"Corona-Prämie" für Pflegekräfte

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20. Wahlperiode                                                                         Drucksache 20/2763 HESSISCHER LANDTAG                                                                                 04. 06. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 14.05.2020 „Corona-Prämie“ für Pflegekräfte und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die Bundesregierung hat eine sog. „Corona-Prämie“ für Beschäftigte in der Pflege beschlossen. Die neue Bestimmung des § 150a im Pflegegesetzbuch verpflichtet Pflegeeinrichtungen, ihren Beschäftigten zum Zwecke der Wertschätzung eine einmalige Sonderleistung zu zahlen, die von den Pflegekassen erstattet wird. Sämtliche Beschäftigte in der Altenpflege sollen im Jahr 2020 Anspruch auf eine einmalige Prämie in Höhe von bis zu 1.000 € erhalten. Den Maximalbetrag erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Die Prämie kann durch Arbeitgeber und die Bundesländer auf bis zu 1.500 € aufgestockt werden. Einige Bundes- länder – wie etwa Bayern, Bremen und Schleswig-Holstein - haben dies bereits zugesagt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Plant die Landesregierung, sich an der „Corona-Prämie“ für Pflegekräfte zu beteiligen bzw. diese aufzustocken? Hessen hat nicht nur dem zweiten Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu- gestimmt, Teil dessen auch der Altenpflege-Bonus ist, sondern plant auch eine Aufstockung. Frage 2.     Falls 1. zutreffend: In welcher Höhe und für welchen Personenkreis soll die Prämie gezahlt werden? Die 1000 € werden, laut Bund, von der Pflegekasse getragen. Das Land hat die Möglichkeit bis zu 500 € für den Maximalbetrag hinzuzugeben. Das wird Hessen tun und auch mit den Arbeitge- bern über ihre Beteiligung sprechen. Frage 3.     Plant die Landesregierung über die Zahlung einer Prämie hinaus weitere Maßnahmen, um die Arbeitssituation der Pflegekräfte dauerhaft zu verbessern (z.B. Bezahlung, Regelung der Arbeits- zeiten, Betreuungsrelationen, Abbau bürokratischer Hindernisse etc.)? Die Hessische Landesregierung unterstützt und begrüßt die Konzertierte Aktion Pflege zwischen Bund, Ländern, Leistungserbringern und Leistungsträger und die in den fünf Arbeitsgruppen ge- troffenen Vereinbarungen zu den Handlungsfeldern Ausbildungsoffensive (AG 1), Personalma- nagement und Arbeitsschutz AG 2), Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung (AG 3), Pflegekräfte aus dem Ausland (AG 4) und Entlohnungsbedingungen in der Pflege (AG 5). Frage 4.     Falls 3. zutreffend: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung und in welchem Zeitfenster ist deren Umsetzung geplant? Soweit die Zuständigkeit des Landes von den konkreten Vereinbarungen berührt sind – z.B. be- sonders bei der Ausbildungsoffensive und beim Themenbereich Pflegekräfte aus dem Ausland – werden die Vereinbarungen der Konzertierten Aktion bereits kontinuierlich umgesetzt (z.B. Aus- bildungspakt zur Umsetzung der neuen Pflegeausbildung, Geschäftsführung des landesweiten Ko- ordinierungsgremium zur Umsetzung der neuen Ausbildung, enger Austausch zwischen der Stabs- stelle Fachkräftesicherung und dem Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der Hand- lungsfelder der AG 4). Wiesbaden, 29. Mai 2020 Kai Klose Eingegangen am 4. Juni 2020 · Bearbeitet am 4. Juni 2020 · Ausgegeben am 5. Juni 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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