Antisemitismus und religiöses Mobbing an hessischen Schulen

/ 7
PDF herunterladen
20. Wahlperiode                                                                       Drucksache 20/3021 HESSISCHER LANDTAG                                                                               20. 10. 2020 Kleine Anfrage Moritz Promny (Freie Demokraten) und Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 18.06.2020 Antisemitismus und religiöses Mobbing an hessischen Schulen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Antisemitismus ist ein Thema auch an hessischen Schulen, dem kritisch und konsequent begegnet werden muss. Dabei sind Betroffene zu schützen und die Schulen darin zu unterstützen an der demokratischen Grundordnung orientierte Werte und Verhaltensweisen zu vermitteln. Alleine in Frankfurt wurden für den Zeitraum von 2016 bis 2018 insgesamt 59 antisemitische Vorfälle an Schulen gemeldet sowie 54 Vorfälle im Zusammenhang mit religiös gerahmten Konflikten (Vorlage des Magistrats B 73, https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/ DDW?W=DOK_NAME=%27B_73_2020%27). Das Hessische Kultusministerium hat in einem Erlass vom 23. Mai 2018 die hessischen Schulen gebeten, anti- semitische Vorfälle gemäß § 23 Dienstordnung der für die Schule zuständigen Dienstaufsicht zu melden. Diese Aufforderung gilt – so der Erlass – auch für alle anderen Vorfälle von auf Religion bezogenen Diskriminierun- gen. Seit Herbst 2018 wartet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt auf die Auskunft des Staat- lichen Schulamtes. Auch auf Rückfrage erfolgte bisher leider keine Reaktion. 2019 startete das Präventionsprojekt gegen Antisemitismus an hessischen Schulen. Die Bildungsstätte Anne Frank sollte mit Unterstützung des Landes Hessen und in Kooperation mit dem Religionspädagogischen Institut, dem Pädagogischen Zentrum des Fritz Bauer-Instituts und dem Jüdischen Museum Frankfurt sowie der Lan- deskoordination des Schulnetzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zahlreiche Workshops für Schülerinnen und Schüler sowie Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte stattfinden lassen. Darüber hinaus sollte ein Beratungsangebot für Lehrkräfte etabliert werden, das präventiv oder im akuten Konfliktfall in An- spruch genommen werden sollte. Vorbemerkung Kultusminister: Wie geplant startete im Jahr 2019 erfolgreich das Projekt Antisemitismusprävention an hessischen Schulen. Das Hessische Kultusministerium und die Bildungsstätte Anne Frank bieten damit ein Präventions-, Interventions- und Beratungsprogramm an, das Jugendliche für die Gefahren von Antisemitismus sensibilisieren, bei Konfliktfällen mit antisemitischem Hintergrund Hilfe anbieten und Lehrkräfte bei der Antisemitismus-Prävention im Schulkontext unterstützen soll. Im Rahmen des Projektes werden jährlich mindestens 36 Workshops für Schülerinnen und Schüler mit dem Titel „Immer die Anderen? Aktiv gegen Antisemitismus“ durchgeführt. Darüber hinaus finden mindestens 15 Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte aller Fachrichtungen und Schulformen statt. Ein weiteres zentrales Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist das Projekt „Netzwerk-Lotsen“, mit dem wir Antisemitismus und alle Formen des Extremismus bekämpfen. Aktuell agieren 253 Netzwerk-Lotsinnen und -Lotsen in hessischen Schulen. Der Erlass „Antisemitismus in der Schule“ vom 23. Mai 2018 richtet sich an Lehrkräfte. Es ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass es antisemitische Vorfälle an Schulen geben kann, die außerhalb der Wahrnehmungsmöglichkeit von Lehrkräften im Sinne des genannten Erlasses liegen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn von antisemitischen Äußerungen betroffene Schülerinnen und Schüler beispielsweise anonym bleiben möchten und sich daher bewusst nicht an Lehrkräfte wenden, sondern eine anonyme Beratungsmöglichkeit in Anspruch nehmen. Gleichwohl sind die Lehrkräfte an hessischen Schulen für die Thematik sensibilisiert und bearbeiten das The- menfeld in verschiedenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Kontexten auch präventiv. Eingegangen am 20. Oktober 2020 · Bearbeitet am 20. Oktober 2020 · Ausgegeben am 23. Oktober 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
1

