20. Wahlperiode Drucksache 20/2878 HESSISCHER LANDTAG 23. 07. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rahn (AfD) vom 02.06.2020 Angriffe auf Einsatzkräfte in Dietzenbach am 29.05.2020 – Ablauf des Einsatzes und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Am 29. Mai 2020 meldeten Anwohner kurz nach Mitternacht im Spessartviertel in Dietzenbach (Landkreis Offenbach) einen Brand. Als die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr am Brandort eintrafen, wurden sie unvermittelt von einer Gruppe von etwa 50 Männern mit Steinen und Flaschen attackiert. Die Polizei geht davon aus, dass das Feuer nur gelegt wurde, um die Einsatzkräfte zu veranlassen, dort zu erscheinen. Die Gruppe gewaltbereiter Männer hatte auf das Eintreffen von Polizei und Feuerwehr bereits mit vorbereiteten Steinhaufen gewartet. Die Auseinandersetzung zwischen Polizei und den Provokateuren dauerte etwa zwei Stunden. Die Polizei war „mit einem Großaufgebot vor Ort, auch ein Hubschrauber kam zum Einsatz“. Verletzt wurde dabei nach den Medienberichten niemand. Bei dem Einsatz wurden mehrere Einsatzfahrzeuge beschädigt, der Sachschaden wird mit etwa 150.000 € angegeben. Insgesamt drei Personen wurden festgenommen: ein mutmaßlicher Steine- werfer und zwei weitere Personen, die den Einsatz gestört und den Anweisungen der Beamten nicht Folge geleistet hatten. Die Spessartsiedlung ist seit Jahrzehnten als sozialer Brennpunkt bekannt. Die Tat steht möglicherweise im Zusammenhang mit einem wenige Tage zuvor durchgeführten Polizeieinsatz, bei dem größere Mengen vermu- teten Diebesgutes – darunter 200 Fahrräder – sichergestellt wurden. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Auf die Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Drucksache 20/2075 des Abgeordneten Dr. Dr. Rai- ner Rahn (AfD) vom 10. Januar 2020 wird verwiesen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Welche Gesamtkosten hat der beschriebene Einsatz in Dietzenbach für das Land Hessen und ggf. für die Kommune bzw. den Landkreis verursacht (einschließlich Sachschäden, soweit diese vom Land bzw. Kommune oder Landkreis getragen werden)? Eine Aussage zu den dem Land Hessen entstandenen Kosten kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Die Gesamtschadenhöhe der beschädigten Fahrzeuge von Feuerwehr und Polizei kann erst nach Durchführung aller notwendigen Reparaturen beziffert werden. Da Brand- stiftung vorliegt, wird der Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig. Die Stadt Dietzenbach setzt für einen Gebührenbescheid Kosten für Fahrzeug und Material in Höhe von rund 2.790 € und Kosten für das Personal (Verdienstausfall) von 2.400 € an. Die Höhe des entstandenen Sachschadens an den Fahrzeugen beträgt 5.592 €. Werden die Verursacher ermittelt, so richtet die Stadt Dietzenbach den Gebührenbescheid sowie die Haftungsansprüche an diese zur Kostenerstattung. Frage 2. Trifft es zu, dass die Tat im Zusammenhang mit einem wenige Tage zuvor durchgeführten Polizei- einsatz steht, bei dem größere Mengen vermuteten Diebesgutes sichergestellt wurden? Frage 3. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass angesichts von etwa 50 Angreifern vor Ort nur eine einzige Person aus dieser Gruppe identifiziert und festgenommen werden konnte? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Eingegangen am 23. Juli 2020 · Bearbeitet am 23. Juli 2020 · Ausgegeben am 24. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2878 Zu dem in der Vorbemerkung des Fragestellers angeführten Sachverhalt vom 29. Mai 2020 in Dietzenbach wird bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach, gegen bisher er- mittelte Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts des schweren Landfrie- densbruchs, Brandstiftung und Sachbeschädigung geführt. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht beendet. Weitere Angaben können daher nicht gemacht werden. Frage 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Polizeikräfte in die Lage zu versetzen, bei ähnlichen Einsätzen zukünftig die Täter möglichst vollzählig zu identifizieren und nach Möglichkeit vor Ort festzusetzen? Eine Einsatzsituation, wie sie sich aufgrund der Vorfälle in Dietzenbach in der Nacht vom 28. Mai 2020/29. Mai 2020 ereignete, ist nicht vorhersehbar. Die Polizei muss diese Lage ohne Vorbereitung und mit den ihr zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Mitteln und Einsatz- kräften bewältigen. Im konkreten Fall kam es zu keinem unmittelbaren Kontakt mit den agieren- den Tätern und damit auch zu keiner weiteren Festnahmemöglichkeit, respektive einer Identitäts- feststellung im direkten Zusammenhang zu den Angriffen. In solchen Situationen müssen im Nachgang des Tatgeschehens Ermittlungen geführt werden, um Tatverdächtige ermitteln zu kön- nen. Die Hessische Landesregierung investiert seit Jahren kontinuierlich und in erheblichem Umfang in die Schutzausstattung sowie die Weiterentwicklung der Führungsmittel und Einsatzmittel der Einsatzkräfte. Hierzu zählen beispielsweise Investitionen in persönliche Schutzwesten mit inte- griertem Stichschutz, Schnittschutz-Schals. Darüber hinaus erfolgt eine ständige Überprüfung und Intensivierung der Ausbildung und Fortbildung hinsichtlich der Handlungssicherheit in komple- xen Situationen. Insbesondere mit der Weiterentwicklung der Bodycam wurde in den Schutz aber auch in die Möglichkeit Straftäter im Nachgang zu identifizieren investiert. Mit 300 neu ange- schafften Modellen der Bodycam wurde bereits Ende 2019 die Bodycam auf weitere Dienststellen der hessischen Polizei ausgeweitet. Die Anzahl der Bodycams bei der hessischen Polizei wird darüber hinaus um weitere 400 Geräte erhöht werden. Frage 5. Wie viele ähnliche Vorfälle – d.h. gezielte Hinterhalte gegen Einsatzkräfte – gab es in den vergan- genen drei Jahren (2016 bis 2019) in Hessen? Frage 6. Wann und wo fanden die unter fünftens genannten Vorfälle statt? Frage 7. Wurden bei den unter fünftens aufgeführten Vorfällen die Täter gefasst? Frage 8. Zu welchen Strafen wurden die unter siebtens genannten Täter verurteilt? Zur Beantwortung der Fragen 5 bis 8 wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 6 der Kleinen Anfrage Drucksache 20/1787 des Abgeordneten Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 10. Januar 2020 verwiesen. Wiesbaden, 10. Juli 2020 In Vertretung: Dr. Stefan Heck