Graue Wölfe in Hessen – Teil I

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20. Wahlperiode                                                                         Drucksache 20/5642 HESSISCHER LANDTAG                                                                                 23. 08. 2021 Kleine Anfrage Rolf Kahnt (fraktionslos) vom 03.05.2021 Graue Wölfe in Hessen – Teil I und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Eine durch das American Jewish Committee (AJC) in Berlin beauftragte Studie kam zu dem Ergebnis, dass die rechtsextremistische türkische Bewegung der „Grauen Wölfe“ (Ülkücü-Bewegung) mindestens 18.000 Mitglie- der in Deutschland habe. Damit seien sie hierzulande eine der größten rechtsextremen Strömungen. Laut Studie „ist die Ideologie der Grauen Wölfe durch Antisemitismus, Rassismus und Hass auf Minderheiten gekennzeich- net. Davon gingen erhebliche Gefahren für Jüdinnen und Juden und die Mitglieder kurdischer, alevitischer und anderer Gemeinschaften aus.“ (Zitat aus welt.de) Die „Grauen Wölfe“ seien in zahlreichen Vereinen und Dachverbänden in Deutschland organisiert. Als Ergebnis der Studie wird ein „dringendes Handeln des Staates und der Sicherheitsbehörden“ gefordert. Bereits im November 2020 wurde durch die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und den Grünen ein gemeinsamer Antrag im Bundestag eingebracht, wonach die Bun- desregierung aufgefordert wurde, ein Verbot der „Grauen Wölfe“ (Ülkücü-Bewegung) zu prüfen. (Quelle: tagesschau.de) Gemäß der Bundeszentrale für politische Bildung sind die Grauen Wölfe mit mehr als 18.000 Mitgliedern die größte rechtsextreme Organisation in Deutschland. In Deutschland seien die Grauen Wölfe zudem in Parteien mit dem Ziel aktiv, die deutsche Politik im eigenen Sinn zu beeinflussen. (Quelle: Wikipedia) Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1.      Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Organisationsstrukturen der Ülkücü- Bewegung (Graue Wölfe) in Hessen? Frage 2.     Welche Dachverbände, Vereine oder andere Institutionen haben nach Erkenntnissen der Landesre- gierung Verbindungen zur Ülkücü-Bewegung? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die rechtsextremistische türkische „Ülkücü“-Bewegung (die sog. „Idealisten“-Bewegung) ent- stand Mitte des 20. Jahrhunderts in der Türkei. Symbol und bekanntestes Erkennungszeichen der "Ülkücü"-Bewegung ist der "Graue Wolf" ("Bozkurt") und der daraus abgeleitete sogenannte Wolfsgruß, bei dem die Finger der rechten Hand am ausgestreckten Arm den Kopf eines Wolfs formen. Oft werden Anhänger der "Ülkücü"-Bewegung daher auch als "Graue Wölfe" ("Bozkurt- lar") bezeichnet. Bei der „Ülkücü“-Bewegung handelt es sich um eine heterogene türkisch-rechts- extremistische Bewegung, deren Ursprünge in der nationalistisch-rassistischen panturkistischen Ideologie des frühen 20. Jahrhunderts liegen. Die unterschiedlichen Ausprägungen reichen von klassischem Rassismus bis in den Randbereich des Islamismus. Die türkische Nation wird von allen „Ülkücü“-Anhängern politisch-territorial und ethnisch-kulturell als höchster Wert erachtet. Die geschichtliche Größe beziehungsweise die politischen Errungenschaften des Osmanischen Reiches werden zu einem hegemonialen Nationalismus und Nachweis angeblicher türkischer Überlegenheit verklärt. Die sich so zugeschriebene Sonderstellung äußert sich in der Idealisierung der türkischen Identität bei gleichzeitiger Herabwürdigung anderer Volksgruppen und politischer Gegner. Neben einem in Verbänden organisierten Teil der „Ülkücü“-Bewegung gibt es auch zahlreiche unorganisierte Anhänger der „Ülkücü“-Ideologie. Diese äußern sich vor allem im In- ternet mitunter unverhohlen rassistisch und antisemitisch – im Gegensatz zu den organisierten Teilen der Bewegung, die gerade einen offenen Antisemitismus vermeiden. Vor allem Kurden, Armenier, Griechen, Juden