Flüchtlinge im hessischen Bildungssystem
20. Wahlperiode Drucksache 20/1792 HESSISCHER LANDTAG 10. 08. 2020 Kleine Anfrage Astrid Wallmann (CDU), Lena Arnoldt (CDU), Dirk Bamberger (CDU), Jürgen Banzer (CDU), Holger Bellino (CDU), Michael Boddenberg (CDU), Ines Claus (CDU), Sandra Funken (CDU), Birgit Heitland (CDU), Thomas Hering (CDU), Andreas Hofmeister (CDU), Hartmut Honka (CDU), Norbert Kartmann (CDU), Jörg Michael Müller (CDU), Petra Müller-Klepper (CDU), Manfred Pentz (CDU), Claudia Ravensburg (CDU), Michael Reul (CDU), Michael Ruhl (CDU), Armin Schwarz (CDU), Frank Steinraths (CDU), Tobias Utter (CDU) und Joachim Veyhelmann (CDU) vom 14.01.2020 Flüchtlinge im hessischen Bildungssystem und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Im November 2018 wurden die ersten Ergebnisse der vom Bundesbildungsministerium im Auftrag gegebenen Studie „Refugees in the German Educational System“ vom Leibnitz-Institut für Bildungsverläufe veröffentlicht. Die bisherigen Befragungen und deren Auswertung zeigten unter anderem, dass durchschnittlich 21 % der Kinder aus den befragten Flüchtlingsfamilien keine Kindertagesstätte besuchen. Hier verweist die Studie auf deutliche Unterschiede zwischen den untersuchten Bundesländern (Hessen zählt nicht dazu). Auch die Länge des Zeitraums zwischen Einreise und Einschulung von befragten Jugendlichen variiert je Bun- desland. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Studie ist der Bildungsgrad der Eltern, der einen erheblichen Ein- fluss auf den Bildungserfolg ihrer Kinder hat. Über die Hälfte der befragten Eltern verfügt höchstens über Elementar- oder Primarbildung. Vorbemerkung Kultusminister: Neben der schulischen Aufnahme von Flüchtlingen ohne Deutschkenntnissen verzeichnen die Schulen eine Vielzahl von Zuwanderinnen und Zuwanderern ohne Deutschkenntnisse aus der Europäischen Union. Wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse in den Schulen belegen, dass das Beherrschen der Bildungssprache Deutsch entscheidend den Lebensweg und den schulischen Erfolg von Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Wesentlich sind in der schriftlich geprägten Kultur Deutschlands die Fähigkeiten des Leseverstehens und des schriftlichen Ausdrucksvermögens, die die Grundlage für den Erwerb weiteren Wissens darstellen. Sicheres Deutsch ist die Brücke zum schulischen und beruflichen Erfolg sowie der Schlüssel zu einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft. Daher misst das Hessische Kultusministerium der Förderung (bildungs-)sprachlicher Kompeten- zen in der deutschen Sprache eine große Bedeutung bei der Verbesserung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit bei. Alle Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von ihrer sozia- len und familiären Herkunft von Beginn an beim Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen in der deutschen Sprache unterstützt werden. Der frühen sprachlichen Bildung sowie der durchgän- gigen und systematischen Deutschförderung ist ein hoher Wert beizumessen. Die Chancen der Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen einer Deutschfördermaßnahme sprachlich gefordert und gefördert wurden, konnten im Hinblick auf eine positive Sprachentwicklung und somit eine er- folgreiche Schullaufbahn nachhaltig verbessert werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport, dem Minister für Soziales und Integration sowie dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Eingegangen am 10. August 2020 · Bearbeitet am 10. August 2020 · Ausgegeben am 12. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1792 Frage 1. Mit welchen Maßnahmen werden Eltern über die Möglichkeit, eine Kindertagesstätte zu besuchen, informiert? Der frühe Zugang zur Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Integration für Kinder mit Fluchthintergrund. Es werden daher in verschiedenen Sprachen Informations- materialien zur Verfügung gestellt, die für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle werben. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie dem Didacta-Verband acht Filme entwickelt, die jeweils in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) über den Alltag in der Kindertagesbetreuung und über frühkindliche Bildung und Betreuung informieren. Die Filme zielen darauf ab, bei Familien, die bislang keine Erfahrungen mit früh- kindlicher außerfamiliärer Betreuung gesammelt haben, mögliche Vorurteile abzubauen und die positiven Aspekte der Kindertageseinrichtungen herauszustellen. Die Filme sind auf der Internet- seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration eingestellt. Darüber hinaus gibt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration die Broschüre „Kindertageseinrichtungen – Informationen für Eltern im Rahmen von Asylverfahren“ in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Somali und Arabisch heraus. Sie informiert Eltern über das System der Kinderbe- treuung in Hessen und über die Vorzüge für Kinder und Eltern in Bezug auf eine frühe Integration. Um die Träger und die pädagogischen Fachkräfte bei der Aufnahme von Kindern mit Fluchthin- tergrund zu unterstützen, ihre Fragen aufzugreifen und ggf. weitere Bedarfe zu identifizieren, wurden seit 2015 seitens des Landes hessenweit 15 eintägige Veranstaltungen mit dem Titel „Kin- der aus Flüchtlingsfamilien und der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) – Chance und Herausforderung für die Kita und Kindertagespflege“ angeboten. Zur weiteren Unterstützung der Träger, der Fachberatungen, des Fachpersonals und der Tages- pflegepersonen bei spezifischen Fragen im Kontext der Aufnahme von Kindern mit Flüchtlings- hintergrund wurden zeitlich befristete regionale Beratungs- und Servicestellen „Kinder mit Flucht- hintergrund in der Kinderbetreuung in Hessen (BSKF)“ eingerichtet. Die Ergebnisse von deren praxisorientierter Arbeit sind in einer Broschüre „Kinder mit Fluchthintergrund“ festgehalten, die rund um aktuelle und relevante Themen wie Recht, Gesundheit, Sprachentwicklung, Kinderrechte u.v.m. Fragen der Praxis beantwortet. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sowie die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie starteten am 1. August 2019 ein neues Projekt zur Unterstützung von Trägern, Fach- beratungen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der Kindertagesbetreuung. Die Koordi- nierungsstelle „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ dient als hessenweite Anlaufstelle für Fachkräfte der Management- und Fortbildungsebene in der frühkindlichen Bil- dung zu Anliegen rund um Kinder mit Fluchthintergrund und ihre Familien. Sie bietet Beratung, Vernetzungsmöglichkeiten und weitere Serviceangebote an. Die Koordinierungsstelle baut dabei auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre in der Beratung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege auf. Ziel ist es, Fachkräfte im Umgang mit kultureller Vielfalt zu stärken und zu sensibilisieren. Dadurch sollen Kinder mit Fluchthintergrund und ihre Familien unterstützt und ihre gesellschaftliche Teilhabe gestärkt werden. Das Hessische Kultusministerium hat im Jahr 2016 für zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche einen Erklärfilm über das hessische Schulsystem erstellt, der auch auf den Besuch von Kindertagesstätten hinweist. Der Film soll bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung gezeigt werden. Er steht unter anderem in englischer, französischer, türkischer und arabischer Sprache zur Verfügung. Weitere Informationen zum hessischen Schulsystem sind auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums für jedermann abrufbar. Frage 2. Wie viele der in Hessen lebenden, erwachsenen Flüchtlinge haben ein Recht auf Erwerbstätigkeit in Deutschland? Wie viele der Nichterwerbstätigen befinden sich derzeit in Aus- oder Weiterbildung? Der Begriff „Flüchtlinge“ bezieht sich lediglich auf Ausländerinnen und Ausländer, denen in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 des Asylgesetzes zuerkannt wird. Für diese asylrechtlich begünstigten Ausländerinnen und Aus- länder besteht von Gesetzes wegen ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt; gleiches gilt für Asylberechtigte nach Art. 16 des Grundgesetzes und für subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 Abs. 1 des Asylgesetzes sowie für andere Personen, denen eine dauerhafte Bleibeperspektive im Bundesgebiet aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen gewährt wird. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 lebten ausweislich des Ausländerzentralregisters 148 Auslän- derinnen und Ausländer in Hessen, die über eine sog. Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 des Aufenthaltsgesetzes verfügten. Diese Norm wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes über