2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3021 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Chef der Staats- kanzlei sowie dem Minister des Innern und für Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.    Wie viele antisemitische und weitere auf Religion bezogene Diskriminierungen gab es an hessischen Schulen seit des Erlasses vom 23. Mai 2018 bis heute? Bitte nach Schulamtsbezirken aufschlüsseln. Es wurden seit Veröffentlichung des Erlasses am 23. Mai 2018 dreizehn Fälle an die jeweils zuständigen Staatlichen Schulämter gemeldet. Eine Aufschlüsselung nach Schulamtsbezirken ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl der Schulamtsbezirk Fälle Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main                                               1 Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda                                                       1 Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden              3 Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis                              3 Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg                    1 Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis Hanau                                               2 Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main                   2 Frage 2.    Auf welchem Weg werden die Fälle gemeldet? Die Meldungen erfolgen grundsätzlich auf dem Dienstweg über die Schulleitung an das zuständige Staatliche Schulamt. Frage 3.    Was passiert mit gemeldeten Daten? Werden die Fälle zur Anzeige gebracht oder schulintern ge- ahndet? Wenn der Vorfall strafrechtlich relevant ist, wird er zur Anzeige gebracht. In jedem Fall erfolgt eine schulinterne Aufarbeitung mit pädagogischen Maßnahmen, ggf. Ordnungsmaßnahmen und bei Bedarf unter Hinzuziehung einer spezialisierten Beratungsstelle. Frage 4.    Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, dass die erhobenen Daten nicht veröffentlicht werden dürfen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Informationen, welche die Vermutung einer Nichtveröffentlichung von erhobenen Daten begrün- den würden, sind nicht bekannt. Frage 5.    Ist der Landesregierung bekannt, dass die Gremien der Stadt Frankfurt keine Auskunft erhalten haben und sind der Landesregierung die Gründe dafür bekannt? Ein Bericht darüber lag dem Hessischen Kultusministerium bisher nicht vor. Die ursprüngliche Anfrage konnte seitens des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main nicht rekon- struiert werden. Die späteren Nachfragen des Magistrats sowie eine weitere Anfrage des Ortsbei- rates 9 vom Oktober 2019 zum gleichen Thema wurden seitens des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main beantwortet. Frage 6.    Wie viele Schülerinnen und Schüler haben das o.g. Präventionsprojekt bis heute in Anspruch ge- nommen? Es haben bisher 1.386 Schülerinnen und Schüler an den Workshops und Fortbildungen im Rah- men des Projektes Antisemitismusprävention an hessischen Schulen teilgenommen. Frage 7.    Wie viele Lehrkräfte haben das o.g. Beratungsangebot bis heute in Anspruch genommen? Es haben bisher 415 Lehrkräfte an den Workshops und Fortbildungen im Rahmen des Projektes Antisemitismusprävention an hessischen Schulen teilgenommen. Frage 8.    Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung zur Prävention und Bekämpfung von reli- giösem Mobbing an hessischen Schulen? Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vor- urteilsfrei zu begegnen. Insofern werden an den Schulen diverse Maßnahmen getroffen, um die
2

Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3021       3 Umsetzung dieses Zieles zu gewährleisten. Dies geschieht im regulären Unterricht ebenso wie in Projektwochen oder anderen sozialen Lernsituationen. Unabhängig davon wird in den spezifischen Fachunterrichten auf die Problematik eingegangen. Hier sind die Fächer Deutsch, Ethik, Geschichte, Politik und Wirtschaft sowie Religion zu nen- nen. Im Fach Geschichte sind in der Sekundarstufe I und II die Themen „Shoa“ und „Antisemitismus“ verpflichtend zu behandeln. In allen drei Bildungsgängen der Sekundarstufe I bis zum mittleren Abschluss werden die o.g. Themen behandelt, so dass ein Abschluss die eingehende Beschäfti- gung mit den Themen voraussetzt. Ebenso sind die relevanten Themenfelder grundsätzlich ver- bindlich in der Qualifikationsphase 2 (Q2) und somit auch Grundlage für die schriftlichen Abitur- prüfungen und die Abiturprüfungen im 4. bzw. 5. Prüfungsfach. Damit setzt jeder Schulabschluss in Hessen allein im Fach Geschichte voraus, dass die Themenfelder „Shoa“ und „Antisemitismus“ eingehend bearbeitet werden. Im Fach Ethik werden zudem in der fünften, siebten und neunten Klasse unterschiedliche The- menbereiche des Begriffs „Religion“ und somit auch religiöse Toleranz verbindlich behandelt. In den