Kontrolle von Lebensmittelbetrieben in Hessen 2018

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20. Wahlperiode                                                                       Drucksache 20/1526 HESSISCHER LANDTAG                                                                               17. 12. 2019 Kleine Anfrage Torsten Felstehausen (DIE LINKE) vom 11.11.2019 Kontrolle von Lebensmittelbetrieben in Hessen 2018 und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Nach dem Skandal um mit Listerien belasteten Wurstwaren der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurst- waren GmbH & Co. KG, stellt sich die Frage, ob die 26 kommunale Überwachungsbehörden, die in Hessen für die Lebensmittelüberwachung in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig sind, überhaupt in der La- ge sind ihren Aufgaben nachzukommen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie viele registrierte Lebensmittelbetriebe gibt es im Zuständigkeitsbereich der hessischen Lebensmittelüberwachung (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Für das Land Hessen sind 72.265 registrierte Betriebe gemeldet. Frage 2.     Wie viele Planstellen gibt es derzeit für Veterinärmedizinerinnen, Veterinärmediziner und Lebensmittelkontrolleure (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? a) Wie viele Lebensmittelkontrolleure waren im Jahr 2018 mit der Überwachung der unter 1. genannten Betriebe betraut (Angabe bitte in Stellen, d.h. Vollzeitäquivalente, FTE)? Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise bzw. kreisfreien Städte gilt die kommunale Selbstverwaltung. Als kommunale Selbstverwaltung bezeichnet der Artikel 28 Abs. 2 GG das Recht der Gemeinden als Träger der kommunalen Selbstverwaltung, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Selbstverwaltungsgarantie umfasst insbesondere Fragen der Finanz- und Kommunalabgabenho- heit, Personalhoheit, Organisationshoheit, Planungshoheit und Satzungshoheit. Kommunale Ge- bietskörperschaften sind neben den Gemeinden auch Landkreise und kreisfreie Städte. Die Kommune entscheidet im Rahmen ihrer Befugnisse über ihre innere Organisation und den Ver- waltungsaufbau selbst. Sie führt eine eigenständige Personalwirtschaft, legt ihre Personalausstat- tung selbst fest und entscheidet über das Eingehen und Beendigen von Arbeitsverhältnissen. Dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegen da- her keine Informationen zu Planstellen in den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Zu Frage 2 a: 2018 gab es 156 Lebensmittelkontrolleure in Hessen. Die Kontrolle der regis- trierten Lebensmittelunternehmen wird von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkon- trolleuren sowie von Tierärztinnen und Tierärzten und/oder anderen Sachverständigen (z.B. technischen Sachverständigen) durchgeführt. Frage 3.     Wie viele Lebensmittelkontrollen (Routinekontrollen) hätten in 2018 i.S. der gesetzlichen Vorga- ben in den unter 1. genannten Lebensmittelbetriebe durchgeführt werden sollen (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? a) Wie viel Routinekontrollen haben 2018 tatsächlich stattgefunden (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Die gewünschten Informationen sind innerhalb der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Frist in der abgefragten Form nicht aktuell ermittelbar. Eingegangen am 17. Dezember 2019 · Bearbeitet am 17. Dezember 2019 · Ausgegeben am 20. Dezember 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1526 In Hessen wurden 2018 insgesamt 59.468 Kontrollen durchgeführt. Frage 4.   Wie viele Kontrollen in hessischen Betrieben der Risikoklasse 5 bis 9 wurden in 2018 durchge- führt (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Im Rahmen der jährlichen Berichtspflichten der Landkreise bzw. kreisfreien Städte werden kei- ne Kontrollen bezogen auf einzelne Risikoklassen gemeldet. Dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegen des- halb keine Zahlen bezüglich der Kontrollen von Betrieben der Risikoklasse 5 bis 9 vor. Frage 5.   Wie viele Veterinärmediziner und Lebensmittelkontrolleure wären erforderlich, um alle Kontrol- len i.S. der gesetzlichen Vorgaben durchführen zu können (Mehrbedarf bitte gegebenenfalls ge- trennt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufführen)? Hierzu können keine genauen Angaben gemacht werden, da viele Faktoren die Vorgaben beein- flussen (z.B. Fahrtstrecke zu den Betrieben, Größe und Komplexität der Betriebe, Durchschnitt der pro Lebensmittelkontrolleurin oder Lebensmittelkontrolleur durchgeführten Kontrollen pro Jahr etc.). Dies ist unter anderem auch daran erkennbar, dass Kreise mit vergleichbarer Perso- nalausstattung und ähnlichen Betriebszahlen unterschiedliche Sollerfüllungsgrade erreichen. Frage 6.   Hält die Hessische Landesregierung die gesetzlich vorgesehen Kontrolldichte für Lebensmittel- betriebe in Hessen für ausreichend? Die Landesregierung hält die von der AVV Rüb vorgegeben Kontrollfrequenzen für Lebensmit- telbetriebe für ausreichend, merkt aber dazu an, dass eine einseitige Fixierung auf Kontrollzah- len zu kurz greift. Auch die Tiefe der Kontrolle spielt eine entscheidende Rolle für eine effekti- ve Lebensmittelüberwachung. Frage 7.   Wie viele neue Stellen sollen in Hessen zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung geschaf- fen werden und wann sollen diese besetzt werden (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Zur personellen Stärkung der Fachaufsicht sollen drei zusätzliche Stellen im Ministerium und sechs Stellen in den Regierungspräsidien (je zwei) sowie zwei Stellen für die Task-Force Le- bensmittelsicherheit beim Regierungspräsidium Darmstadt geschaffen werden. Die Vorbereitun- gen hierzu haben bereits begonnen. Hinsichtlich der Schaffung und Besetzung von Stellen im kommunalen Bereich wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Wiesbaden, 9. Dezember 2019 Priska Hinz
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