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1792 3 Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (BGBl. 2019 I Nr. 26 S. 1021) zum 1. Januar 2020 von der neuen Vorschrift des § 60c des Aufenthaltsgesetzes abgelöst. Angesichts der erst seit Jahresbeginn 2020 geltenden Regelung liegen bislang keine statistischen Daten aus dem Auslän- derzentralregister zu sog. Ausbildungsduldungen nach § 60c des Aufenthaltsgesetzes vor. Die Inhaber von sog. Ausbildungsduldungen können im Übrigen nur einen Teilbereich der Flüchtlinge abbilden, die sich derzeit in Aus- oder Weiterbildung befinden. Nach Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes gab es im Jahr 2019 insgesamt 94.746 dual Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung in Hessen, von denen 5.001 aus sogenannten Asylherkunftsländern kamen. Zusätzlich haben insgesamt 29.982 Schüle- rinnen und Schüler eine schulische Ausbildung absolviert, von denen 1.236 aus sogenannten Asyl- herkunftsländern kamen. Die schulische Ausbildung umfasst Berufsfachschulen mit Berufsab- schluss (z.B. Maßschneider, Goldschmied), zweijährige höhere Berufsfachschulen für Assistenz- berufe (z.B. Fachrichtung Bürowirtschaft oder Fremdsprachensekretariat), zweijährige höhere Berufsfachschulen für Sozialassistenz (Basisqualifikation für eine weiterführende Qualifizierung an einer Fachschule, beispielsweise zum Erzieher), Schulen des Gesundheitswesens (z.B. Alten- pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger) und Fachschulen für Sozialwesen (z.B. Erzieher). Die Asylherkunftsländer bilden die acht Staaten (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakis- tan, Somalia und Syrien), deren Staatsangehörige in den Kalenderjahren 2012 bis 2014 und von Januar bis April 2015 die meisten Asylanträge in Deutschland gestellt haben und die die Bunde- sagentur für Arbeit (BA) entsprechend als Aggregat der nicht-europäischen Asylherkunftsländer definiert hat. Das maßgebliche Kriterium dabei ist die Staatsangehörigkeit, jedoch nicht der Auf- enthaltsstatus. Diese Definition wurde entwickelt, weil der Aufenthaltsstatus von der amtlichen Berufsbildungsstatistik nicht erhoben wird. Es kann mit der amtlichen Berufsbildungsstatistik und mit den Daten der integrierten Ausbildungsberichterstattung (iABE) nicht unterschieden wer- den, ob die nicht-deutschen Auszubildenden kurz zuvor aus dem Ausland gekommen oder in Deutschland aufgewachsen sind. Laut Statistik der BA konnte ein erneuter Erfolg am Ausbil- dungsmarkt für geflüchtete Bewerberinnen und Bewerber erzielt werden. 38 % der Bewerberin- nen und Bewerber aus einem der oben genannten Asylherkunftsländer haben im Berufsberatungs- jahr 2018/2019 eine Ausbildung aufgenommen. Damit konnten die guten Ergebnisse des Vorjah- res (Berichtsjahr 2017/2018 auch im Berichtsjahr 2018/2019 verstetigt werden. Die Zahlen ver- deutlichen, dass der Deutschförderbedarf in der dualen Ausbildung erheblich gestiegen ist. Die Maßnahmen des Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit der BA und des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie des Ministeriums für Soziales und Integration, wie z.B. Wirtschaft integriert oder Pflege integriert, greifen. Wie viele nichterwerbstätige Flüchtlinge sich in einer Ausbildung befinden, kann in dieser Form nicht beantwortet werden, da Jugendliche in einer dualen Ausbildung als sozialversicherungs- pflichtig beschäftigt gelten. Jugendliche in einer vollzeitschulischen Berufsausbildung (z.B. Pfle- geberufe) gelten als nichterwerbstätig. Frage 3. Wie