Religionsunterrichten werden ebenso jeweils unterschiedliche Religionen verpflichtend the- matisiert; somit wird eine tolerante Grundhaltung gegenüber anderen Religionen gefördert. Im Fach Deutsch kann im Rahmen von Lektüren wie zum Beispiel bei der Interpretation der Ringparabel im Drama „Nathan der Weise“ oder dem „Tagebuch der Anne Frank“ bzw. „Damals war es Friedrich“ auf die Thematik eingegangen werden. Weiterhin integrieren viele Schulen Gedenkstättenfahrten in ihren politisch-historischen Unterricht, wodurch implizit auch Antisemi- tismus in Vergangenheit und Gegenwart behandelt wird. Mit der Handreichung „Grundrechtsklarheit, Wertevermittlung, Demokratieerziehung“ unter- stützt das Hessische Kultusministerium Lehrkräfte bei der Umsetzung des Bildungs- und Erzie- hungsauftrags im Bereich der Demokratiebildung und bietet ihnen gleichzeitig eine auf den Grund- werten unseres Grundgesetzes basierende Orientierung im Umgang mit Extremismus und Kon- fliktsituationen. Somit wird auch dezidiert die Religionsfreiheit gemäß Art. 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland thematisiert. Anhand von Praxisbeispielen wird weiterhin auf grundrechteverletzendes Verhalten im Schulalltag eingegangen. Es erfolgen konkrete Handlungs- vorschläge, um die Lehrkräfte in belastenden Situationen zu unterstützen. Dabei wird ausführlich und explizit auf die Themen „Antisemitismus und Extremismus“ sowie „Diskriminierung und Mobbing“ eingegangen. Die Handreichung steht auf der Internetseite des Hessischen Kultusmi- nisteriums mit zahlreichen konkreten Themenanregungen für die Unterrichtspraxis zur Ver- fügung. Grundrechte müssen innerhalb der freien, demokratischen Gesellschaft gelebt werden. Das Pro- jekt „Grundrechte-Arena: Demokratie selbst bestimmen“ der Politiksprecher e.V. will Schülerin- nen und Schülern das Engagement für Demokratie und Grundrechte in Form eines Projekttages an Schulen nahebringen. Damit stehen die einzelnen Grundrechte und somit auch die Religions- freiheit, die Unverletzlichkeit der Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Fokus des Projektes und thematisieren die Grundrechte, die bei religiösem Mobbing verletzt wer- den. Das Projekt startete 2018 an hessischen Schulen und trägt zur schülerorientierten Implemen- tierung der Handreichung bei. Gefördert wird das Projekt aktuell durch die Hessische Landes- zentrale für politische Bildung und das Hessische Kultusministerium. Mit dem Projekt „Antisemitismusprävention an hessischen Schulen“ haben das Hessische Kultus- ministerium und die Bildungsstätte Anne Frank ein Präventions-, Interventions- und Beratungs- programm gestartet, das Jugendliche für die Gefahren von Antisemitismus sensibilisieren, bei Konfliktfällen mit antisemitischem Hintergrund Hilfe anbieten und Lehrkräfte bei der Antisemi- tismus-Prävention im Schulkontext unterstützen soll. Dazu gehört unter anderem die Durchfüh- rung von jährlich mindestens 36 Workshops für Schülerinnen und Schüler und jährlich mindestens 15 Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte aller Fachrichtungen und Schulformen. In dem Projekt „(k)eine Glaubensfrage – Religion in der Migrationsgesellschaft“ der Bildungs- stätte Anne Frank werden verschiedene Aspekte der Religionen im Zusammenleben in der Mig- rationsgesellschaft thematisiert. Das Projekt bietet Workshops für Jugendliche sowie Fortbildun- gen für Lehrkräfte an. Es geht um Themen wie Erscheinungsformen religiöser Diskriminierung und den Umgang mit religiöser Vielfalt in der Schule. Das Projekt wird durch das Hessische Kultusministerium gefördert. Ein Projekt, welches sich primär mit dem schulischen Klima beschäftigt, ist „Schule ohne Ras- sismus – Schule mit Courage“. Dieses Projekt bezieht Schülerinnen und Schüler auf eine beson- dere Art und Weise mit ein, indem es anregt, das Klima an der Schule aktiv mitzugestalten und zivilgesellschaftliches Engagement zu entwickeln. Es wendet sich gegen jede Form von Diskri- minierung, damit auch gegen religiöses Mobbing jeglicher Art, und wird vom Verein Courage
3

