Einsatz von FFP2- und KN95-Masken an den hessischen Schulen
20. Wahlperiode Drucksache 20/5400 HESSISCHER LANDTAG 02. 08. 2021 Kleine Anfrage Heiko Scholz (AfD), Dr. Frank Grobe (AfD), Dimitri Schulz (AfD), Klaus Gagel (AfD), Claudia Papst-Dippel (AfD), Volker Richter (AfD), Arno Enners (AfD) vom 25.03.2021 Einsatz von FFP2- und KN95-Masken an den hessischen Schulen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Diverse Medien berichteten darüber, dass die Schulverwaltung der Stadt Hamburg deren Schulen den Einsatz der vom Bund gelieferten Masken des Typs KN95 untersagt habe. Grund hierfür seien unzureichend erfüllte Qualitätsstandards, welche bei Stichprobenuntersuchungen der Masken festgestellt worden seien: https://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/14973924/behoerde-untersagt-nutzung-der-vom-bundgelie- ferten-masken). Vorbemerkung Kultusminister: Auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts hat das Land frühzeitig dafür Sorge ge- tragen, die Schulen mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auszustatten. Bei der Belieferung der hessischen Schulen stand die Verpflichtung zum Gesundheitsschutz der hessischen Landesbe- diensteten im Vordergrund des Handelns. Da es sich bei dem Bedarfsträger Schule um eine ge- teilte Verantwortung zwischen dem Land Hessen als Arbeitgeber der Landesbediensteten und dem Schulträger handelt, hat die Landesregierung entschieden, die hessischen Schulen in besonderem Maße in der Pandemie zu unterstützen. Dabei wurde und wird auf die Qualität der beschafften Produkte stets Wert gelegt. Neben der Belieferung der Schulen durch das Land unterstützt die Hessische Landesregierung die Kommunen und Landkreise ferner mit insgesamt 100 Mio. € für Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie für Schulen und Kitas. Davon werden insgesamt 75 Mio. € seitens der Landesregierung bereitgestellt, um speziell Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Dazu gehören die Verbesserung der Belüftung in Schulen und Kitas, aber auch die Anschaffung von Schutzausrüstung. Frage 1. Wie viele Masken der Typen Alltagsmaske, OP-Vliesmaske, KN95 und FFP2 wurden bisher an die hessischen Schulen ausgeliefert (Bitte nach Typ sowie Landkreis/kreisfreie Stadt aufschlüsseln)? Die Landesregierung geht davon aus, dass der Fragesteller mit der Bezeichnung „OP- Vliesmaske“ Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) meint. Sogenannte Alltagsmasken wurden nicht ausgeliefert. Auf die Anlage wird verwiesen. Frage 2. Wie viele vom Bund gelieferten Masken des Typs KN95 wurden bisher an die hessischen Schulen ausgeliefert (Bitte nach Landkreis/kreisfreie Stadt aufschlüsseln)? Das Land Hessen hat keine Masken des Typs KN95 aus Bundeslieferungen an hessische Schulen ausgeliefert. Frage 3. Mit Bezugnahme auf 1. und 2.: Wurden diese Masken vor ihrer Auslieferung an die Schulen von landeseigenen Institutionen bzw. nicht-landeseigenen, unabhängigen Organisationen einem Über- prüfungsverfahren unterzogen? Wenn ja: Bitte Prüfverfahren skizzieren. Wenn nein: Warum nicht? Die Sicherheit der ausgelieferten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Medizinprodukte hat für die Hessische Landesregierung einen sehr hohen Stellenwert. Die durch die Task Force Ko- ordinierung Beschaffungsmanagement und Verteilung im Hessischen Ministerium des Innern und Eingegangen am 2. August 2021 · Bearbeitet am 2. August 2021 · Ausgegeben am 4. August 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5400 für Sport (TF B/V) beschafften sowie die vom Bund gelieferten Produkte werden daher einem mehrstufigen Qualitätssicherungsprozess unterzogen. In der Phase der Beschaffung selbst wurden dabei zunächst die von den Anbietern vorgelegten Angebotsunterlagen bewertet. Sofern ein Kauf- vertrag zustande kam, folgte die zusätzliche physische Prüfung der gelieferten Produkte. Bei Zweifeln an deren Qualität oder bei Unstimmigkeiten in der Dokumentenlage wurde und wird ein Test nach entsprechender Norm und durch ein akkreditiertes Prüfinstitut veranlasst. Die Testverfahren unterscheiden sich in Umfang und Methodik: nach medizinischen Mund-Na- sen-Schutzmasken, KN95-Masken und FFP2-Masken: 1. Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken: Je nach Typ des medizinischen Mund-Nasen- Schutzes (Typ I, Typ II, Typ IIR) wird im Rahmen eines normierten Testverfahrens die bak- terielle Filterleistung, der Atemwiderstand, die mikrobiologische Reinheit sowie die Spritz- festigkeit gegen das Eindringen von Flüssigkeiten geprüft. 2. KN95-Masken: Die TF B/V hat bei ihren Beschaffungen von Atemschutzmasken nicht nur den europäischen Standard (FFP2), sondern auch den amerikanischen Standard (N95) sowie den chinesischen Standard (KN95) berücksichtigt, sofern diese den Anforderungen an eine Corona-Pandemie-Atemschutzmaske genügten. Damit folgte sie der Empfehlung der Bundes- anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. N95- sowie KN95-Masken können nach Empfehlung (EU) 2020/403 der Kommission vom 13. März 2020 im Zeitraum der Corona-Pandemie als sogenannte Corona- Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) eingesetzt werden. Für den Nachweis der erforderlichen Anforderungen hat die Zentralstelle der Länder (ZLS) den vereinfachten Prüfgrundsatz für Corona-Pandemie-Atemschutzmasken erlassen. Er umfasst unter anderem eine Prüfung des Atemwiderstands, der Leistung des Filtermediums, der Kennzeichnung der Informationen des Herstellers, eine Gebrauchssimulation sowie eine Anlegeprüfung. 3. FFP2-Masken: FFP2-Masken, welche nach interner Prüfung der notwendigen Dokumente (Konformitätserklärung, Baumusterprüfbescheinigung, Fertigungsüberwachung etc.) sowie der Masken selbst vollumfänglich der Norm EN149:2001+A1:2009 entsprachen, wurden kei- nen weiteren externen Prüfungen unterzogen, sofern keine berechtigten Zweifel an deren Qua- lität, beziehungsweise Verkehrsfähigkeit, vorlagen. Erst nachdem die Produkte die entsprechenden Tests bestanden hatten und keine Zweifel an deren Schutzwirkung gegen SARS-CoV-2 vorlagen, wurden sie durch die TF B/V zur Verteilung an die Bedarfsträger freigegeben. Frage 4. Hat die Landesregierung Kenntnis hinsichtlich qualitativer Mängel der seitens des Bundes geliefer- ten KN95-Masken? Wenn ‚Ja‘: Seit wann ist dies der Fall? Ja, partielle Mängel an KN95-Masken aus Beständen des Bundes sind der Hessischen Landesre- gierung seit Beginn der Lieferungen durch den Bund im Frühjahr 2020 bekannt. Frage 5. Aus welchen Gründen wird seitens des Kultusministeriums in den Richtlinien für den Schulstart nach den Winterferien an den Grundschulen für die Verwendung des Typs „Alltagsmaske“ eine Empfehlung ausgesprochen, obschon diesem nach Studienlage ein niedrigeres Schutzniveau zu- kommt als z.B. OP-Vliesmasken oder Masken höherer Schutzkategorien?: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/haeufig-gestellte-fragen In den Schulen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, nach Möglichkeit eine medizinische Maske. Unter einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nach der Verordnung zum Schutz der Bevölke- rung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzverordnung – Co- SchuV) jede Bedeckung vor Mund und Nase zu verstehen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Aktuell gilt jedoch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur in den Schulgebäuden bis zur Einnahme eines Sitzplatzes. Das Tra- gen einer medizinischen oder FFP2-Maske ist in der Schule derzeit nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Das ganztägige Tragen von FFP2-Masken kann für Kinder zu einer großen Belastung werden, so dass die Landesregierung davon abgesehen hat, dies verbindlich einzufordern. Frage 6. Verfügt die Landesregierung über Daten, welche belegen, dass die Verpflichtung zum Tragen sog. „medizinischer Masken“ in der Öffentlichkeit seit dem 23. Januar 2021 zu einer signifikanten Ver- kleinerung der Infektionszahlen in Hessen führte? Wenn ‚Ja‘: Bitte diese Daten, geeignet aufberei- tet, darlegen. