20. Wahlperiode Drucksache 20/1356 HESSISCHER LANDTAG 10. 12. 2019 Kleine Anfrage Gerhard Schenk (AfD), Dr. Frank Grobe (AfD) und Heiko Scholz (AfD) vom 15.10.2019 Zur Standortentscheidung für den Obelisken in der Kasseler Treppenstraße aus Sicht der Denkmalpflege – Teil II und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Die Kasseler Treppenstraße ist eine bedeutende, schon in ihrer Bauzeit international beachtete Wiederaufbau- leistung. Charakteristisch ist der ungestörte Landschaftsblick, vom Scheidemannplatz durch die Straße, über den Friedrichsplatz und das vorschwingende Theaterfoyer auf die umgebenden Höhenzüge. Kennzeichnend ist ebenso in der Gegenrichtung der Blick hinauf, wobei die Steigung und Terrassierung der Straße an deren höchstem Punkt durch das seitliche EAM-Hochhaus gesteigert wird. „Wegen ihrer künstlerischen und städtebaugeschichtlichen Bedeutung als erste Fußgängerzone Deutschlands ein Kulturdenkmal." (Denkmaltopographie Stadt Kassel I, S. 101.) Sowohl in der Fachliteratur der Nachkriegszeit als auch der heutigen Literatur zur Stadtplanung jener Zeit wird die Treppenstraße oftmals angeführt. Der im April dieses Jahres in der Treppenstraße errichtete Obelisk beeinträchtigt gleich mehrere Charakteris- tika: Es entsteht ein zentraler axialer Blickpunkt, welcher den freien Blick von oben in die Landschaft unter- bricht. In der Gegenrichtung erhält das EAM-Hochhaus als Point de vue Konkurrenz. Des Weiteren verliert ein Wandbrunnen an Bedeutung, der in der Stützmauer hinter dem Obelisken als dezenter, künstlerisch ge- stalteter Blickfang diente. Indem die Umgebung des Obelisken planiert wurde, ist eine der Grünflächen, wel- che die Mitte sperren und den Garten- und Landschaftsaspekt in die Straße hineintragen, beseitigt worden. Der Obelisk steht somit in mehrfacher Hinsicht im Gegensatz zur ursprünglichen städtebaulichen Intention der Straße. In der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen (HNA)“ wurde nach der Errichtung des Obelisken in der Treppenstraße über die oben genannten denkmalpflegerischen Bedenken hinaus ein problematischer histori- scher Bezug diskutiert, den Denkmalschützer und Stadtplaner in die Diskussion einbrachten. Der Denkmalbeirat der Stadt Kassel hat den jetzigen Standort des Obelisken aus künstlerisch-denk- malpflegerischer Sicht abgelehnt. Dessen Vorsitzender trat aufgrund der Standortentscheidung zurück. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Während der documenta 2017 stand der Obelisk in Kassel auf dem zentralen Königsplatz. Das Kunstwerk des in Nigeria geborenen Künstlers Olu Oguibe soll an die weltweit 60 Millionen Menschen erinnern, die sich auf der Flucht befinden. Es hat auch deshalb bundesweite Auf- merksamkeit erregt, weil in der „HNA“ vom 17.08.2017 berichtet worden war, dass in Kassel ein Stadtverordneter der AfD am 15.08.2017 im Ausschuss für Kultur im Zusammenhang mit dem Ankauf des Kunstwerks durch die Stadt von „entstellter Kunst“ gesprochen habe. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wurde in Anbetracht des hohen architektonischen Ranges der Kasseler Treppenstraße eine städte- baugeschichtliche und gartendenkmalpflegerische Gesichtspunkte berücksichtigende Expertise in Auftrag gegeben bzw. angefertigt, welche die zu erwartenden Folgen der geplanten Maßnahmen für das Architekturdenkmal Treppenstraße visualisierte und bewertete? Das LfDH hat dem Standort des Obelisken eine Expertise gewidmet. Eine visualisierte Stand- ortanalyse wurde vom LfDH nicht durchgeführt. Eingegangen am 10. Dezember 2019 · Bearbeitet am 10. Dezember 2019 · Ausgegeben am 13. Dezember 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1356 Frage 2. Der Stadtplaner Dr. Folckert Lüken-Isberner berichtet in seinem Buch ,,Große Pläne für Kassel 1919-1949" über Gauhauptstadt-Planungen von 1944 und eine in diesem Kontext geplante Auf- marsch-Achse mit zentralem Platz und axialem Monument, welche unmittelbar parallel zur heuti- gen Treppenstraße verlaufend, in den Friedrichsplatz münden sollte. Hatte das LfDH bzw. das HMWK im Vorfeld der Standortentscheidung Kenntnis von diesen architekturhistorischen Fak- ten? Das LfDH hatte von der Publikation von Dr. Folckert Lüken-Isberner zur Zeit der Standortfin- dung keine Kenntnis. Allerdings ist diese für die Beurteilung in diesem Zusammenhang ohne Belang, da die denkmalfachliche Auseinandersetzung mit der Treppenstraße als Baudenkmal der 1950er Jahre erfolgt. Frage 3. Wie stehen LfDH und HMWK zu der in Kassel lebhaft diskutierten Sichtweise (Vgl. HNA vom 14.06.2019), wonach die Treppenstraße mit dem seitlich versetzen EAM-Hochhaus als Point de vue, dem unverstellten Landschaftsblick und der Vermeidung axialer Blickpunkte sowie Wegebe- ziehungen und begehbarer Plätze einerseits als Beispiel für die bewusste Abkehr von dem in 2. erwähnten Konzept nationalsozialistischer Neugestaltungsplanungen für Städte gilt, als sichtbarer Ausdruck des demokratischen Neubeginns Kassels, jedoch andererseits durch den axial platzierten Obelisken mit seiner planierten Umgebung diese bewusste Abkehr konterkariert wird, indem die vorgenommene Verortung des Obelisken als weithin sichtbares – also auch ohne Erkennbarkeit seiner Inschriften – städtebauliches Element offenbar an die nationalsozialistischen Neugestal- tungspläne für Kassel angelehnt erscheint? (Vgl. auch „HNA“ vom 19.06.2019) Das LfDH hat auf die städtebauliche Bedeutung der Treppenstraße als Signal für den demokrati- schen Aufbruch nach dem Krieg ausdrücklich hingewiesen. Die Standortwahl des Obelisken mit städtebaulichen Plänen der Nationalsozialisten inhaltlich und ikonografisch zu verknüpfen ist aus Sicht der Denkmalpflege abwegig. Die ikonografische Aussage des zur Aufstellung gekomme- nen Kunstwerkes mit seiner Inschrift fordert unmissverständlich Schutz und Obhut für Flücht- linge ein. Frage 4. Wenn sich unterschiedliche Auffassungen gegenüberstanden: a) Welche Argumente wurden von den hierfür zuständigen Behörden explizit zur Erteilung der Genehmigungen angeführt? b) Wie wurden Gegenargumente, wie z.B. in 3. skizziert, unter denkmalpflegerischen Gesichts- punkten gewichtet? Das LfDH hatte eine denkmalfachliche Einschätzung zur Bedeutung der Treppenstraße vorge- nommen. Die Entscheidung der Stadt Kassel als Untere Denkmalschutzbehörde wurde aus denkmalfachlicher Sicht letztlich mitgetragen, da der Obelisk mit dieser Setzung Teil einer In- szenierung von Documenta-Kunstwerken wird, die ihren Standort ebenfalls in der Stadt gefun- den haben (vgl. hierzu KA 20/1355, Teil I, Antwort zu Frage 5.). Wiesbaden, 1. Dezember 2019 Angela Dorn