4                                Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3021 e.V. getragen. Es ist das größte Schulnetzwerk in Deutschland. Die Landeskoordination in Hessen liegt bei der Bildungsstätte Anne Frank und wird durch das Hessische Kultusministerium personell und finanziell unterstützt. In dem Kooperationsprojekt „Netzwerk-Lotsen Antisemitismus-/Extremismusprävention“ des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport werden hessenweit Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen geschult. Im Schulalltag agieren sie konkret bei Fra- gen und Konfliktfällen im Kontext extremistisch oder antisemitisch motivierten Verhaltens. Sie sind damit verstärkt im Bereich von Konflikten tätig und agieren als unmittelbare Ansprechpart- nerinnen bzw. Ansprechpartner in ihrer jeweiligen Schule. Mit der Fortbildung von Netzwerk-Lotsen und dem Knüpfen eines gemeinsamen digitalen Netz- werks wird die Grundlage für eine zukunftsorientierte Regionalisierung der Präventionsarbeit der hessischen Schullandschaft geschaffen. Darüber hinaus berücksichtigt das Programm nicht nur schulisch-pädagogische Bedarfe, sondern setzt auch unmittelbar die einschlägigen Handlungsemp- fehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus um. Das Hessische Kultusministerium und die Gedenkstätte Yad Vashem in Israel bieten auf der Grundlage einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung jährliche Fortbildungsreisen für hessi- sche Lehrkräfte nach Jerusalem an. Die hessischen Lehrkräfte können sich vor Ort in der inter- nationalen Schule von Yad Vashem über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erinnerungspä- dagogik informieren, an Workshops zur Vermittlung des jüdischen Lebens in Europa teilnehmen sowie methodisch-didaktische Arbeitsweisen kennenlernen, um Schülerinnen und Schüler auf Be- suche von NS-Gedenkstätten vorzubereiten. Yad Vashem bietet den Schulen als Unterstützung hierfür eine breite Sammlung von Materialien an, die im Unterricht jahrgangsübergreifend ein- setzbar sind. Die Hessische Landesregierung fördert darüber hinaus NS-Gedenkstätten als außerschulische Lernorte. Die hessischen NS-Opfer-Gedenkstätten Hadamar, Breitenau und Trutzhain sowie das Dokumentations- und Informationszentrum Stadtallendorf (DIZ) werden vom Hessischen Kultus- ministerium durch abgeordnete Lehrkräfte zur pädagogischen Unterstützung von Schulklassenbe- suchen unterstützt, um u.a. eine intensivere pädagogische Aufarbeitung der Shoa mit den Schü- lerinnen und Schülern zu gewährleisten. Darüber hinaus bietet die Hessische Landeszentrale für politische Bildung im Kontext historisch-politischer Bildung in Zusammenarbeit mit den Gedenk- stätten für die Opfer des Nationalsozialismus Studienreisen, Lehrkräftefortbildungen, Tagungen, Seminare, Vorträge sowie Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen und Beratungen von Lehrkräften in diesem Themenbereich an. Ferner werden Gedenkstättenfahrten durch die Hessi- sche Landeszentrale für politische Bildung gefördert. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium und der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien den Schulungs- und Lehrfilm „Radikal“ herausgegeben. Der 17-minütige Film ist für die Präventionsarbeit mit jungen Menschen geeignet. Es werden Radikalisierungsprozesse in den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus bzw. Salafismus nachgezeichnet und zahl- reiche Anknüpfungspunkte angeboten, die zu einem besseren Verständnis von Radikalisierungs- prozessen beitragen sowie die eigenständige Meinungsbildung und Argumentationsfähigkeit för- dern. Zur Unterstützung der Präventionsarbeit mit Schülerinnen und Schülern befindet sich um- fangreiches Begleitmaterial auf der DVD, das sich sowohl an junge Menschen als auch an Lehr- kräfte richtet. Die DVD enthält darüber hinaus Arbeitsblätter und Informationen zu den Themen Extremismus und Radikalisierung sowie Hinweise auf einschlägige Beratungsstellen. Der Film wurde an alle weiterführenden Schulen in Hessen verteilt. Er wird außerdem kostenlos zur Ver- fügung gestellt und kann jederzeit von Schulen oder Lehrkräften angefordert werden. Im August 2017 wurde „Radikal“ als bester Kurzfilm Rhein-Main auf dem Filmfestival „Shorts at Moon- light“ ausgezeichnet. Das Kultusministerium unterstützt das Fritz Bauer Institut mit abgeordneten Lehrkräften. Ange- boten werden unter anderem Lehrerfortbildungen, Workshops für Schülerinnen und Schüler so- wie Studientage zur Vermittlung der Geschichte und Nachgeschichte der Shoa. Das Kultusministerium unterstützt das Jüdische Museum der Stadt Frankfurt am Main mit abge- ordneten Lehrkräften. Angeboten werden unter anderem Lehrerfortbildungen, Workshops für Schülerinnen und Schüler sowie Studientage zur Vermittlung von jüdischer Geschichte und Ge- genwart. Der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Kultusministerkonferenz haben sich auf eine kommentierte Materialsammlung verständigt, die die Themenfelder einer „gemeinsamen Erklä- rung zur Vermittlung jüdischer Geschichte, Religion und Kultur in der Schule“ abdeckt.
4

Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3021         5 Die Materialsammlung gliedert sich in folgende Themenbereiche:  „Jüdische Geschichte und Gegenwart“ mit den Unterkapiteln „jüdische Geschichte“, „Natio- nalsozialismus und Shoa“ und „jüdisches Leben heute“,  „jüdische Religion“,  „Antisemitismus“ sowie  „Israel“. Außerdem finden sich auf der Internetseite, auf der die kommentierte Materialsammlung zu finden ist, auch Hinweise auf Quellensammlungen und weitere Links zur Vertiefung der Themenbereiche sowie Ideen / Begegnungen für außerschulische Projekte. Ferner wird auf ausgewählte didaktische Literatur verwiesen. Darüber hinaus werden unter anderem folgende Projekte im Rahmen des im Hessischen Ministe- rium des Innern und für Sport angesiedelten Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ gefördert: Das Jüdische Museum der Stadt Frankfurt am Main bietet ein Programm zur Prävention gegen Extremismus und Antisemitismus an Frankfurter Berufsschulen an. Das Projekt „AntiAnti – Mu- seum Goes School“ zielt dabei auf eine Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler, auf Selbstreflexion sowie die Förderung von Empathie und die Auseinandersetzung mit Diversität. Zugleich bietet es einen niedrigschwelligen Zugang zu jüdischer Kultur und Geschichte. Auch Lehrkräfte werden durch Fortbildungen einbezogen. Für die teilnehmenden Schulen ist das Pro- gramm kostenfrei. Der einwöchige Theaterworkshop Wahrheiten & Narrheiten des Jüdischen Museums der Stadt Frankfurt am Main verbindet die türkische Tradition des Schattenspiels mit der jüdischen Erzäh- lung „Narren von Chelm“. Das Schattentheaterspiel, das die Grundschulkinder im Rahmen des Workshops gemeinsam entwickeln, eröffnet einen kreativen Lern- und Gestaltungsraum. Die Kin- der finden neue Formen, in denen ein respektvolles Miteinander verschiedener Kulturen und Tra- ditionen erfahrbar wird. Am Ende einer Projektwoche finden Aufführungen des selbst entwickel- ten Theaterstücks in der Schule und im Museum Judengasse statt. Das Modellprojekt „wwa - world wide antisemitism“ der Jugendinitiative Spiegelbild zielt darauf ab, junge Menschen für antisemitische Narrative zu sensibilisieren und sie in ihrer Medienkom- petenzentwicklung zu unterstützen. Die Debatten- und Diskussionskultur der Jugendlichen soll in einem demokratiefördernden Sinne begleitet werden. Das „beratungsNetzwerk hessen – gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus“ berät hessenweit kostenlos und vertraulich Schulen, Eltern und Familienangehörige, Kommunen, Vereine und andere Hilfesuchende in Fällen von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus oder Salafismus und bietet präventive Hilfe an. Dem Beratungsnetzwerk gehören zahlreiche Mit- glieder unterschiedlicher staatlicher, nichtstaatlicher und kirchlicher Institutionen und Organisa- tionen, öffentlicher und freier Träger aus Hessen an, die es sich gemeinsam zur Aufgabe gemacht haben, Beratung bei Konfliktsituationen mit rechtsextremistischem, fremdenfeindlichem und an- tisemitischem Hintergrund vor Ort anzubieten. Außerdem werden entsprechende Präventionspro- gramme angeboten. Das Demokratiezentrum Hessen an der Philipps-Universität Marburg ist da- bei zentrale Koordinierungs-, Fach- und Geschäftsstelle des Beratungsnetzwerks und vermittelt Ansprechpartner vor Ort. Das Projekt „#hatebreach – Hass im Netz begegnen“ des Kopiloten e.V. wirkt Rassismus, Anti- semitismus, Spaß am Haten oder politisch motivierten Hassreden im Internet entgegen und wird vom Beratungsnetzwerk Hessen angeboten. Da die Auseinandersetzung mit Hassreden im Kontext schulischer und außerschulischer Jugendbildung zunehmend Relevanz gewinnt, werden Jugendli- che ermutigt und befähigt, demokratische Prinzipien – auch im Netz – zu etablieren und umzu- setzen. Dieses Projekt widmet sich vornehmlich den spezifischen, im Netz auftretenden Formen von Mobbing. Pädagogische Fachkräfte erhalten hierzu Impulse für ihre Arbeit. Im Mittelpunkt des Projektes „Proaktiv gegen Antisemitismus – ein Präventions- und Begleitpro- jekt für Multiplikator*innen“ des Trägers Netzwerk für politische Bildung, Kultur und Kommu- nikation (NBKK) e.V. steht die Durchführung von Multiplikatoren-Workshops der Antisemitis- musprävention unter anderem mit Lehrkräften. Optional wird den Workshop-Teilnehmenden im Anschluss Gelegenheit geboten, an Gedenkstättenfahrten teilzunehmen, um z.B. Anregungen für eigene Projekte der Erinnerungsarbeit zu bekommen, die die Nachhaltigkeit der Wirkung der Präventionsarbeit unterstützen sollen.
5

6                                Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3021 Das Projekt „Hate Speech, meine Schule & Ich“ des Trägers Digitale Helden gGmbH unterstützt und sensibilisiert Lehrkräfte sowie die Schulsozialarbeit bzw. die Jugendhilfe an weiterführenden Schulen in Hessen, damit diese Formen von Hassrede frühzeitig erkennen. Damit wird auch jeg- liche Form von Mobbing thematisiert. Die Zielgruppen sollen dafür qualifiziert werden, hand- lungsorientierte Angebote mit ihren Schülerinnen und Schülern umzusetzen. Das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) ist ein bundesweites Projekt, das politische Bildungsarbeit an Schulen anbietet. Träger des Netzwerks für Demokratie und Courage in Hessen ist der Hessische Jugendring. Ausgebildete Teamerinnen und Teamer führen ehrenamtlich Pro- jekttage und Workshops durch, die Jugendliche unter anderem zum Mitreden und couragiertem Handeln gegen Diskriminierung und Rassismus befähigen sollen. Daneben gibt es ein weiteres NDC-Projekt zum Thema Antisemitismus, Verschwörungstheorien und eigene Verantwortung. Im Rahmen des Projektes „CC - Facilitator" des Trägers Creative Change e.V. erlernen Jugend- liche im Alter von 13 bis 15 Jahren mit Hilfe von partizipativem Theater und der Methodik der kollegialen Fallberatung ihr Handlungsrepertoire zu erweitern. Sie erproben Handlungsstrategien, die in ihren Alltag übertragbar sind. In Workshops wird zudem inhaltliches Wissen zu den rele- vanten Themen vermittelt. Durch den Ansatz von personalkommunikativer Prävention werden Themen wie Diskriminierung, Extremismus, Umgang mit Medien und Demokratie als Lebens- form altersgerecht bearbeitet. Die CC-Mediatorinnen und -Mediatoren erwerben die Fähigkeit, potentielle Konflikte in ihrem Umfeld wahrzunehmen und diesen mit der erlernten Methodik ge- zielt präventiv entgegenzuwirken. Sie sollen ihr eigenes Potenzial nutzen, um sich positiv für ihr Umfeld zu engagieren. Das Projekt "united" des Trägers Creative Change e.V. sensibilisiert Kinder bzw. Jugendliche für Rechtsextremismus, um diesem sowohl präventiv als auch intervenierend entgegenwirken zu können und einen vorurteilsfreien Umgang untereinander zu ermöglichen. In Aktionstagen wird themenbezogenes Wissen vermittelt. Durch partizipatives Theater werden Themen wie "Identität" und "Umgang mit Populismus" bearbeitet. Interaktive Theaterstücke zeigen unterschiedliche For- men von fremdenfeindlicher Diskriminierung und verdeutlichen, wo Rassismus beginnt. Durch einen zielgruppenorientierten, theaterpädagogischen Ansatz können die Teilnehmenden gemein- sam Lösungsstrategien für herausfordernde Situationen entwickeln und erproben. So erweitert sich ihr Handlungsrepertoire. Ein begleitendes E-Learning-Programm unterstützt das Projekt in seiner Nachhaltigkeit während und nach den Aktionstagen. Creative Change e.V. steuert demo- kratiefeindlichen/diskriminierenden Einstellungen an Schulen, Jugendzentren und Vereinen (z.B. Sportvereinen) in Brennpunkten Hessens entgegen und widmet sich dabei auch religiöser Diskri- minierung. Die Beratungsstelle Hessen – Religiöse Toleranz statt Extremismus in Trägerschaft des Violence Prevention Network e.V. (VPN) bietet ein breites Spektrum an Angeboten und Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Qualifizierung, Intervention, Deradikalisierung und Ausstiegsberatung an. Die Angebote sind grundsätzlich für alle Menschen in Hessen gedacht, die Beratung oder Unterstützung in der Auseinandersetzung mit religiös begründetem Extremismus benötigen. Dazu zählen neben der Familie und dem sozialen Umfeld insbesondere auch Schulen. Im Jahr 2020 werden zwei Projekte von VPN angeboten: Prävention – Interkulturelle Kompetenz und Extremismusprävention: Die Präventionsarbeit der Beratungsstelle Hessen begegnet dem Phänomen des religiös begrün- deten Extremismus durch politische Bildungsarbeit. Ziel ist die Aufklärung über Extremismus und Rekrutierungsstrategien sowie die Erarbeitung von Handlungsstrategien für Jugendliche bei Anzeichen einer Radikalisierung in der Gleichaltrigengruppe. Weitere Ziele sind, das Phänomen Dschihadismus zu entzaubern und die Distanzfähigkeit von Jugendlichen zum Extremismus zu erhöhen. Deradikalisierung – Wege aus dem Extremismus: Die zielgerichtete Kompetenzerweiterung, Aktivierung und Professionalisierung von Institutionen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die Verhinderung und die Umkehr von Radi- kalisierungsprozessen sind vorrangige Ziele der Beratungsstelle Hessen. Durch aufsuchende Ar- beitsansätze wird eine Arbeitsbeziehung zur Zielgruppe der Radikalisierten bzw. Radikalisie- rungsgefährdeten aufgebaut, um zunächst den Ablösungsprozess von gewalttätigen Gruppierun- gen sowie das Hinterfragen gewalttätiger Ideologieelemente zu bewirken und in der Folge Dera- dikalisierungsprozesse zu ermöglichen. Das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ besteht seit 2015 und befindet sich aktuell in der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024). Die Ziele dieses Landes- programms sind die Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, die Sensibili- sierung für und die Einhaltung von Menschenrechten sowie der seit 2018 in der Hessischen Ver- fassung verankerten Kinderrechte. Es dient zudem der Unterstützung von Maßnahmen und Pro- jekten, die sich gegen jedwede Form des Extremismus bzw. der Politisch motivierten Kriminalität
6

Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3021    7 (PMK) und verfassungsfeindlicher Bestrebungen richten, d.h. insbesondere gegen Rechtsextre- mismus, Linksextremismus, Islamismus, Extremismus mit Auslandsbezug, Extremismus von Reichsbürgern und Selbstverwaltern, aber auch explizit gegen Antisemitismus, Islam-/Muslim- feindlichkeit, Antiziganismus, Rassismus und alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeind- lichkeit. Dabei geht es generell darum, Gewaltanwendung jedweder Art zu ächten und zu verhin- dern. Die Gesamtkoordination des Landesprogramms sowie die diesbezügliche Bewilligung von Zu- wendungen obliegen dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, das sich bei der Koordinierung und Umsetzung der Aufgabenwahrnehmung des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE) bedient. Wiesbaden, 14. Oktober 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz
7