20. Wahlperiode Drucksache 20/2113 HESSISCHER LANDTAG 17. 02. 2020 Kleine Anfrage Angelika Löber (SPD) vom 24.01.2020 Förderung der Musikschulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Laut dem Landesverband Hessen des Verbands deutscher Musikschulen tragen die Privathaushalte in Hessen im Durchschnitt 64 % der Gesamtkosten ihrer Musikschulen, teils mit starken regionalen bzw. kommunalen Schwankungen. 2018 unterstützte das Land die in Hessen bestehenden öffentlichen Musikschulen mit rund 2,3 Mio. €. Der Verband deutscher Musikschulen Hessen fordert jedoch eine weit höhere Förderung von bis zu 10 Mio. €. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Die öffentlichen Musikschulen sind Einrichtungen der Kulturellen Bildung, die sich im Sinne des lebenslangen Lernens an alle Generationen gleichermaßen richten, und dies kommunal verankern, in Ballungsgebieten wie im ländlichen Raum. Der Landesregierung ist die Bedeutung der Musik- schulen bewusst. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden daher die Mittel zur Förderung der Musik- schulen von rund 1,8 Mio. € auf rund 2,6 Mio. € angehoben. Für 2020 wurde eine deutliche Erhöhung der Fördermittel um 650.000 € für die hessischen Musikschulen in den Haushalt ein- gebracht. Es gibt in Hessen 55 Musikschulen in privater Trägerschaft, die Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) sind. Diese erhalten eine Landesförderung, die über den VdM verteilt wird. 14 weitere Musikschulen befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Sie werden aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Darüber hinaus gibt es private Unterrichtsanbieter, die sich als Musikschule bezeichnen und direkt über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt über den Frankfurter Schlüssel. Dieser errechnet für jede Mu- sikschule einen einheitlich automatisierten Förderbetrag, der sich im Wesentlichen aus dem Ver- hältnis der Anzahl von Jahreswochenstunden sowie Schülerinnen und Schülern und der Personal- kostensumme ergibt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hat sie in den vergangenen fünf Jahren die Arbeit der Musikschulen im Landkreis Marburg- Biedenkopf gefördert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Institution und Höhe der Förderung/Jahr) Im Landkreis Marburg-Biedenkopf erhalten zwei Musikschulen eine Landesförderung. Sie gehö- ren dem VdM an und erhalten ihre Zuwendungen über den Verband, berechnet nach dem Frank- furter Schlüssel. 1. Musikschule Marburg e.V. 2. Ev. Sing- und Musikschule Stadtallendorf e.V. Musikschule 2015 2016 2017 2018 2019 Marburg 55.270 € 48.425 € 51.569 € 55.237 € 55.753 € Sonderprojekte 3.949 € Stadtallendorf 9.943 € 10.710 € 12.583 € 15.557 € 19.560 € Eingegangen am 17. Februar 2020 · Bearbeitet am 17. Februar 2020 · Ausgegeben am 19. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2113 Frage 2. Welche finanziellen Mittel stellt sie ab 2020 zur Unterstützung der Musikschulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf zur Verfügung? Es wurde für 2020 eine deutliche Erhöhung der Fördermittel für die hessischen Musikschulen in Höhe von 650.000 € in den Haushalt eingebracht. Die Erhöhung kommt allen Mitgliedsmusik- schulen des VdM und somit auch den o.g. Musikschulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu- gute. Wiesbaden, 6. Februar 2020 Angela Dorn