Bevorratungskäufe ("Hamsterkäufe") infolge des Ausbruchs des Corona-Virus

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20. Wahlperiode                                                                         Drucksache 20/2504 HESSISCHER LANDTAG                                                                                 06. 04. 2020 Kleine Anfrage Volker Richter (AfD), Claudia Papst-Dippel (AfD) und Arno Enners (AfD) vom 04.03.2020 Bevorratungskäufe („Hamsterkäufe“) infolge des Ausbruchs des Corona-Virus und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Mit bisher über 150 bekannt geworden Infizierungsfällen bundesweit und 10 Infizierungsfällen im Bundesland Hessen hat sich die Anzahl der mit dem Corona-Virus infizierten Personen innerhalb von wenigen Tagen ver- dreifacht. Ausgelöst durch diesen sprunghaften Anstieg in der Anzahl der bestätigten Neuinfizierungen ist es in einigen Teilen Deutschlands wie auch Hessens vermehrt zu Bevorratungskäufen - sog. Hamsterkäufen -, d.h. der vorratsweisen Beschaffung von Grundnahrungsmitteln und Hygieneartikeln, gekommen. Infolgedessen ver- zeichnen zahlreiche Anbieter bereits jetzt Versorgungsengpässe in Form von leergekauften Regalen. Entgegen dieser Tatsache sieht sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu der Äußerung veranlasst, es bestehe „kein Anlass, davon auszugehen, dass die Lebensmittel knapp werden“ und „… Coronavirus ist kein Anlass für massenhaftes Einkaufen von Lebensmitteln …“. Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist in ständigem Austausch mit der Wirtschaft zu den Auswirkungen des Coronavirus. Das Bundesministerium analysiert dabei insbesondere die Auswirkungen auf die Lieferketten und die Produktion in Deutschland, aber auch die Beeinträch- tigungen im Handel und im Tourismus. Die Branchen sind hier unterschiedlich betroffen, je nach Abhängigkeit von Vorleistungsgütern aus den am stärksten betroffenen Ländern und Regionen. Die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft sind nach bisherigen Erkenntnissen schwer abzu- schätzen. Der Bundeswirtschaftsminister hat am 10. März 2020 mit den Wirtschaftsministerinnen und -ministern/-senatorinnen und -senatoren der Länder die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona- virus in Deutschland erörtert und sich über die vorhandenen und beabsichtigten Maßnahmen und Instrumente zur Sicherung von Liquidität, Beschäftigung und Wertschöpfung ausgetauscht. Der Bundeswirtschaftsminister und die Wirtschaftsministerinnen und -minister /-senatorinnen und -senatoren der Länder bekräftigen in einem gemeinsamen Kommuniqué vom 10. März 2020, dass sie jederzeit bereit und in der Lage sind, angemessen und schnell notwendige Entscheidungen zu treffen, also auch weitgehende und umfassende Maßnahmen im Falle von größeren konjunkturel- len Folgen durch die Ausbreitung des Coronavirus. Der vom Bundeswirtschaftsminister vorge- stellte Dreistufenplan wird dazu von Länderseite als geeigneter und Vertrauen stärkender Hand- lungsrahmen begrüßt. Es besteht Einigkeit darin, dass das Coronavirus für die deutsche Wirtschaft eine ernstzunehmende Herausforderung darstellt. Bundes- und Landesebene stehen bei ihrer Analyse der Lage in engem Kontakt zu den Wirt- schaftsverbänden, Vertretern der Wissenschaft und der Forschungsinstitute sowie den Akteuren in den öffentlichen Verwaltungen. Aus dem aktuellen Lagebild (Stand 10. März 2020) ergeben sich Hinweise auf erste Auswirkun- gen in einzelne Wirtschaftsbereichen, die durch verengte Lieferketten und damit einer einge- schränkten Verfügbarkeit von Produktionsmaterialien hervorgerufen werden. Insbesondere durch Ausfall von Großveranstaltungen, Messen und Empfehlungen, größeren Veranstaltungen fern zu bleiben, gibt es nicht nachholbare Ausfälle im Dienstleistungssektor. Je länger die Epidemie an- hält, desto stärker können sich jedoch diese Auswirkungen zeigen. Aufgrund des sehr dynamischen Geschehens wird die Lage insgesamt jeden Tag neu bewertet. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage gilt daher für den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung. Der gemeinsame Krisenstab von Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium, der nach Pan- demieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, hat am 3. März 2020 zum dritten Mal getagt und dabei u.a. folgende Beschlüsse gefasst: Eingegangen am 6. April 2020 · Ausgegeben am 7. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2504 1. Der Krisenstab stellt die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung fest. Das Bundesgesundheitsministerium beschafft diese zentral für Arztpra- xen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden. 2. Im Bundesanzeiger wurde eine Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener- gie veröffentlicht, wonach der Export von medizinischer Schutzausrüstung (Atemmasken, Handschuhe, Schutzanzüge etc.) ins Ausland verboten ist. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, u.a. im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen. Der gemeinsame Krisenstab hat in seiner fünften Sitzung am 10. März 2020 u.a. folgende Be- schlüsse gefasst: 1. Der Krisenstab stellt die Dringlichkeit der Beschaffung von intensivmedizinischen Kapazitäten fest. Das Bundesgesundheitsministerium beschafft diese zentral. 2. Um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Arbeit und So- ziales die Länder aufgefordert, eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit gem. § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz zu erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird vorbereitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Länder zudem gebeten, um Lieferengpässe zu vermeiden die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zunächst bis zum 5. April 2020 auszusetzen. Unabhängig von der aktuellen Situation empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seit vielen Jahren (mittlerweile in der 6. Auflage vom Dezember 2018) in seinem "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" Maßnahmen zur Bevorratung u.a. von Lebensmitteln. Die Bevölkerung ist gehalten, in einem gewissen Rah- men sich damit selbst vor den möglichen Folgen von Krisen und Katastrophen zu schützen. Der Vorsorge-Ratgeber des BBK enthält ereignisunabhängige Informationen wie z.B. zur Lebens- mittelbevorratung oder zur Ausstattung der Hausapotheke inkl. entsprechender Checklisten. Das Anlegen von Vorräten, das über den Ratgeber hinausgeht, ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll. Die Verbreitung des Coronavirus haben nunmehr offensichtlich viele zum Anlass genommen, solche Vorräte anzulegen, was zu zeitweisen Engpässen im Warensortiment insbesondere bei den Grundnahrungsmitteln geführt hat. Es kann in Einzelfällen darüber hinaus dazu kommen, dass wegen der zunehmenden Bevorratung der Bevölkerung einige Waren viel stärker als gewöhnlich nachgefragt werden und es so dem Handel schwerfällt, jederzeit das Warensortiment vollumfänglich zu garantieren. Versorgungsengpässe bei Grundnahrungsmitteln drohen nach Einschätzung von Vertretern des Einzelhandels, aber auch der Bundes- und der Hessischen Landesregierung derzeit nicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei sowie dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Die Fragen 1 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Frage1.     Welche Landkreise und kreisfreien Städte des Bundeslandes Hessen sind z.Z. bereits verstärkt von Versorgungsengpässen infolge von Bevorratungskäufen betroffen (bitte nach einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten gesondert beginnend mit dem am stärksten betroffenen Landkreis/der am stärksten betroffenen kreisfreien Stadt absteigend aufschlüsseln)? Frage 2.    In welchen Landkreisen und kreisfreien Städte des Bundeslandes Hessen ist für die kommenden acht Wochen verstärkt mit Versorgungsengpässen infolge von Bevorratungskäufen zu rechnen (bitte nach einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten gesondert beginnend mit dem am stärksten betroffenen Landkreis/der am stärksten betroffenen Kreisfreien Stadt absteigend aufschlüsseln)? Frage 3.    Welche Produkte und Produktarten unterliegen im Bundesland Hessen derzeit bereits verstärkt ei- nem Versorgungsengpass? Frage 4.    Für welche Produkte und Produktarten ist für die kommenden acht Wochen verstärkt mit Versor- gungsengpässen infolge von Bevorratungskäufen im Bundesland Hessen zu rechnen? Frage 5.    Welche Maßnahmen sind vonseiten der hessischen Landesregierung zur Schließung von Versor- gungsengpässen, die infolge von Bevorratungskäufen auftreten, beabsichtigt? Frage 6.    Sind vonseiten der hessischen Landesregierung Maßnahmen geplant, um für den Fall von flächen- deckenden Versorgungsengpässen die Versorgung von SGB-II-Beziehern, welche regelmäßig nicht über die erforderlichen Geldmittel zur Tätigung von Bevorratungskäufen verfügen, sicherzustellen? Siehe Vorbemerkung. Wiesbaden, 23. März 2020 Priska Hinz
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