20. Wahlperiode Drucksache 20/2494 HESSISCHER LANDTAG 27. 03. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 02.03.2020 Erweiterung der Gleiskapazitäten am Frankfurter Hauptbahnhof und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie zu einem Fernbahntunnel geplant, der in Ost-West-Richtung durch die Stadt Frankfurt geführt werden soll und über die die Fernzüge geführt werden sollen, die am Hauptbahnhof Frankfurt halten. Der Tunnel soll die Gleiskapazität des Hauptbahnhofs erhöhen und die Fahrt- und Haltezeiten der Züge deutlich verkürzen. Vor einigen Tagen wurde in der Presse über den Alternativvorschlag eines pensionierten Eisenbahningenieurs berichtet, der den Ausbau und die Erweiterung des bestehenden Südbahnhofs anstelle des Tunnels vorsieht. Die Planung ist nicht neu, sie wurde bereits vor Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Tunnel diskutiert. Der Südbahnhof ist ein Durchgangsbahnhof, an dem bereits heute einige ICE- und Fernzüge halten. Wenn dieser Bahnhof von derzeit 9 auf 12 Gleise erweitert würde, könnte er die zusätzlichen Züge aufnehmen und den Tunnel überflüssig machen. Diese Lösung wäre deutlich kostengünstiger als der Tunnel, würde jedoch zusätz- liche Probleme bringen, die gelöst werden müssten. So würden die zusätzlichen Gleise den Abriss bestehender Gebäude erforderlich machen und es müssten Kapazitäten für die zusätzlichen Passagiere geschaffen werden. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Der Eisenbahnknoten Frankfurt stellt den größten Engpass im deutschen Schienennetz dar. Nach Angaben der Deutschen Bahn entstanden im Knoten Frankfurt allein im Jahr 2015 insgesamt etwa 7.000 Verspätungsstunden. Eine weitere Verschärfung dieser Engpasssituation ist im dynamisch wachsenden Rhein-Main-Gebiet – allein die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt steigt derzeit jähr- lich um etwa 15.000 Menschen – durch die Verkehrsprognose des Bundes für das Jahr 2030 bestätigt. Die bereits heute bis an ihre Grenzen ausgelastete Eisenbahninfrastruktur im Bahnknoten Frank- furt steht im Eigentum des Bundes. Der Bund ist damit auch für Planung, Umsetzung und Finan- zierung ihres Ausbaus verantwortlich. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung ausdrücklich, dass der Bund die Engpass- situation mit der so genannten Knotenuntersuchung Frankfurt im Rahmen des Bundesverkehrs- wegeplanes grundlegend untersucht. Ein umfassendes und zukunftsfähiges Gesamtkonzept bringt die Metropolregion weiter und bedeutet zugleich die Möglichkeit, die Pünktlichkeit auf der Schiene auch im bundesweiten Netz zu verbessern. Für das Vorhaben des Fernbahntunnels Frankfurt wurde im September 2019 eine Machbarkeits- studie gestartet, die durch den Bund finanziert und durch die DB Netz AG durchgeführt bzw. beauftragt wird. Gegenstand der Studie ist die Untersuchung der technischen und verkehrlichen Machbarkeit des Vorhabens. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2021 vorliegen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hat die Landesregierung den Alternativvorschlag mit Erweiterung des bestehenden Südbahnhofs in die grundsätzlichen Überlegungen im Zusammenhang mit der Frage der Kapazitätserweiterung der Gleisanlagen und Verkürzung der Fahrt- und Haltezeiten einbezogen? Frage 2. Falls 1. zutreffend: Mit welchem Ergebnis? Frage 3. Sollte nach Auffassung der Landesregierung die vorgeschlagene Lösung einer Erweiterung des Frankfurter Südbahnhofs einer weiteren und näheren Überprüfung unterzogen werden? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhang zusammen beantwortet. Eingegangen am 27. März 2020 · Bearbeitet am 27. März 2020 · Ausgegeben am 27. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2494 Die Neu- und Ausbauplanung der bundeseigenen Schieneninfrastruktur liegt in der Zuständigkeit des Bundes und der Vorhabenträgerin, DB Netz AG. Die Vorhabenträgerin hat im Rahmen des Planungsprozesses eine umfassende Alternativenprüfung durchzuführen, die aus § 18 des Allge- meinen Eisenbahngesetzes und § 11 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung folgt. Gegenstand der gesetzlich vorgegebenen Alternativenuntersuchung ist u.a. die Prüfung, ob die verkehrlichen Zielsetzungen der Engpassauflösung auch mit anderen Vorhaben, z. B. dem Ausbau des Südbahnhofs, erreicht werden können. Die Überlegungen hinsichtlich eines Ausbaus des Süd- bahnhofes gehen daher automatisch in den Planungsprozess ein. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass mit der Planung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde, sondern derzeit die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vorbereitet wird. Wiesbaden, 19. März 2020 Tarek Al-Wazir