viele Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger konnten seit dem Schuljahr 2015/2016 aus Intensivmaßnahmen in das Regelschulsystem übergehen? Hessen verzeichnet seit 2015 44.305 Übergänge ehemaliger Seiteneinsteigerinnen und Seitenein- steiger mit hinreichenden Deutschkenntnissen in Regelklassen und in die duale Ausbildung (Stand: November 2019) sowie weitere zahlreiche Übergänge in außerschulische Maßnahmen, insbeson- dere in berufsvorbereitende Maßnahmen wie zum Beispiel „Wirtschaft integriert“ und Maßnah- men der Bundesagentur für Arbeit. Die erfolgreichen Übergänge in die Regelklassen bestärken die Strategie, weiterhin zunächst auf eine intensive Deutschförderung – vor allem in Intensivklas- sen – mit einer (orientiert an den entsprechenden Deutschkenntnissen) frühen Teilintegration in den Regelunterricht zu setzen und erst mit ausreichenden Deutschkenntnissen einen vollständigen Übergang in den Regelunterricht zu ermöglichen. Für die Intensivsprachfördermaßnahme gilt in der Regel eine bis zu zweijährige Besuchsdauer. Der Zweitspracherwerb ist nach der Intensivsprachförderung jedoch nicht abgeschlossen, sondern vielmehr ein fortlaufender Prozess. Aus diesem Grund werden die Seiteneinsteigerinnen und Sei- teneinsteiger nach Übergang in die Regelbeschulung weiterführend im Rahmen von Deutsch-För- derkursen in ihrem Zweitspracherwerb gestärkt. Wenn bereits vorab davon auszugehen ist, dass die Deutschkenntnisse der Seiteneinsteigerin oder des Seiteneinsteigers noch nicht ausreichend sind, um dem regulären Unterricht mit Hilfe von Deutsch-Förderkursen folgen zu können, kann die Intensivklassenbeschulung um ein weiteres Halbjahr fortgeführt werden. Die Entscheidung über die Verlängerung der Besuchszeit der Intensivklasse trifft die jeweilige Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung. Eine längere Beschulungsdauer in den Intensivklassen ist möglich, und das Land Hessen stellt in jedem Fall die notwendigen Lehrkräfteressourcen bereit.
4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1792 Ergänzend ist festzuhalten, dass allein im Bereich der Sekundarstufe I jeweils in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 mehr ehemalige Intensivklassenschülerinnen und -schüler in die Schul- formen Gymnasium und Realschule als in die Schulform Hauptschule gewechselt sind. Der Anteil der Übergänge in die Förderschule (Bereich Lernhilfe) ist im Vergleich zu den 1990er Jahren verschwindend gering. Dies wird vor allem dadurch erreicht, dass die Intensivklassen vornehm- lich an Schulen mit mehreren Bildungsgängen eingerichtet werden und die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger während der Intensivklassenbeschulung noch keinem Bildungsgang zugeord- net sind, sodass erst mit ausreichenden Deutschkenntnissen die Entscheidung für einen Bildungs- gang getroffen wird und somit begabungsgerechte Übergänge ermöglicht werden. Frage 4. Welche schulischen Maßnahmen zur Förderung der Deutschkompetenz hat die Hessische Landes- regierung ergriffen? In Hessen greift seit 1999 ein stets weiterentwickeltes, durchgängiges schulisches Gesamtsprach- förderkonzept für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Je früher sprachliche Bildung und Sprachförderung ansetzen, desto erfolgreicher kann Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für die Kinder erreicht werden. Inzwischen haben seit ihrer Einführung rund 150.000 Kinder von den schulischen Vorlaufkursen profitiert. Durchschnittlich 97 % der Kinder, die an einem Vorlaufkurs bis zum Schuljahr 2018/2019 teilnahmen, waren in sprachlicher Hinsicht erfolgreich. Des Weiteren verdeutlicht die über die letzten Jahre stets steigende Teilnehmerzahl die überaus wichtige Bedeutung der Vor- laufkurse für die Sprachförderung. Allein im Schuljahr 2018/2019 besuchten 12.234 Kinder auf Empfehlung einen Vorlaufkurs. Um die Bildungssprache Deutsch weiter zu stärken, soll die Teil- nahme an den Vorlaufkursen bei entsprechendem Bedarf künftig verpflichtend sein. Das Kultus- ministerium begrüßt daher den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes, Drucks. 