Nutzung von Videokonferenzsystemen in der Hessischen Landesverwaltung - Teil 2
20. Wahlperiode Drucksache 20/1872 HESSISCHER LANDTAG 03. 03. 2020 Kleine Anfrage Torsten Felstehausen (DIE LINKE) vom 14.01.2020 Nutzung von Videokonferenzsystemen in der Hessischen Landesverwaltung – Teil 2 und Antwort Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Vorbemerkung Fragesteller: Die Nutzung von Videokonferenzsystemen im dienstlichen Zusammenhang kann eine gute Ergänzung zu Face- to-Face-Gesprächen darstellen. Insbesondere wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht an einem Stand- ort sind, können durch die Nutzung von Videokonferenzen Reisezeiten und Reisekosten in nicht unerheblichem Umfang eingespart werden. Die Hessische Landesregierung nimmt für sich in Anspruch, dass Hessen das „Silicon Valley“ Deutschlands sei. Daher sollte es das Bestreben Hessens sein, nicht nur im privatwirtschaftli- chen Bereich, sondern auch innerhalb der Landesregierung und den Landesbehörden technologisch führend zu sein und entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten intern wie extern vorzuhalten. Durch den Trend zum Homeoffice erweitert sich die Anforderung an die elektronische Kommunikation. Ein schneller Datenaustausch und die Teilnahme an Gesprächen und Konferenzen sollten auch ohne persönliche Präsenz vor Ort möglich sein. Videokonferenzsysteme können mit ihren Möglichkeiten der Bildübertragung, der gemeinsamen Datennutzung und Visualisierung einen guten Beitrag dazu leisten. Vorbemerkung Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung: Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Mit Fortschreiten der Digitalisierung in allen Lebensbereichen in den vergangenen Jahren hat sich auch die Technik der Videokonferenzsysteme soweit entwickelt, dass Videokonferenzsysteme in der Breite zum Einsatz kommen können. Für die Dienststellen des Landes betreibt die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur für Vide- okonferenzen (Raumsystem). Zusätzlich bietet sie mit dem Produkt HessenConnect eine moderne Bürokommunikationslösung für Instant Messaging, Chat, Video oder Kollaboration vom eigenen Arbeitsplatz aus an. Zum Stichtag 31.12.2019 standen insgesamt 97 Videokonferenzsysteme (90 Raum- und 7 Desktopsysteme) sowie 2781 einzelne HessenConnect-Lizenzen für Face-to-Face oder Ad-hoc-Konferenzen in den unterschiedlichsten Landesdienststellen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Der Funktionsumfang der Videokonferenzlösungen des Landes ermöglicht neben internen Vide- okonferenzen zwischen den Landesstellen auch Videokonferenzen mit externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bundes und der Länder über das DOI-Netz (Deutschland Online Infrastruktur). Darüber hinaus wird mit HessenConnect der gleichzeitige Datenaustausch (Desktop-Sharing) und das Versenden von Nachrichten (Messaging) unterstützt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Beabsichtigt die Hessische Landesregierung die Nutzung von Videokonferenzsystemen zu intensi- vieren? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollen hierzu in 2020 ergriffen werden und welche Haus- hausmittel stehen hierfür zur Verfügung? (Bitte nach Standorten und Umsetzungszeiträumen auf- gliedern) Von den zentralen Konferenzlösungen des Landes machen mehr Dienststellen des Landes bereits heute zunehmend Gebrauch. Die Dienststellen beschaffen die für ihren Bedarf notwendigen Kon- ferenzlösungen in eigener Verantwortung bei der HZD. Die Landesregierung wird auch künftig im Rahmen des Digitalisierungsprogramms die zentralen Videokonferenzlösungen technologisch, Eingegangen am 3. März 2020 · Eilausfertigung am 3. März 2020 · Ausgegeben am 5. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1872 funktional und wirtschaftlich weiterentwickeln, um den Bediensteten des Landes moderne Kom- munikationslösungen bereitzustellen. Zwischen der Staatskanzlei und dem dort angesiedelten Hauptpersonalrat findet zu dem Produkt HessenConnect derzeit ein Beteiligungsverfahren statt. Frage 2. Hält die Hessische Landesregierung die Nutzung von Desktop-Videokonferenzsystemen wie Skype for Business oder Webex für den Hessen-PC für sinnvoll? Instant Messaging, Chat, Video oder Kollaboration vom eigenen Arbeitsplatz aus sind heute Teil einer modernen Bürokommunikation. Mit HessenConnect steht den Bediensteten des Landes eine zentrale Lösung zur Verfügung, die auf Basis von Microsoft Skype for Business alle diese Funk- tionen bietet. HessenConnect eignet sich daher gut als modernes und kostengünstiges Kommuni- kationsmittel für Landesbedienstete, die in behördenübergreifenden Teams arbeiten und dies mög- lichst effizient bewerkstelligen möchten. Die Landesregierung erachtet HessenConnect als eine sinnvolle Ergänzung zum HessenPC und geht davon aus, dass der Nutzerkreis in den kommenden Jahren stark wachsen wird. Die Landes- regierung beabsichtigt, die Lösung HessenConnect an jenen Arbeitsplätzen einzusetzen, wo sie ökonomisch sinnvoll erscheint. Frage 3. Mit welchen Kosten rechnet die Hessische Landesregierung bei der Einrichtung eines Videokonfe- renzraums für die Bereiche a) technische Infrastruktur, b) Beschaffungskosten, c) Betriebskosten, d) Einführung und Fortbildung? Die HZD stellt den Dienststellen des Landes eine Videokonferenzlösung zur Verfügung, welches als Produkt in ihr Leistungs- und Entgeltverzeichnis (LEV) aufgenommen wurde. Das LEV umfasst folgende Positionen: Anschluss einer Dienststelle an die zentrale Videokonferenzplattform, Bereitstellung eines Videokonferenzgeräts und Anbindung des Videokonferenzendgeräts an die zentrale Videokonferenzplattform. Alle Beschaffungs-, Betriebs- und Lizenzkosten der Videokonferenzendgeräte und der zentralen Videokonferenzplattform werden durch die LEV-Positionen abgedeckt. Die Kosten für die End- geräte variieren je nach Größe und Ausstattungsdetails (Bildschirmgröße, Mikrofon, Kamera, mobiles/Wand-Gerät etc.). Bezogen auf die auf der zentralen Videokonferenzplattform der HZD betriebenen Videokonferenzsysteme kann ein Durchschnittswert von 4.200 €/Jahr (350,00 €/Mo- nat) und Endgerät zugrunde gelegt werden. Durch die verschiedenen Endgerätelösungen können individuelle räumliche Anforderungen der Dienststellen berücksichtigt werden. Die Schaffung der baulichen und infrastrukturellen Voraus- setzungen obliegt der Dienststelle. Eine Ersteinweisung zur Nutzung der Videokonferenzendgeräte erfolgt im Rahmen der Installa- tion durch die HZD. Wiesbaden, 25. Februar 2020 Prof. Dr. Kristina Sinemus