Neue Optionen für Ortsumgehung Freigericht-Hasselroth

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/548 HESSISCHER LANDTAG                                                                          11. 06. 2019 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) vom 30.04.2019 Neue Optionen für Ortsumgehung Freigericht-Hasselroth und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Bezüglich einer möglichen Ortsumgehung Freigericht - Hasselroth wurde laut Presseberichten ein erstes Zwi- schenergebnis der in Arbeit befindlichen Machbarkeitsstudie vorgestellt. Daraus war zu entnehmen, dass es neue Optionen für eine Ortsumgehung gibt. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Nachdem sich die Gemeinde Freigericht gegen die ehemals verfolgte, gemeinsame Ortsumge- hungslösung für Freigericht und Hasselroth ausgesprochen hatte, setzte sich die Gemeinde Has- selroth trotz Einstellung des Planfeststellungsverfahrens im November 2012 für eine Fortfüh- rung der Planung ein. Überlegungen, auf Grundlage der vorhandenen Planunterlagen eine klei- ne, verkehrlich und wirtschaftlich tragbare, Lösung nur für Hasselroth zu entwickeln, führten nicht zum Erfolg. Zwischenzeitlich entschied sich auch die Gemeinde Freigericht wieder für ei- ne gemeinsame Ortsumgehungsplanung. Im Januar 2018 wurde daraufhin zwischen dem Hessi- schen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und den beiden Gemeinden vereinbart, dass von Hessen Mobil eine Machbarkeitsstudie vergeben wird, um zu untersuchen, ob es eine oder mehrere alternative Varianten zu den bisherigen Planungen einer Ortsumgehung gibt, die eine technisch sinnvolle, wirtschaftliche und naturräumlich vertretbare Lösung darstellen würden. Die Machbarkeitsstudie wurde im Juni 2018 an Ingenieurbüros ver- geben. In der Studie werden u.a. die Themenfelder Verkehr, Umwelt, technische Realisierbar- keit und Wirtschaftlichkeit bearbeitet. Auf der Basis bisheriger Untersuchungen und Unterlagen werden aus Umweltsicht realisierbare Trassen identifiziert. Diese werden anhand von Ver- kehrsmodellrechnungen auf ihre verkehrliche Wirksamkeit, insbesondere im Hinblick auf die Entlastung der Ortsteile von Freigericht und Hasselroth, überprüft. Zudem erfolgt eine Lärmbe- trachtung und die Untersuchung zur technischen Realisierbarkeit mit Kostenberechnung. Für das Projekt wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Welche neuen Optionen werden für eine mögliche Ortsumgehung Freigericht - Hasselroth in Be- tracht gezogen? Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden als Lösungen für die Verkehrsprobleme im Bereich Freigericht-Hasselroth zwei Umgehungsstraßenvarianten im Zuge der L 3339 herausgearbeitet. Dabei wurde auch der Ortsteil Hasselroth/Neuenhaßlau aufgrund der gestiegenen Verkehrsbe- lastungen in die Umgehungsplanung einbezogen. Eine Variante verläuft östlich von Freigericht/Somborn und umgeht dann die Ortslagen von Hasselroth/Gondsroth und Hasselroth/Neuenhaßlau südwestlich. Die zweite Variante verläuft östlich von Freigericht/Somborn und Hasselroth/Gondsroth und umgeht dann die Ortslage von Hasselroth/Neuenhaßlau südwestlich. Frage 2.     Welche Verkehrsentlastungen in welchen Ortsteilen sind zu erwarten? Die Verkehrsentlastungen im Prognosejahr 2030 betragen für die jeweiligen Ortsteile: Eingegangen am 11. Juni 2019 · Bearbeitet am 11. Juni 2019 · Ausgegeben am 14. Juni 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/548 Ortsteil                               Prognostizierte Verkehrsentlastung in Kfz/24h je nach Planfall Freigericht/Somborn                                                   3.000 bis 3.200 Hasselroth/Gondsroth                                                  8.450 bis 9.050 Hasselroth/Neuenhaßlau                                              9.650 bis 10.900 Frage 3.    Weshalb waren diese Optionen bisher nicht Bestandteil der Betrachtungen einer Ortsumgehung? Die früheren Planungen wurden im Konsens mit den betroffenen Kommunen nur im östlichen Bereich von Freigericht und Hasselroth mit einer Ausrichtung des Verkehrs auf die Anschluss- stelle Gründau Rothenbergen vorgesehen. Eine Umgehung von Neuenhaßlau war seinerzeit nicht Bestandteil der Planung. Gegenüber den früheren Planungen konnten im Rahmen der aktuellen Untersuchung aus ökolo- gischer Sicht auch die westlichen Bereiche um Gondsroth in die Variantenbetrachtung einbezo- gen werden, dies war noch in den 80er Jahren im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ausge- schlossen worden. Frage 4.    Wann ist mit der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie zu rechnen? Die Studie soll im Juli 2019 fertiggestellt werden. Frage 5.    Sollte die Machbarkeitsstudie eine Handlungsempfehlung für eine Variante der Ortsumgehung lie- fern und die Kommunalparlamente hierzu jeweils einen zustimmenden Beschluss fassen, welche Dringlichkeit würde dem Bauvorhaben eingeräumt werden? Die gegenwärtigen im Landesstraßenbau prioritär zu realisierenden Projekte sind bis zum Jahr 2022 durch das Land Hessen festgelegt worden. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Projekte der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022. Für die Zeit danach werden zurzeit Vorberei- tungen für eine Fortschreibung der Projektpriorisierung getroffen. Dabei sollen alle erwogenen Projekte entsprechend ihrer Wertigkeit in einer Prioritätenreihung eingestuft werden. Derzeit können noch keine Aussagen zu einer eventuellen Einstufung einer Ortsumgehung Freigericht- Hasselroth getroffen werden. Frage 6.    Wann könnte eine entsprechende Umgehung frühestmöglich unverbindlich und unter optimalen Voraussetzungen inklusive entsprechender Haushaltsmittel fertiggestellt sein? Aufgrund der Erfahrung von Hessen Mobil mit vergleichbaren Umgehungsstraßenprojekten ist selbst bei einem günstigen Verlauf der Planung, des Baurechtsverfahrens und des Baus mit ei- nem Realisierungszeitraum von mindestens zehn Jahren zu rechnen. Frage 7.    Wann wird mit einer Sanierung der Ortsdurchfahrt Hasselroth-Gondsroth (L 3339) zu rechnen sein? Die Sanierung der L 3339 in der Ortsdurchfahrt Hasselroth-Gondsroth ist, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Hessischen Landtag, für das Jahr 2020 vorgesehen. Wiesbaden, 2. Juni 2019 Tarek Al-Wazir
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