20/2788. Ausgehend von Vorlaufkursen im Jahr vor der Einschulung reicht das schulische Gesamtsprach- förderkonzept in Hessen von den Intensivmaßnahmen für die sogenannten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger über begleitende Deutsch-Förderkurse in den Regelklassen bis zur seit Feb- ruar 2019 ermöglichten schulischen Deutschförderung von ehemaligen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in der dualen Ausbildung im Rahmen der Pilotierung des zweiten Berufsschul- tages. Im Zuge der stetig steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsbiografie wurden und werden die Bausteine des schulischen Gesamtsprachförderkonzepts kontinuierlich ausgebaut, angepasst und erweitert, sodass eine auf die jeweiligen Bedürfnisse der altersverschiedenen Ziel- gruppen zugeschnittene Deutschförderung durchgängig stattfinden kann. Dabei werden die jewei- ligen sozial-emotionalen Voraussetzungen und die kulturelle Vorbildung der Kinder und Jugend- lichen ebenso berücksichtigt wie die heterogenen sprachlichen Lernvoraussetzungen. Das schulische Gesamtsprachförderkonzept in Hessen umfasst: Vorlaufkurse für schulpflichtig werdende Kinder zugewanderter Eltern, die im Jahr vor ihrer Einschulung noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse für den Unterricht einer ersten Klasse verfügen, verpflichtende schulische Sprachkurse oder den verpflichtenden Besuch einer Vorklasse für schulpflichtige Kinder bei Zurückstellung vom Schulbesuch wegen nicht hinreichender Sprachkenntnisse, Deutsch & PC als eine besondere Form des Deutsch-Förderkurses innerhalb des Regelunter- richts in Form eines sprachintensiven Deutsch- und Mathematikunterrichts in Kleingruppen, Deutsch-Förderkurse für Schülerinnen und Schüler, die sich zwar verständigen können, die deutsche Sprache jedoch in Wort und Schrift noch nicht so beherrschen, dass sie die Anfor- derungen des Regelunterrichts problemlos erfüllen können, Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die über keine bzw. nur geringe Deutschkenntnisse verfügen und dem Unterricht in einer Regelklasse noch nicht folgen können. Die Entscheidung über die Aufnahme in eine Schulform oder einen Bildungsgang der Mittelstufe wird bis zum Abschluss der Sprachfördermaßnahme ausgesetzt. Intensivkurse, sofern die Einrichtung einer Intensivklasse nicht möglich ist, Alphabetisierungskurse für Schülerinnen und Schüler mit fortgeschrittener Schullaufbahn ohne schulische Vorbildung,
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1792 5 Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss) sowie Deutschförderung von ehemaligen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in der dualen Ausbildung im Rahmen der Pilotierung des zweiten Berufsschultages. Über das schulische Gesamtsprachförderkonzept hinaus gibt es seit dem Jahr 2016 im Rahmen des Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und zur Bewahrung des gesell- schaftlichen Zusammenhalts als freiwillige Maßnahme die begrenzte Aufnahme von Geflüchteten ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (bei Maßnahmeneintritt) in InteA. Im Rahmen der Aktionspläne wurden für Flüchtlinge im Alter ab 18 bis unter 21 Jahren bei Eintritt in die Maßnahme 3.000 InteA-Plätze bzw. 1.500 weitere Plätze in den bis zum Schuljahr 2018/2019 eingerichteten Sprachförderkursen an den Schulen für Erwachsene sowie zusätzliche Deutschförderung in der dualen Ausbildung im Rahmen der Pilotierung des zweiten Berufsschul- tages ermöglicht. Für diejenigen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die bei Eintritt in die Intensivklassen- beschulung alphabetisiert werden mussten bzw. mit geringen schulischen Vorkenntnissen einge- schult wurden, wurde im Rahmen der „Fortschreibung des Hessischen Aktionsplans zur Integra- tion von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Aktionsplan II)“ ein kontingentiertes Angebot in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung mit integrierter Sprach- förderung bereitgestellt. Zielgruppe für diese Maßnahme sind junge Volljährige, die mindestens 18 Jahre alt sind und das 22. Lebensjahr bei Maßnahmeneintritt noch