20. Wahlperiode Drucksache 20/2458 HESSISCHER LANDTAG 20. 04. 2020 Kleine Anfrage Arno Enners (AfD), Volker Richter (AfD), Claudia Papst-Dippel (AfD), Andreas Lichert (AfD) und Klaus Gagel (AfD) vom 20.02.2020 Barrierefreie Bahnhöfe und Bushaltestellen in Hessen und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Bahnhöfe und Stationen in Hessen sind in der Regel Eigentum der DB Station & Service AG. Sie ist daher für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus dieser Stationen zustän- dig. Die sog. 1.000-Reisende-Regel nach der VO (EU) Nr. 1300/2014 beinhaltet in der Anlage B eine Regelung für die Umrüstung/Erneuerung von Bahnhöfen. Danach besteht bei der Umrüstung/Er- neuerung von Stationen unter 1.000 an- und abreisenden Fahrgästen täglich (gemittelt über zwölf Monate) ausnahmsweise die Möglichkeit, dann keine Aufzüge oder Rampen vorzusehen, wenn in einem Umkreis von 50 km an einem anderen Bahnhof an derselben Strecke ein stufenfreier Weg vorhanden ist. In diesen Fällen müssen die Planungen zunächst lediglich die Möglichkeit beinhal- ten, Aufzüge und/oder Rampen zu einem späteren Zeitpunkt nachzurüsten. Stationen über 1.000 Reisende täglich werden in Hessen nur durch die DB Station & Service AG betrieben, sodass die DB Station & Service AG zur Beantwortung der Fragen um Stellungnahme gebeten wurde. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die o.a. Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Bahnhöfe gibt es in Hessen und welche davon unterliegen nicht der sog. 1.000-Reisende- Regel gemäß VO (EU) Nr. 1300/2014? In Hessen gibt es insgesamt 499 Schienenverkehrsstationen. Die DB Station & Service AG be- treibt davon 416 Verkehrsstationen, von denen 185 Stationen mehr als 1.000 Reisende täglich aufweisen und somit nicht der 1.000-Reisende-Regel gemäß VO (EU) Nr. 1300/2014 unterliegen. Die übrigen Verkehrsstationen werden von der Hessischen Landesbahn und der Kurhessenbahn betrieben und unterliegen aufgrund der täglichen Ein- und Aussteiger der 1.000-Reisende-Regel. Frage 2. An welchen Bahnhöfen, die nicht der 1.000-Reisende-Regel unterliegen, sind Bahnhofsgebäude und alle Gleisanlagen barrierefrei erreichbar (bitte detailliert nach Gebäude und Gleisanlagen je Bahnhof auflisten)? Frage 4. An welchen Bahnhöfen in Hessen mit 1.000 und mehr Reisenden pro Tag sind das Bahnhofsge- bäude und die Gleisanlagen barrierefrei zugänglich? Die Fragen 2 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Nach Auskunft der DB Station & Service AG sind von den 185 von ihr betriebenen Verkehrssta- tionen mit mehr als 1.000 Reisenden täglich (vgl. Antwort zu Frage 1) 125 Stationen mit 266 Bahnsteigen stufenfrei erreichbar. Dabei wird der stufenfreie Zugang aus dem öffentlichen Be- reich zum Bahnsteig bewertet, unabhängig davon, ob die Verkehrsstation über ein Empfangsge- bäude verfügt und ob dieses als Zugang genutzt wird. Von den verbleibenden 60 nicht stufenfrei erreichbaren Stationen befinden sich 50 Stationen be- reits in Planungs- bzw. baulichen Umsetzungsprozessen, um eine Stufenfreiheit zu erreichen. Weitere 9 Stationen sind für die Aufnahme in ein Bundesprogramm zur beschleunigten Herstel- lung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Eingegangen am 20. April 2020 · Ausgegeben am 23. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2458 Reisenden pro Tag vom Land Hessen angemeldet worden. Für die verbleibende Station Frankfurt- Lokalbahnhof mit über 10.000 Reisenden pro Tag wird derzeit eine Anmeldung zum Gemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz (Gesetz vom 06.03.2020; BGBl.I S.442) geprüft. Frage 3. An welchen Bahnhöfen, die nicht der 1.000-Reisende-Regel unterliegen, sind die Toiletten barrie- refrei erreichbar? Wie die DB Station & Service AG mitgeteilt hat, zählen Toiletten nicht zu den von DB Station & Service AG vertraglich vorzuhaltenden Anlagen. Entsprechende Angaben über die barrierefreie Erreichbarkeit der Toiletten an Verkehrsstationen werden dementsprechend nach Auskunft der DB Station & Service AG nicht erhoben. Nach den „Infrastrukturnutzungsbedingungen für Personenbahnhöfe“ der DB Station & Service AG stellen Toiletten vielmehr eine weitere Leistung dar, die an ausgewählten Stationen in Ab- hängigkeit vom Reisendenaufkommen, den örtlichen Verhältnissen und dem jeweiligen Bahnsteig von der DB Station & Service AG angeboten werden kann. Dazu müsste eine konkrete Regelung in den Stationsnutzungsvertrag mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgenommen werden. Frage 5. Wie viele Bushaltestellen gibt es insgesamt in Hessen und welche davon sind barrierefrei zu errei- chen? Bei der Aufgabe der Herstellung der Barrierefreiheit von Bushaltestellen handelt es sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit den Ver- kehrsverbünden. Das Land Hessen fördert die Herstellung der Barrierefreiheit von Bushaltestellen auf der Grund- lage des Mobilitätsfördergesetzes in Höhe von bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Kosten. För- dervoraussetzung ist, dass die Gehwege an den Haltestellen in allen wesentlichen Richtungen, zumindest in eine Richtung bis zum nächstgelegenen Knotenpunkt, barrierefrei sind oder gestaltet werden. Die Verkehrsverbünde VRN, NVV und RMV haben auf Anfrage mitgeteilt, dass es 31.497 Hal- testellenpositionen in Hessen gebe (Stand Dezember 2019), von denen rd. 35 % barrierefrei seien. Dabei erfüllen grundsätzlich auch Haltestellen das Kriterium der Barrierefreiheit, die aufgrund früher geltender Standards aus heutiger Sicht eine teilweise oder weitgehende Barrierefreiheit aufweisen. Für die Herstellung der Barrierefreiheit von Bushaltestellen liegen der Landesregie- rung für das Jahr 2020 Förderanträge der Aufgabenträger mit einem Fördervolumen von rund 22 Mio. € vor. Wiesbaden, 15. April 2020 Tarek Al-Wazir