Berufseinstiegsbegleitung

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/535 HESSISCHER LANDTAG                                                                          04. 02. 2020 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (FDP) vom 25.04.2019 Berufseinstiegsbegleitung und Antwort Kultusminister Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integra- tion sowie dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Frage 1.     Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg des Projekts der Berufseinstiegsbegleitung? Eine erfolgreiche begleitende Unterstützung gelingt vor allem dann, wenn ein persönliches Ver- trauensverhältnis zwischen Begleiterinnen und Begleitern und Jugendlichen wachsen kann. Dies setzt ein hohes Maß an personeller Kontinuität voraus. Die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III gewährleistet dies nicht. Die Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung Jugendlicher werden von der Bundesagentur für Arbeit jährlich neu ausgeschrieben und als befristete Projekte an Träger vergeben. Daraus ergeben sich häufige Personalveränderungen und Wechsel der für die individuelle Begleitung einzelner Jugendlicher nach den Regeln des SGB III zuständigen Be- rufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter. Personelle Kontinuität ist damit nicht sichergestellt. Das Instrument bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück und ist nur sehr eingeschränkt geeignet, Jugendliche beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in eine berufliche Aus- bildung wirksam und nachhaltig zu unterstützen. Die Landesregierung plant daher, ebenso wie in der Vergangenheit, keine Landesmittel für die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III einzusetzen und den durch eine Entscheidung des Bundes wegfallenden Finanzierungsanteil nicht zu übernehmen. Auch die weit überwiegende Zahl der anderen Länder lehnt eine Anschlussfinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung aus Landes- mitteln angesichts der unzureichenden Rahmenbedingungen ab. Die Landesregierung sieht gleichwohl einen Bedarf, Jugendliche, die entsprechende Hilfe und Unterstützung benötigen, auch künftig beim Übergang in die Berufsausbildung zu unterstützen. Dazu werden in Hessen wirksame Maßnahmen ergriffen, bei denen schul-, wirtschafts- und sozi- alpolitische Ansätze sinnvoll ineinandergreifen: Hessen hat bereits unter dem Dach der seit 2008 landesweit sehr erfolgreich umgesetzten OloV-Strategie (OloV – Optimierung der lokalen Ver- mittlungsarbeit im Übergang Schule – Beruf) die Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung deutlich gestärkt und dabei durch zahlreiche Maßnahmen ein wirksames und zielgerichtetes System der beruflichen Orientierung und indivi- duellen Förderung junger Menschen aufgebaut. Gemeinsames Ziel ist es, alle Jugendlichen durch sinnvoll aufeinander abgestimmte und sich ergänzende Maßnahmen im Prozess der beruflichen Orientierung, der Berufswahl und des Berufseinstiegs zu unterstützen und gezielt so zu fördern, dass sie auf der Grundlage ihrer Interessen und Fähigkeiten ihre Ausbildungsentscheidung eigen- verantwortlich und sachkundig treffen können und dass alle Ausbildungsinteressierten in eine Ausbildung integriert werden. Vor Ort werden junge Menschen in vielfältiger Form beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt. Dazu tragen die Schulen durch die schulische Bildung und Erziehung bei. Spezifische Unterstützung beginnt darüber hinaus in den allgemein bildenden Schulen, z.B. mit Schulsozial- arbeit als Maßnahme der Jugendhilfe, mit unterrichtsbegleitender Unterstützung durch sozialpä- dagogische Fachkräfte (UBUS) des Landes sowie mit dem Programm „Praxis und Schule (PuSch)“. Danach greifen z.B. die Angebote der Jugendberufshilfe, der sozialpädagogischen Be- gleitung in „Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung (BzB)“ sowie des Programms „Integration Eingegangen am 4. Februar 2020 · Bearbeitet am 4. Februar 2020 · Ausgegeben am 7. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/535 durch Anschluss und Abschluss (InteA)“. Von Bedeutung sind außerdem Projekte und Maßnah- men, die z.B. über das Programm „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB)“, das „Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)“ oder „Berufsvorbereitende Bildungsmaß- nahmen (BvB)“ gefördert werden. Nach Beginn der Ausbildung stehen weitere Unterstützungs- möglichkeiten bereit, um die berufliche Integration zu verstetigen und Abbrüchen entgegenzuwir- ken, z.B. im Rahmen des Programms „Wirtschaft integriert“, durch die Initiative „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA)“ oder die „Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB)“. Frage 2.   Nach welchen Kriterien wurden die Projektmittel vergeben? Die Landesregierung hat für die Berufseinstiegsbegleitung keine Projektmittel vergeben und plant dies auch künftig nicht. Bei der Berufseinstiegsbegleitung handelt es sich um eine Vergabemaß- nahme der Ausbildungsförderung. Die Maßnahme wird durch das Regionale Einkaufszentrum Südwest der Bundesagentur für Arbeit öffentlich (europaweit) ausgeschrieben und im Rahmen eines Bieterwettbewerbs vergeben. In die Ausschreibung wurden in den Förderperioden 138 Schulstandorte in Gesamthessen mit einbezogen. Kriterien für die Zuschlagserteilung an einen Bieter richten sich nach den allgemeingültigen Vergaberichtlinien der Bundesagentur für Arbeit für die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen. Frage 3.   In welcher Höhe haben die Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatus-Städte in den einzelnen Jahren Projektmittel in Anspruch genommen? Bitte detailliert aufschlüsseln. Die Zuschlagserteilung durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Ausschreibungsver- fahrens erfolgt an Bildungsträger und nicht an Kreise, Städte oder Gemeinden. Frage 4.   Wie viele Schulen haben an dem Projekt teilgenommen? Bitte nach Schultyp und Kreisen differen- zieren. Die Berufseinstiegsbegleitung richtet sich an einzelne Jugendliche. Es handelt sich nicht um eine Maßnahme des Landes oder seiner Schulen. In der Förderperiode bis 31.08.2019 nahmen einzelne Schülerinnen und Schüler an 138 Schulen an der Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung teil. Eine Übersicht der Schulen nach Schulstandort und Schulart kann der Anlage entnommen werden. Frage 5.   Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden durch die Berufseinstiegsbegleitung in den einzelnen Jahren des Projektzeitraums unterstützt? Die Vertragsoption sah ein Platzangebot für 1.400 hessische Jugendliche vor, die pro Jahr neu aufgenommen werden konnten. Frage 6.   Wie viel Personal wurde in der Projektlaufzeit nur für diesen Zweck beschäftigt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Berufsbegleiterinnen und -begleiter sind kein Personal des Landes. Sie werden in der Regel bei freien Trägern beschäftigt, die im Rahmen der Zuschlagserteilung der Bundesagentur für Arbeit dazu beauftragt werden. Der Landeshaushalt wird dabei nicht berührt. Vertraglich festgelegt ist eine Betreuungsrelation von Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleitern zu Schülerinnen und Schülern von 1:20. Bei einem Angebot von 1.400 Plätzen für Hessen resultiert hieraus rein rech- nerisch ein Beschäftigungsvolumen für 70 Vollzeitäquivalente für die jährlich neu aufgenommene Kohorte. Die tatsächliche Beschäftigtenzahl kann durch arbeitsvertragliche Gestaltungsfreiheit der Träger oder Beschäftigungswünsche der Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter variieren und ist im Laufe der Maßnahmendauer regelmäßig Änderungen unterworfen (z.B. durch geänderte Personaldisposition der Träger, Lösung von Arbeitsverträgen durch Kündigung, Vertretungskons- tellationen durch Familienphasen o.ä.). Eine exakte Zahl der Berufseinstiegsbegleiterinnen und - begleiter könnte nur durch eine händische Zählung aller aktuellen Beschäftigtenmeldungen der Träger durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht werden. Die Berufe, aus denen typischer- weise Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter stammen (bspw. Sozialpädagoginnen und -pä- dagogen) sind gegenwärtig am Arbeitsmarkt sehr gefragt, etwa auch zur Besetzung von Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte des Landes, die an hessischen Schulen eingesetzt werden. Wiesbaden, 31. Januar 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen
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Übersicht Schulamtsbezirken (SSA) und Schulform                                 Anlage zu KA 20/535 Summe SSA- SOFS            LER         KGS        IGS         MSS         GHR            HR          MSSG           HRF GH H KMSS GHRF nach SSA- Bezirke: Bezirke BOW         0              0           1          2           0            1             3             0            0   0 0  0    0        7 DADI        0              1           4          2           0            0             0             0            0   0 0  0    0        7 F        0              1           0          2           0            1             1             0            0   1 1  0    0        7 FD        0              2           2          0           0            1             1             0            0   2 0  0    0        8 GIVB        1              1           5          1           1            0             0             0            2   0 0  0    0       11 GGMT         0              1           1          6           0            0             2             0            0   1 0  0    0       11 MKK        0              1           0          2           0            3             3             0            0   0 0  0    0        9 HRWM         0              1           5          1           0            0             0             0            0   0 0  1    0        8 HTW         0              0           6          0           1            0             1             0            1   0 0  0    1       10 KS        0              1           5          5           0            0             0             0            0   0 0  1    0       12 LDLW        0              2           1          1           1            3             1             2            1   0 0  0    2       14 MR        0              1           1          1           0            0             0             1            0   0 0  0    4        8 OF        0              1           4          1           0            0             2             0            1   0 0  0    1       10 RTWI        0              3           2          2           1            0             0             0            0   0 0  0    1        9 SEWF        0              1           0          0           1            1             0             0            3   0 0  0    1        7 LEGENDE BOW  Bergstraße und Odenwaldkreis                       SOFS        Sonstige Förderschule DADI Darmstadt-Dieburg                                  LER         Förderschule für Lernhilfe F  Frankfurt                                          KGS         Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule FD  Fulda                                              IGS         Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule GIVB Gießen und Vogelsbergkreis                         MSS         Mittelstufenschule GGMT  Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis                   GHR         Grund-, Haupt- und Realschule MKK  Hanau und Main-Kinzig-Kreis                        HR          Haupt- und Realschule HRWM   Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis         MSSG        Mittelstufenschule mit Grundschule HTW  Hochtaunuskreis und Wetteraukreis                  HRF         Haupt- und Realschule mit Förderstufe KS  Kassel                                             GH          Grund- und Hauptschule LDLW  Lahn-Dill-Kreis und Limburg-Weilburg               H           Hauptschule MR  Marburg/Biedenkopf                                 KMSS        Kooperative Gesamtschule mit Mittelstufenschule OF  Offenbach                                          GHRF        Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe RTWI  Rheingau-Taunus Kreis und Wiesbaden SEWF  Schwalm-Eder-Kreis und Waldeck-Frankenberg
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