nicht vollendet haben. Damit wird eine Beschulungsdauer von ggf. mehr als vier Jahren ermöglicht. Bereits im Dezember 2017 hat die Landesregierung das Konzept zur sprachlichen Bildung und Förderung aller Kinder im Elementar- und Primarbereich veröffentlicht. Die Basis dafür ist der Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen. Dieser beschreibt Sprach- kompetenz als eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung der Kinder sowie als Schlüs- selqualifikation für den schulischen und beruflichen Erfolg. Die institutionsübergreifende Bil- dungsphilosophie des Bildungs- und Erziehungsplans befördert die Kooperation aller an der sprachlichen Bildung und Förderung Beteiligten. Frage 5. Welche und wie viele Stellen stellt die Hessische Landesregierung zur Förderung der deutschen Sprachkompetenz bei jugendlichen Flüchtlingen zur Verfügung? Zur Abdeckung des hohen Bedarfs an angemessener Deutsch-Förderung stehen umfangreiche Ressourcen zur Verfügung. Die Stellen für die Deutschförderung werden sukzessive dem Bedarf angepasst. Im Haushaltsjahr 2016 wurden 800 zusätzliche Stellen und im Haushaltsjahr 2017 1.100 zusätzliche Stellen geschaffen. Die Stellen für die Lehrkräfte in Intensivklassen werden bis auf Weiteres in einem bedarfsgerechten Zuweisungsmodus vierteljährlich zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden ca. 2.027 Lehrerstellen von der Hessischen Landesregierung zur Förderung der deutschen Sprachkompetenz bei jungen und jugendlichen Seiteneinsteigerinnen und Seitenein- steigern sowie Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache zur Verfügung ge- stellt. Für die Deutschförderkurse, Vorlaufkurse und Intensivkurse sind rd. 1.295 Stellen für das Schuljahr 2019/2020 zur Verfügung gestellt worden, für die Intensivklassen im Bereich der all- gemein bildenden Schulen ca. 578 und für die Intensivklassen im beruflichen Schulbereich ca. 155 Stellen. Hessen initiierte zudem auf Anregung des Praxisbeirats zur Flüchtlingsbeschulung den schuli- schen Integrationsplan, der unter anderem zu einer Verbesserung der Ressourcenausstattung von Schulen führt. Der Integrationsplan basiert auf drei Unterstützungsmaßnahmen: 1. einer gezielteren Steuerung und Verteilung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zu- sammen mit der Stärkung der Rolle der Schulleitung, 2. einer Verbesserung der Ressourcenausstattung der Schulen sowie 3. einem umfangreichen Fortbildungs- und Beratungsprogramm. Die Ressourcenausstattung wird durch die Schaffung eines Integrationsindex verbessert, der als zusätzliche Säule zum bewährten Sozialindex allen Schulen zugutekommt, die Seiteneinsteigerin- nen und Seiteneinsteiger in Regelklassen aufnehmen. Hiervon haben seit Einführung im Februar 2017 1.647 öffentliche Schulen in Hessen profitiert, und es wurden bislang bis zu 250 Lehrerstel- len zugewiesen. Damit wird direkt die Integration der Kinder und Jugendlichen in ihre neuen Klassen gefördert und der Zusammenhalt der Gemeinschaft gestärkt. Von dieser zusätzlichen Stellen- und Stundenzuweisung profitieren alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Zudem erhalten die betroffenen Schulen bzw. Klassen zum Schulhalbjahr eine außerordentliche Mehr- klassenzuweisung, wenn die maximale Klassengröße bspw. durch den Wechsel aus Intensivklas-
6 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1792 sen bei gleichmäßiger Verteilung um zwei Schülerinnen und Schüler überschritten wird. Bei be- stehenden Intensivklassen wird zum zweiten Halbjahr eine Mindestgröße von acht Intensivklas- senschülerinnen und -schülern ermöglicht. Der Integrationsindex ist ein flexibles Instrument, das direkt in die Hände der jeweiligen Schule gegeben wird und beispielsweise auch für Doppel- besetzungen oder zusätzliche Förderangebote verwendet werden kann. Darüber hinaus haben Schulen die Möglichkeit, ihre schulischen Angebote zur Deutschförderung durch die Zuweisung aus dem Sozialindex (570 Stellen), die 104- bzw. 105-prozentige Gesamt- zuweisung sowie im Rahmen des Ganztags zu erweitern. Wiesbaden, 4. August 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz