A49 - Einsatz der Polizei im Dannenröder Forst am Samstag, den 25. Juli 2020
20. Wahlperiode Drucksache 20/3301 HESSISCHER LANDTAG 05. 11. 2020 Kleine Anfrage Torsten Felstehausen (DIE LINKE) vom 29.07.2020 A49 − Einsatz der Polizei im Dannenröder Forst am Samstag, den 25. Juli 2020 und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Baumaßnahmen für die A49 im Dannenröder Wald geschaffen. Trotz dieser rechtlichen Klärung gibt es keinen gesellschaftlichen Konsens über die Maßnahme in der Region. Jetzt hat die DEGES die Menschen, die sich im Dannenröder Wald, dem Herrenwald und Maulbacher Wald aufhalten aufgefordert, diese zu verlassen, da ihr Aufenthalt die geplanten Rodungsmaßnahmen behindern würden. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und mit der Minis- terin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Welche polizeilichen Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen wurden zur Sicherstellung der Bauvorbereitungsmaßnahmen in 2020 in der Gemarkung Dannenrod/Lehrbach durchgeführt? Die Sicherstellung der Bauvorbereitungsmaßnahmen obliegt nicht der Polizei, sondern den origi- när zuständigen Behörden. Im Bedarfsfall ist polizeiliches Einschreiten lediglich im Rahmen der Amts- bzw. Vollzugshilfe notwendig. Folglich wurden seitens der Polizei keine eigenständigen Sicherungs- bzw. Überwachungsmaßnahmen durchgeführt, mit Ausnahme von Aufklärungsmaß- nahmen und Informationserhebung, welche der Vorbereitung von etwaiger Amts- bzw. Vollzugs- hilfe dienen. Frage 2. Wie viele Personaleinsatzstunden sind durch diese Maßnahmen in 2020 angefallen? Aus einsatztaktischen Gesichtspunkten werden keine konkreten Angaben zu der Anzahl eingesetz- ter Polizeibeamtinnen und -beamte oder geleisteter Einsatzstunden in aktuell noch laufenden Ein- satzmaßnahmen gemacht. Der gewählte Kräfteansatz orientiert sich jedoch an Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Einsatzlagen sowie aktuellen Vorkommnissen und wird regelmäßig überprüft und angepasst. Frage 3. Welche anderen hessischen Dienststellen sind mit Maßnahmen der Lagebeurteilung, Gefahrenein- schätzung, Überwachung des geplanten Baugebiets der A49 oder Gefahrenabwehr in der Gemar- kung Dannenrod/Lehrbach betraut? Das Polizeipräsidium Mittelhessen wurde am 27. September 2019 durch das Landespolizeipräsi- dium mit der Gesamteinsatzleitung bezüglich der polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Weiterbau der A49 beauftragt. Die notwendige Lagebeurteilung und Gefahreneinschätzung erfolgt unter der Federführung des Polizeipräsidiums Mittelhessen unter Beteiligung des Hessischen Landeskriminalamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz. Darüber hinaus sind die Brandschutzdienststellen der Land- kreise Vogelsberg und Marburg-Biedenkopf insbesondere für die Gefahrenabwehr zuständig. Die Zuständigkeit für das geplante Baugebiet liegt neben dem Polizeipräsidium Mittelhessen auch bei Dienststellen der Polizeipräsidien Nord- und Osthessen. Bei kräfteintensiven Einsatzlagen, besonderer Führungs- und Einsatzmittel (z.B. Polizeipferde, Polizeihubschrauber) bzw. notwen- diger technischer Fachkompetenz wird darüber hinaus die Hessische Bereitschaftspolizei als Un- terstützungspräsidium hinzugezogen. In die Bewältigung der Gesamteinsatzlage sind weiterhin Kräfte aus allen hessischen Polizeipräsidien und -einrichtungen eingebunden. Eingegangen am 5. November 2020 · Bearbeitet am 5. November 2020 · Ausgegeben am 9. November 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3301 Frage 4. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass andere Dienststellen außerhalb Hessens mit der Lagebeurteilung, Gefahreneinschätzung, Überwachung des Geländes, Gefahrenabwehr etc. zur Si- tuation im Dannenröder Wald, im nahegelegenen Herrenwald und Maulbacher Wald befasst sind? Wenn ja, welche? Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung arbeiten die Hessischen Sicherheitsbehörden ver- trauensvoll und eng mit den Sicherheitsbehörden des Bundes sowie der anderen Länder zusam- men. Frage 5. Trifft es zu, dass zur Vorbereitung der Absicherung der Baumaßnahmen und der Rodung des Dan- nenröder Walds bereits Liegenschaften in der Region Stadtallendorf, Homberg (Ohm), Kirtorf zur Unterbringung und/oder Versorgung der Polizeieinheiten angemietet wurden? Wenn ja, welche? Zur Vorbereitung und Absicherung der Bau- und Rodungsmaßnahmen wurden seitens der Polizei bisher zwei Liegenschaften angemietet. Hierbei handelt es sich um das Bürgerhaus Niederklein mit Teilen des Sportplatzes und Teile der Hessen-Kaserne. Aus einsatztaktischen Gründen können keine weiteren Angaben gemacht werden. Frage 6. Am Samstag, den 25. Juli 2020 kam es im Dannenröder Wald zu einer polizeilichen Maßnahme, bei der umfangreiches Material sichergestellt wurde. a) Was war die Zielsetzung dieses Einsatzes? b) Welches Material wurde sichergestellt? c) Welche Gefahr ging durch das sichergestellte Material aus, sodass eine Sicherstellung erforder- lich wurde? d) Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge welcher Dienststellen waren an der Beschlagnahme/der Sicherstellung/des Abtransports beteiligt? Am Samstag, den 25. Juli 2020, wurde durch einen Mitarbeiter des Zweckverbandes Mittelhes- sische Wasserwerke (ZMW) bei seiner routinemäßigen Wasserschachtkontrolle, offensichtliches Baumaterial in Form von Holzbalken und Dachpappen im Bereich des Dannenröder Forstes, fest- gestellt. Die Kontrollfahrten der ZMW werden täglich durchgeführt, da es sich bei dem genannten Bereich um ein Wasserschutzgebiet handelt. Aus diesem Grund dürfen dort weder Baumaterial, noch andere Materialien gelagert werden. Nach der Meldung der ZMW bei der Polizeistation Alsfeld wurde – im Rahmen von Amts- und Vollzugshilfe – des örtlich zuständigen Polizeipräsi- diums Osthessen der Bauhof der Stadt Homberg/Ohm mit dem Abtransport und der Lagerung der Materialien beauftragt. Die Baumaterialien wurden auf Ersuchen der ZMW zum Schutze des Grundwasserschutzgebietes gesichert. Aus einsatztaktischen Gründen und unter Einhaltung der Verschlusssachenvorschriften können keine weiteren detaillierten Angaben zu der konkreten Fragestellung gemacht werden. Wiesbaden, 30. Oktober 2020 Peter Beuth