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden auch in der zweiten Welle der Pandemie zahl- reiche Maßnahmen ergriffen, die nebeneinander bestanden. Hierzu gehört auch die Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken. Eine zahlenmäßige Aufschlüsselung der Wirksamkeit der Einzelmaßnahmen ist dabei kaum möglich.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5400 3 Nach derzeitigen Erkenntnissen erfolgt die Übertragung von SARS-CoV-2 bei direktem Kontakt, zum Beispiel über Sprechen, Husten oder Niesen. In der Übertragung spielen Tröpfchen wie auch Aerosole, die längere Zeit in der Luft schweben können, eine Rolle, wobei der Übergang zwi- schen den beiden Formen fließend ist. Neben den gängigen AHA-L-Regeln – Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten und Lüften – wird nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) das generelle Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung (MNB) beziehungsweise eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS, „OP-Maske“) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als eine weitere Maßnahme gesehen, da dies zu einer Reduktion der unbemerkten Übertragung von infektiösen Tröpfchen und damit zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen kann. Die Wirksamkeit hängt dabei sowohl vom Material als auch vom Sitz der Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise des Mund-Nasen- schutzes ab. Im Gegensatz zu den „Community-masks“, die aus den unterschiedlichen Stoffqua- litäten bestehen können, handelt es sich beim medizinischen Mundschutz um geprüfte Materialien, die eine Schutzwirkung gewährleisten. Frage7. Welche medizinisch-epidemiologischen Argumente können nach Erkenntnissen der Landesregie- rung für die vollzogene Belieferung hessischer Schulen mit Vlieskitteln, Handschuhen, Gesichtsvi- sieren und Schutzbrillen angeführt werden: https://www.bergstraesser-anzeiger.de/regionbergstrasse_artikel,-bergstrasse-rund-13-millio- nen-corona-masken-an-schulen-verteilt-_arid,1772295.html)? Die obenstehenden Artikel haben die hessischen Schulen erhalten, um ihre Hygienekonzepte, die sie für das pandemische Geschehen angepasst haben, umsetzen zu können. Die Hygienekonzepte folgen den Empfehlungen des RKI und beinhalten auch Regelungen aus dem Arbeitsschutz, in denen Maßnahmen und auch die Schutzausstattung festgeschrieben sind. Wiesbaden, 20. Juli 2021 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen
Anlage zu KA 20/5400 Landkreis/kreisfreie Stadt Ablieferort FFP2- Maske KN95- Maske MNS Gesamtergebnis Hochtaunuskreis und Wetteraukreis Staatliches Schulamt Bad Vilbel 431.662 288.000 864.700 1.584.362 Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis Staatliches Schulamt Bebra 114.895 86.000 303.100 503.995 Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt Staatliches Schulamt Darmstadt 247.756 183.000 551.400 982.156 Stadt Frankfurt am Main Staatliches Schulamt Frankfurt 624.094 168.000 1.085.750 1.877.844 Schwalm-Eder-Kreis und Landkreis Waldeck-Frankenberg Staatliches Schulamt Fritzlar 220.350 114.000 876.400 1.210.750 Landkreis Fulda Staatliches Schulamt Fulda 162.398 95.400 301.200 558.998 Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis Staatliches Schulamt Gießen 245.739 138.000 525.650 909.389 Main-Kinzig-Kreis Staatliches Schulamt Hanau 280.820 186.000 731.550 1.198.370 Landkreis Bergstraße und Odenwaldkreis Staatliches Schulamt Heppenheim 219.970 140.000 520.400 880.370 Landkreis und Stadt Kassel Staatliches Schulamt Kassel 440.285 179.950 659.650 1.279.885 Landkreis Marburg-Biedenkopf Staatliches Schulamt Marburg 142.300 88.000 264.950 495.250 Landkreis Offenbach und Stadt Offenbach am Main Staatliches Schulamt Offenbach 289.885 193.000 544.200 1.027.085 Landkreis Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis Staatliches Schulamt Rüsselsheim 203.428 224.000 425.300 852.728 Lahn-Dill-Kreis und Landkreis Limburg-Weilburg Staatliches Schulamt Weilburg 281.868 239.880 637.900 1.159.648 Rheingau-Taunus-Kreis und Landeshauptstadt WiesbadenStaatliches Schulamt Wiesbaden 327.120 193.000 849.800 1.369.920 Gesamtergebnis 4.232.570 2.516.230 9.141.950 15.890.750