oder die USA werden von „Ülkücü“-Anhängern in völkerverständi- gungswidriger Hinsicht herabgewürdigt und zu Feinden des Türkentums erklärt. Langfristiges Ziel und geografischer „Sehnsuchtsort“ aller „Ülkücü“-Anhänger ist ein ethnisch und kulturell homogener Staat Turan als Heimat aller Turkvölker. (vgl. Jahresbericht des BfV 2019, S. 257 ff.) Die „Ülkücü“-Bewegung als Ganzes wird vom Verfassungsschutz dem Phänomenbereich Eingegangen am 23. August 2021 · Bearbeitet am 24. August 2021 · Ausgegeben am 26. August 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                     Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5642 Ausländerextremismus (ausländischer Rechtsextremismus) zugeordnet und ist seit 2012 Beobach- tungsobjekt im Verfassungsschutzverbund. Ihr werden im Wesentlichen zwei Verbände zuge- rechnet: 1. Der in Frankfurt am Main ansässige bundesweite Dachverband „Föderation der Türkisch- Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V.“ (ADÜTDF), dem rund 170 lokale Vereine angehören, in denen etwa 7.000 Mitglieder organisiert sind und 2. die „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.“ (ATİB). Die ATİB hat sich im Jahr 1987 von der heutigen ADÜTDF abgespalten, ohne sich dabei oder in der Folge ideologisch neu auszurichten. In Bezug auf ihre Strukturen in Deutschland spricht die ATİB selbst von 80 Vereinen mit über 8.000 Mitgliedern. Nach Bewertung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) dürften es aber tatsächlich deutlich weniger sein: So konnten dem Dach- verband mit Sitz in Köln laut Verfassungsschutzbericht 2019 lediglich rund 20 Ortsvereine mit insgesamt etwa 1.200 Mitgliedern zugeordnet werden. Frage 3.    Auf welche Weise und durch wen wird nach Erkenntnissen der Landesregierung die Ülkücü-Be- wegung finanziert? Hierzu liegen keine Informationen vor. Frage 4.    Wie viele Mitglieder werden in Hessen der Ülkücü-Bewegung zugerechnet? Die Ülkücü-Bewegung verfügt in Deutschland über ein Personenpotenzial von 11.000. In Hessen werden ihr rund 2.500 Personen zugerechnet (Stand 2019). Frage 5.    Sind in Hessen neben der Ülkücü-Bewegung weitere als rechtsextrem eingestufte Organisationen türkischer und/oder anderer Nationalitäten bekannt? Frage 6.    Falls Frage 5 mit „Ja“ beantwortet wird, wie viele Mitglieder haben diese Organisationen jeweils? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Sinne der Fragestellung sind keine weiteren entsprechenden Organisationen türkischer und/o- der anderer Nationalitäten bekannt, die in Hessen ansässig sind. Gleichwohl werden Verbindun- gen rechtsextremistischer und nationalistischer Strukturen auch zu rechtsextremistischen Organi- sationen im Ausland mit Blick auf ihre Relevanz für die Frage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geprüft. Frage 7.    Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich Mitgliedern der Ülkücü-Bewegung, die sich in hessischen politischen Parteien, engagieren bzw. in der Vergangenheit engagiert haben? Frage 8.    Um welche politischen Parteien handelt(e) es sich ggf.? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Einzelkandidaten, die sich ausländerextremistischen Organisationen zuordnen lassen, versuchen teilweise über die sogenannten Ausländerbeiratswahlen kommunalpolitisch Einfluss zu nehmen. Die Ausländerbeiratswahlen bieten dabei die Möglichkeit, sich einerseits hessenweit zu präsen- tieren und anderseits – im Falle der Wahl – auf regionaler Ebene einen gewissen kommunalpoli- tischen Einfluss zu gewinnen. Dies lässt sich einzelfallbezogen auch bei anderen hessischen Wah- len feststellen. Aufgrund der Einstufung der Erkenntnisse, die dem Landesamt für Verfassungs- schutz vorliegen, kann hier keine Darstellung im Sinne der Anfrage erfolgen. Wiesbaden, 13. August 2021 In Vertretung: Dr. Stefan Heck
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