auch eine erheb- liche Belastung der ehrenamtlichen Feuerwehreinsatzkräfte entlang der Strecke mit sich bringen. Um auf die unterschiedlichen Einsatzlagen auf Autobahnen, Brücken und Tunneln vorbereitet zu sein, bedarf es einer gründlichen Qualifikation und Einsatzvorbereitung der Feuerwehrkräfte und der Anschaffung spezifi- scher Rettungs- und Einsatzmittel. Die an der Strecke liegenden Kommunen klagen seit Jahren über die zusätzliche finanzielle Belastung durch den Betrieb der Autobahn für die es bisher aus Sicht der Kommunen keine ausreichende Kompensation gibt. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG) sind die Ge- meinden Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe. Sie erfüllen diese Auf- gabe als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Dazu gehören zunächst auch Autobahnen und Tunnelbauwerke im Gemeindegebiet. Da nicht jede Gemeinde in Hessen, durch deren Gemeindegebiet eine Autobahn führt, einen Au- tobahnanschluss besitzt oder ausreichend leistungsfähig für das auf diesen Straßen befindliche Gefahrenpotenzial ist, wurde durch § 23 HBKG die Möglichkeit geschaffen, diesem Sachverhalt durch eine Zuweisung des zuständigen Regierungspräsidiums an benachbarte oder größere und damit leistungsfähigere Feuerwehren Rechnung zu tragen. Jeweils ein Teil der zugewiesenen Autobahnabschnitte der A44 befinden sich auf den Gemeinde- gebieten der Städte und Gemeinden Kaufungen, Helsa, Hessisch Lichtenau, Waldkappel, Wehre- tal, Sontra und Herleshausen. Auch ohne Zuweisung durch das Regierungspräsidium Kassel wären diese Kommunen zunächst für diese Teile zuständig. Außer in Kaufungen, befinden sich auf jedem Gemeindegebiet auch Tunnelbauwerke. Das Land Hessen – als Erbauer der A44 für den Bund – ist nicht in der Pflicht zur Übernahme der Gefahrenabwehr und der damit verbundenen Kosten. Feuerwehren mit zugewiesenen Einsatz- bereichen werden vielmehr bei Anschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen durch das Land beson- ders gefördert. Den Besonderheiten der 13 Tunnelbauwerke auf dem Streckenabschnitt der A44 Kassel - Herles- hausen ist Rechnung getragen worden. Zum einen werden die Tunnel nach dem momentan mo- dernsten technischen Stand der „Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)“ gebaut. In diese sind Erfahrungen aus den in den letzten Jahren gewonnenen Erkennt- nissen eingeflossen, insbesondere im Alpenraum gewonnene Erkenntnisse. So ist ein hohes Maß an Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes eingebaut worden. Dies geschieht, um die Sicherheit für den Verkehr zu erhöhen, aber auch um etwaige Einsätze für die Feuerwehren zu erleichtern bzw. solche Einsätze ohne größere Anschaffungen von Spezialfahrzeugen und -geräten zu ermöglichen. Eingegangen am 19. März 2020 · Bearbeitet am 19. März 2020 · Ausgegeben am 25. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2392 Zum anderen hat sich das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kassel und der Hessischen Landesfeuerwehrschule Kassel unter Beteiligung der Brandschutzdienststellen des Landkreises Kassel und des Werra-Meißner-Kreises zusammen- gesetzt, um anhand von Unterlagen über einen großen Brand in einem langen Tunnel in der Schweiz die Taktik und die benötigte Ausrüstung für die Feuerwehren bei Tunnelbränden entlang der A44 festzulegen. Die Beschaffung der benötigten Ausrüstungsteile, die die Feuerwehren noch nicht