Barrierefreier Bahnhof in Kelsterbach
20. Wahlperiode Drucksache 20/259 HESSISCHER LANDTAG 15. 05. 2019 Kleine Anfrage Kerstin Geis (SPD) vom 27.02.2019 Barrierefreier Bahnhof in Kelsterbach und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragestellerin: Die Kleine Anfrage dient als Informationsauskunft über den aktuellen Stand der Planung barrierefreier Bahn- hof in Kelsterbach. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Bahnhöfe und Stationen in Hessen sind in der Regel Eigentum der DB Station & Service AG. Sie ist daher für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Finanzierung liegt gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz in der Verantwortung des Bundes. Der Bund stellt der DB Station & Service AG Bundesmittel aus dem Budget der Leistungs- und Fi- nanzierungsvereinbarung (LuFV) zur Verfügung. Die aus diesem Budget vom Bund zur Verfü- gung gestellten Mittel haben jedoch nicht die Barrierefreiheit als Vorgabe, sondern den Be- standserhalt der Bahnhöfe. Insofern werden seitens des Bundes bezogen auf die Barrierefreiheit keine Anreize gesetzt. Das Land Hessen hat daher im Rahmen der zurzeit stattfindenden Ver- handlungen zwischen Bund und Deutscher Bahn zur Ausgestaltung einer Nachfolgelösung der aktuellen LuFV II eine deutliche Anreizregelung zum barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen ge- fordert, mit der zudem auch den Verpflichtungen des Bundes in finanzieller Hinsicht entspro- chen wird. Die derzeit laufenden Planungen und baulichen Umsetzungen des barrierefreien Ausbaus von Verkehrsstationen in Hessen erfolgen auf Basis der "Rahmenvereinbarung über die Modernisie- rung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen in Hessen (Laufzeit 2011 bis 2019)". Vor dem Hintergrund, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um die Bahnhöfe im gebotenen Tempo zu modernisieren und barrierefrei auszubauen, wurde von vielen Ländern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in der für die Planung und Realisie- rung der Vorhaben ein Finanzierungsmix vereinbart wurde. D.h. für den Ausbau und die Er- weiterung bestehender Anlagen an Bahnhöfen, die über die Instandhaltung des Bahnhofs hi- nausgehen, wie beispielsweise der erstmalige Einbau von Fahrtreppen, Aufzügen und Rampen, beinhaltet der vereinbarte Finanzierungsmix eine Einbeziehung der Fördermittel des Landes und die Einbeziehung der Aufgabenträger des ÖPNV. In diesem vereinbarten Programm der DB Station & Service AG mit dem Land Hessen und den Aufgabenträgern (RMV, NVV, VRN) ist der Umfang, die Finanzierung und die Terminierung der Modernisierungsprojekte von Bahnhö- fen antizipiert, um das verfügbare Budget der DB (LuFV II und Eigenmittel DB Station & Ser- vice AG) auf den Erneuerungs- und Ausbaubedarf abzustimmen. Dabei stellt sich die Finanzie- rung des einzelnen Bahnhofs - je nach Sanierungs- und Modernisierungsbedarf des Vorhabens - unterschiedlich dar. Die derzeitige bis 2019 laufende Rahmenvereinbarung sieht vor, dass mit einem jeweils rund hälftig von der DB Station & Service AG einerseits und vom Land, den Verbünden und den lokalen Aufgabenträgern andererseits bereitgestellten Finanzvolumen von insgesamt 258 Mio. € rund 90 Verkehrsstationen u.a. mit neuen Bahnsteigen, Aufzügen und Rampen ausgestattet werden. Um den barrierefreien Ausbau von Stationen bis zum Vorliegen der vom Bund und der DB AG in der Verhandlung befindlichen LuFV III (Vertragsabschluss ist nach dem zeitigem Stand für Januar 2020 vorgesehen) voranzubringen, plant die Landesregierung – parallel zu der derzeit noch laufenden Rahmenvereinbarung II - mit der DB Station & Service AG und den Aufgaben- trägern eine Vereinbarung abzuschließen, um bis zum Vorliegen der LuFV III einen Planungs- Eingegangen am 15. Mai 2019 · Bearbeitet am 15. Mai 2019 · Ausgegeben am 17. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/259 vorrat für die Modernisierung von weiteren Stationen auf den Weg zu bringen. Auf diesem We- ge sollen Mittel des Bundes, die im Rahmen von Sonderprogrammen oder durch die LuFV III zur Verfügung gestellt werden, unmittelbar für die bauliche Realisierung von Bahnhofsmoderni- sierungen eingesetzt und der barrierefreie Ausbau beschleunigt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung und Umsetzung des Bauprojekts? Nach Mitteilung der Eigentümerin der Station - die DB Station & Service AG - liegt für den 1. Bauabschnitt (Neubau Aufzug) das Baurecht vor. Die Ausschreibung der Bauleistungen sei er- folgt. Auf die Submission im März 2019 sei jedoch kein Angebot abgegeben worden. Es werde daher derzeit geprüft, wie weiter vorgegangen wird. Für den 2. Bauabschnitt erfolge derzeit die Ausschreibung der Planungsleistung (Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 96 cm über Schienenoberkante). Der Beginn der Planung sei für Juni 2019 vorgesehen. Frage 2. Wie hoch sind die Kosten aktuell für das Bauprojekt? Frage 3. Wer trägt die Kosten? Frage 4. Kann davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten im Laufe des Projekts noch erhöhen? Frage 5. Falls ja, wie hoch werden die Kosten maximal geschätzt? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet: Die Finanzierung des Vorhabens (1. Bauabschnitt) erfolgt auf der Grundlage des Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV) vom 3. Dezember 2018. Dieser wurde zwischen der Vorha- benträgerin, DB Station&Service AG, dem Land Hessen, vertreten durch Hessen Mobil, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund, dem Kreis Groß-Gerau und der Stadt Kelsterbach abgeschlossen. Für den 1. Bauabschnitt (Neubau Bau eines Personenaufzuges am Mittelbahnsteig) wurden im genannten RuFV Kosten in Höhe von 636.400 € (Preisstand Februar 2016) kalkuliert. Eine Kostenkonkretisierung erfolgt durch die Vergabe einer Bauleistung, die hier - wie oben darge- stellt - mangels Angebot noch nicht erfolgen konnte. Mit der Planung des 2. Bauabschnitts wurde noch nicht begonnen. Es liegt daher noch keine Kostenberechnung vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 6. In welchem Maß und wie lange ist mit Baulärm zu rechnen? Die Vorhabenträgerin, DB Station & Service AG, hat mitgeteilt, dass viele Bauleistungen in der Personenunterführung durchgeführt und dadurch Beeinträchtigungen durch Baulärm reduziert werden. Frage 7. Welche Hindernisse haben den für die vergangenen Jahre angekündigten Umbau zur Barrierefrei- heit verhindert? Hierzu wurde von Seiten der DB Station & Service mitgeteilt, dass die DB Netz AG auf der Strecke Mainz – Frankfurt verschiedene Baumaßnahmen durchführt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Großbaumaßnahme im Zuge der Schaffung des neuen Frankfurter Stadt- teils „Gateway Gardens“: Dabei wird die S-Bahn-Trasse zwischen der Station Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Frankfurt (Main) Stadion neu geführt und eine unterirdische S- Bahnstation hergestellt. Nach der bisherigen Planung soll der barrierefreie Umbau des Bahnhofs Kelsterbach parallel zu der Baumaßnahme S-Bahn Station Gateway Gardens, die Ende des Jah- res in Betrieb genommen wird, durchgeführt werden. Ziel dieser Bündelung ist es die Beein- trächtigung für die Reisenden (Veränderungen im Fahrplan) möglichst gering zu halten. Da das Vergabeverfahren wiederholt werden muss, ist derzeit noch nicht absehbar, ob der geplante Projektablauf eingehalten werden kann. Der Projektablaufplan muss unter Umständen nun aber verändert werden, wenn von Seiten der DB Station & Service AG eine Entscheidung zur weite- ren Vorgehensweise getroffen wurde. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/259 3 Frage 8. Wann wird das Bauprojekt voraussichtlich beendet werden? Die nunmehr erforderliche Aktualisierung des Projektablaufplanes kann erst erfolgen, wenn sei- tens der Vorhabenträgerin eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise getroffen wurde, ggf. muss das Vergabeverfahren erneut durchgeführt werden. Wiesbaden, 30. April 2019 Tarek Al-Wazir