Hilfestellung der Landesregierung gegenüber den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes - Drucksache 20/178

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/322 HESSISCHER LANDTAG                                                                          10. 04. 2019 Kleine Anfrage Günter Rudolph (SPD) vom 12.03.2019 Hilfestellung der Landesregierung gegenüber den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Zweiten Gesetz zu Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes – Drucksache 20/178 und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Zweites Gesetz zu Ände- rung des Hessischen Behinderten- Gleichstellungsgesetzes – Drucksache 20/178 – wurde am 28. Februar 2019 in der ersten Lesung im Hessischen Landtag beraten. Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Nach § 24 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Staatskanzlei, der Ministerien des Landes Hessen sowie der Landesvertretung Berlin (GGO) vom 13. Juni 2016 (StAnz. S. 639) ist die Mitwirkung von Ministeriumsangehörigen an Initiativen aus der Mitte des Landtags ge- stattet. Bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen aus der Mitte des Landtags dürfen diese mit Genehmigung der Ministeriumsleitung mitwirken. § 30 Abs. 2 GGO erlaubt auch eine Teilnah- me an Sitzungen der Landtagsfraktionen. Eine Hilfestellung der Landesregierung bei Gesetzentwürfen von Fraktionen ist üblich und in Anbetracht des Umstands, dass der Hessische Landtag im Gegensatz zu anderen Parlamenten nicht über einen Wissenschaftlichen Dienst verfügt, auch notwendig. Sie kommt selbstverständ- lich allen Fraktionen auf Anfrage gleichermaßen zugute. Im Übrigen hat z.B. bereits im Jahr 1997 der damalige SPD-Innenminister Bökel im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Errichtung des Hessischen Polizeiverkehrsamtes – Drucks. 14/3011 - zur Mitarbeit des Innenministeriums an Fraktionsentwürfen Stellung genommen (Ple- narprotokolle 14. Wahlperiode, S. 4365). Er hat u.a. auf die Initiative des Innenministeriums für den späteren Fraktionsentwurf hingewiesen und die Wahl der Fraktionsvorlage mit Zeit- gründen erklärt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Hat die Hessische Landesregierung den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes – Drucksache 20/178 – zugearbeitet bzw. Hilfestellung geleistet? Frage 2.     Wenn ja, konkret und in welcher Form hat die Hessische Landesregierung bei diesem Gesetz- entwurf mitgearbeitet und welche Kosten sind hieraus entstanden? Frage 3.     Haben Mitarbeiter der Hessischen Landesregierung an Gesprächen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem oben genannten Gesetzentwurf teilgenommen? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Wie bereits in der Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration ausgeführt wurde, ist eine Mitwirkung von Ministeriumsangehörigen an Initiativen aus der Mitte des Landtags ge- stattet. Im Rahmen dieser Erlaubnis hat die Landesregierung bei der Erstellung des Gesetzent- wurfs der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Eingegangen am 10. April 2019 · Bearbeitet am 10. April 2019 · Ausgegeben am 12. April 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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