besaßen, wurden durch das Land Hessen mit einem Fördersatz zu 100 % als Projekt geför- dert. Unter Federführung des Regierungspräsidiums Kassel ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 HBKG zu- sammen mit den Landkreisen der Rahmeneinsatzplan erarbeitet und mit den betroffenen Feuer- wehren abgestimmt worden. Weiter wurde von der Hessischen Landesfeuerwehrschule ein Semi- nar zur Tunnelbrandbekämpfung für die betroffenen Feuerwehren zusammengestellt, das seit dem Jahr 2013 rund dreimal pro Jahr angeboten wird. Die Teilnahme ist für die Feuerwehren kosten- los. Die anfallenden Verdienstausfälle der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen werden von der Hessischen Landesfeuerwehrschule - und damit vom Land Hessen - übernommen und müssen nicht von den Gemeinden getragen werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Zuschussanträge mit Bezug auf die zusätzlichen Einsatzlagen entlang der A 44 wurden bisher von den betroffenen Kommunen und Landkreisen gestellt? (Bitte nach Kommune, Datum des Zuschussantrags, Zuschussgegenstand, Antragshöhe und Bewilligungshöhe ausweisen.) Sämtliche Feuerwehrfahrzeuge können sowohl für Einsätze auf der Autobahn und in den Tunnel- anlagen als auch für Einsätze im Rahmen des kommunalen Grundschutzes genutzt werden. Hinsichtlich der bewilligten Förderanträge zu Fahrzeugen seit dem Jahr 2012 wird auf die Anlage 1 verwiesen. Förderanträge zum Neubau von Feuerwehrhäusern wurden in diesem Zeitraum nicht gestellt worden. Zusätzlich wurde die Ausrüstung zur Tunnelbrandbekämpfung, die in den Jahren 2013 und 2014 zu 100 % gefördert wurden, wie folgt gefördert: Landkreis Kassel, für den gemeinsamen Abrollbehälter Atemschutz 3.837,96 € bei der Berufsfeuerwehr Kassel Werra-Meißner-Kreis, für den Gerätewagen Atemschutz 61.765,83 € Freiwillige Feuerwehr Kaufungen 55.680,68 € Freiwillige Feuerwehr Helsa 14.714,53 € Freiwillige Feuerwehr Hessisch Lichtenau 18.670,74 € Freiwillige Feuerwehr Waldkappel 18.771,15 € Freiwillige Feuerwehr Wehretal 36.375,83 € Freiwillige Feuerwehr Sontra 18.771,15 € Freiwillige Feuerwehr Herleshausen 18.570,33 € Für das Jahr 2020 sind die in der Anlage 2 ersichtlichen Förderanträge gestellt worden. Da die Anträge noch nicht beschieden sind, können noch keine Angaben zum Fördersatz gemacht wer- den. Zurzeit können nur Angaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gemacht werden, aus denen unter Anwendung der Fördersätze die maximalen zuwendungsfähigen Förderbeträge er- rechnet werden können. Im Jahr 2020 beschaffte zudem das Land Hessen einen Rauchgasgenerator für Übungen in Tun- nelanlagen im Wert von rund 100.000 €. Dieser ist der bei der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) untergebracht und soll den übenden Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden soll. Damit kann die Ausbildung in den Feuerwehren effizienter und realitätsnah gestaltet werden. Frage 2. Mit welchen Zuschüssen können die Kommunen und Landkreisen als Aufgabenträger in den Jahren 2020 bis 2025 rechnen? Im Rahmen des Verfahrens nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Sach- leistungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (Brandschutzförderrichtlinie – BSFRL) können die Kommunen und Landkreise Förderanträge auf die Förderung der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und des Neubaus von Feuerwehrhäu- sern einreichen. Eine Förderung erfolgt, wenn die Beschaffung bzw. der Bau notwendig sind.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2392 3 Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Einstufung der Kommunen in die Gefährdungsstufen nach der Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerweh- ren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – FwOV). Die Einstufung dient als Planungsgrundlage für den nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 HBKG zu erstellenden Bedarfs- und Entwicklungsplans, der mit dem Landkreis als zuständige Aufsichtsbehörde abzustimmen ist. Der Regelfördersatz beträgt 30 % der festgesetzten Kostenobergrenze, mit der eine Maßnahme beschafft bzw. errichtet werden kann. In Abhängigkeit der Finanzkraft der Kommune bzw. des Landkreises wird nach einem Finanzschlüssel der Fördersatz erhöht oder reduziert. Für die Über- nahme von überörtlichen Aufgaben oder eines zugewiesenen Einsatzabschnittes auf einer Auto- bahn wird der Fördersatz um 10 % erhöht. Vor diesem Hintergrund ergehen durch das Land Hessen teilweise Förderbescheide mit einem Fördersatz von 50 %. Als Projektförderung nach BSFRL wurde im Jahr 2018 nach einem Erörterungstermin beim Re- gierungspräsidium Kassel am 18. April 2018 den Autobahnfeuerwehren an der A44 zwischen Kassel und Herleshausen die Förderung der Beschaffung eines Verkehrswarnanhängers in Aus- sicht gestellt. Bisher wurde ein diesbezüglicher Antrag von Sontra beschieden. Für das Jahr 2020 ist zudem ein Antrag der Stadt Hessisch-Lichtenau eingegangen. Zur Unterhaltung von Feuerwehren werden durch das Land Hessen keine Zuwendungen gezahlt. Frage 3. Welche zusätzlichen Qualifikationen für die Beherrschung der Einsatzlagen auf Autobahnen, auf Brücken und in Tunneln sind bei den ehrenamtlichen Einsatzkräften erforderlich? Auf Autobahnen und Brücken sind die gleiche Ausbildung nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) erforderlich wie für den Grundschutz der Kommune. Durch die A44 sind keine zu- sätzlichen Qualifikationen gegenüber der Bundesstraße B7 erforderlich. Für Tunnelanlagen bedarf es zudem weiterer Qualifikationen, s.u. Verkehrsbedingt sollte sowohl für die B7 als auch die A44 von dem Leiter der Feuerwehr auf eine ausreichende Anzahl von Feuerwehrangehörigen mit der Ausbildung zur Technischen Un- fallhilfe und für Einsätze mit gefährlichen Stoffen geachtet werden. Entsprechende Lehrgänge und Seminare werden von der HLFS in Kassel kostenlos mit Übernahme des Verdienstausfalls für den Teilnehmer angeboten. Zusätzlich können im Rahmen der allgemeinen Standortausbildung die Kenntnisse vertieft bzw. den Feuerwehrangehörigen, die (noch) nicht die entsprechenden Lehrgänge und Seminare besucht haben, die Kenntnisse vermittelt werden. Für Einsätze in Tunnelanlagen sollten die Führungskräfte zusätzlich durch Besuch des zweitägigen Fortbildungsseminars für Gruppen- und Zugführer "Brandbekämpfung und Hilfeleistung in Tun- nelanlagen" fortgebildet werden. Dieses Seminar wird ebenfalls von der HLFS in Kassel ange- boten. Zudem ist in regelmäßigen Abständen in den Tunnelanlagen des zugewiesenen Einsatzabschnittes zu üben. Ebenso muss die Unterweisungen in die Bedienung der Lüftungsanlage und des Kame- rasystems der jeweiligen Tunnelanlage vor Ort erfolgen. Frage 4. Mit wie vielen zusätzlichen Einsatzstunden für Aus- und Fortbildung sowie Einsätzen incl. Nach- bereitung rechnet die Hessische Landesregierung nach Inbetriebnahme der durchgehenden Strecke? (Bitte nach zuständigen Kommunen und Landkreisen getrennt aufschlüsseln.) Die zusätzlichen Einsatzstunden hängen von der Länge der Streckenabschnitte und den damit einhergehenden Einsatzhäufigkeiten ab. Eine Prognose von Hessen Mobil ergibt für den Auto- bahnabschnitt der A44 zwischen Kassel und Herleshausen ein Verkehrsaufkommen von bis zu rund 45.000 Kraftfahrzeuge pro Tag (Mittelwert Montag bis Freitag). Damit liegt das Verkehrs- aufkommen deutlich unter dem der stark befahrenen Autobahnen A3, A5 und A7. Die durch- schnittliche Unfallrate mit Personenschäden liegt bei der Prognose bei 0,86 Unfällen pro Kilome- ter und Jahr. Für die Gesamtstrecke kann somit mit ca. 56 Einsätzen p.a. nach der Fertigstellung der A44 zwischen Kassel und Herleshausen kalkuliert werden. Hinsichtlich der Häufigkeit von Einsätzen in den Tunnelanlagen liegt keine Prognose vor. Seit 2005 sind Teilstrecken der A44 bereits für den Verkehr freigegeben (inzwischen knapp 17 Kilometer mit vier Tunnelanlagen). Seither mussten die Feuerwehren Hessisch Lichtenau und Waldkappel zu folgenden Einsätzen auf die A44 ausrücken: Jahr Anzahl der Einsätze 2005 0 2006 1 2007 4 2008 4
4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2392 2009 5 2010 0 2011 0 2012 0 2013 3 2014 4 2015 4 2016 2 2017 0 2018 1 2019 6 Bisher kam es in den für den Verkehr freigegebenen Tunnelanlagen (Schulbergtunnel, Hopfen- bergtunnel, Walbergtunnel, Küchen) zu keinem PKW- oder LKW-Brand. Die Aus- und Fortbildung hängt von den einzelnen Feuerwehren ab und richtet sich grundsätzlich nach der FwDV 2. Derzeit führen die vorgesehenen Feuerwehren jährlich ca. vier örtliche Aus- bildungsveranstaltungen im Rahmen der Standortausbildung mit dem Schwerpunkt „Tunnelbrand- bekämpfung“ durch (jeweils ca. zwei bis drei Stunden). Ein zusätzlicher Ausbildungsaufwand entsteht nur für Führungskräfte durch Besuch des zweitä- gigen Fortbildungsseminars für Führungskräfte "Brandbekämpfung und Hilfeleistung in Tunnel- anlagen", durch zwei in der Regel stattfindende zentrale Führungsausbildungen pro Jahr (Unter- weisung in die Bedienung der Lüftungsanlage und des Kamerasystems, Simulationsübung, Kom- munikationsübung, Lehrvorträge und -vorführungen, Teil- oder Vollübungen) mit je einem Zeit- ansatz von drei Stunden sowie durch ein mindestens einmal im Jahr stattfindendes Treffen aller Beteiligten zu einem "runden Tisch". Frage 5. Inwieweit hat der Betrieb des A44-Streckenabschnitts Auswirkungen auf andere Rettungsdienste (DRK, Technisches Hilfswerk etc.) und welche zusätzlichen Einsatzmittel und Infrastrukturmaß- nahmen sind in diesem Bereich bereits umgesetzt bzw. geplant? Bei einem Schadensereignis mit Personenschaden wird generell der Rettungsdienst eingebunden. Für ihn erfolgt keine Zuweisung von Autobahnabschnitten, sondern es gilt das Prinzip der nächst- gelegenen Rettungswache. Der Rettungsdienst benötigt keine zusätzlichen Einsatzmittel und Inf- rastrukturmaßnahmen, da bereits Strukturen vorhanden sind, welche insbesondere bei einem Mas- senanfall an Verletzten, z.B. nach einer Karambolage, greifen. Die Beteiligten des Rettungsdiens- tes nehmen auch an den Treffen des „runden Tisches“ zur A44 teil, so dass ein ständiger Aus- tausch sichergestellt wird. Durch die Rahmeneinsatzplanung werden die Hilfsorganisationen, wie DRK, zur Unterstützung bei der Versorgung von Verletzten und Betreuung der aus dem Tunnel flüchtenden Personen eingesetzt. Auch das THW kann in Amtshilfe eingesetzt und mitalarmiert werden. Da die Hilfs- organisationen sowie das THW nach der Rahmeneinsatzplanung nicht für den Einsatz in der durch einen Brand verrauchten Röhre vorgesehen sind, benötigen diese keine zusätzliche Einsatzmittel und Infrastrukturmaßnahmen. Wiesbaden, 4. März 2020 Peter Beuth Anlagen
Kleine Anfrage 20/2392, Anlage 1 (Frage 1) Die Angaben beziehen sich auf die Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren erhalten keine Förderungen. Landkreis/ Fahrzeug Förder- Zuwendungs- Sachleistung Landes- Förder- Kommune satz betrag ( in €) (Wert in €) beschaffung programm Landkreis Kommandowagen 30,00% 12.000,00 2018 Kassel Rüstwagen 40,00% 111.600,00 2018 Werra- Kommandowagen 50,00% 16.000,00 2012 Meißner- Gerätewagen-Atemschutz 66,60% 140.000,00 2014 Kreis Rüstwagen 45,00% 112.500,00 2015 Stadt Kassel Löschgruppenfahrzeug 10 42,00% 71.820,00 2015 Löschgruppenfahrzeug 10 - KatS 35,00% 98.903,03 Fahrgestell und 2017 Aufbau für ein LF10 Kaufungen Zur Freiwilligen Feuerwehr Kaufungen liegen keine Anträge vor Helsa Löschgruppenfahrzeug 10 66.000,00 Fahrgestell und 2012 Aufbau für ein LF 10 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 40,00% 90.000,00 2017 20 Hessisch Löschgruppenfahrzeug 20 40,00% 90.000,00 2015 Lichtenau Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 35.688,10 Fahrgestell 2016 Gerätewagen-Logistik 1 50,00% 50.000,00 2017 (Allradantrieb) 1/3
Kleine Anfrage 20/2392, Anlage 1 (Frage 1) Staffellöschfahrzeug 20/25 mit 50,00% 121.500,00 2017 Druckzumischanlage + Maschineller Zugeinrichtung DLAK 23/12 50,00% 282.500,00 2018 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 40,00% 42.721,00 Fahrgestell 2018 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 40,00% 39.032,00 Fahrgestell 2019 Waldkappel Staffellöschfahrzeug 20/25 50,00% 90.000,00 2014 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 35.688,10 Fahrgestell 2016 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 40,00% 39.032,00 Fahrgestell 2019 Einsatzleitwagen 1 40,00% 39.200,00 2019 Wehretal Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 33.986,40 Fahrgestell 2012 Einsatzleitwagen 1 40,00% 32.000,00 2016 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 42.721,00 Fahrgestell 2018 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 42.721,00 Fahrgestell 2018 Sontra Staffellöschfahrzeug 20 mit 50,00% 96.000,00 2014 Druckzumischanlage Drehleiterfahrzeug 23/12 50,00% 282.500,00 2018 Mittleres Löschfahrzeug 40,00% 60.800,00 2019 Verkehrssicherungsanhänger 50,00% 12.500,00 2019 Herleshausen Einsatzleitwagen 1 40,00% 32.000,00 2015 2/3
Kleine Anfrage 20/2392, Anlage 1 (Frage 1) Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 40,00% 42.721,00 Fahrgestell 2018 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 40,00% 42.721,00 Fahrgestell 2018 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser 40,00% 42.721,00 Fahrgestell 2018 3/3
Kleine Anfrage 20/2392, Anlage 2 (Frage 1) Kommune Fahrzeug Förder- zuwendungsfähige Sachleistung Landes- Förder- satz Ausgaben (in €) (Wert in €) beschaffung programm Hessisch- Verkehrssicherungsanhänger n.n. 15.000,00 2020 Lichtenau Tragkraftspritzenfahrzeug- 39.032,00 Fahrgestell 2020 Wasser Waldkappel Tragkraftspritzen-fahrzeug- 39.032,00 Fahrgestell 2020 Wasser Sontra Mittleres Löschfahrzeug n.n. 167.000,00 2020 1/1