AWO-Auszeichnungen Eheleute R.

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/3342 HESSISCHER LANDTAG                                                                            14. 09. 2020 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 05.08.2020 AWO-Auszeichnungen Eheleute R. und Antwort Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung Fragesteller: Im Zuge des AWO-Skandals wird auch gegen die ehemaligen Geschäftsführer-Eheleute R. ermittelt. Neben den arbeitsrechtlichen Streitigkeiten stehen auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Vorbemerkung Chef der Staatskanzlei: Die Hessische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Vorwürfe gegen die ehe- maligen Geschäftsführer-Eheleute R. Ermittlungen eingeleitet worden sind. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1.     Welche Auszeichnungen haben die Eheleute R. (ehemalige Geschäftsführer der AWO) von den Kommunen, dem Land Hessen und vom Bund erhalten? Frau R. wurde mit der Bürgermedaille in Bronze der Landeshauptstadt Wiesbaden geehrt. Auf Landes- und auf Bundesebene sind ihr keine staatlichen Ehrungen oder Auszeichnungen zuteilge- worden. Herr Dr. R. wurde mit der Bürgermedaille in Silber und in Gold der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen geehrt. Bundespräsident Johannes Rau hat Herrn Dr. R. aus Anlass des Tages des Ehrenamtes das Ver- dienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Darüber hinaus liegen über kommunale Auszeichnungen der "Eheleute R." keine Kenntnisse vor. Es besteht aber auch keine Verpflichtung der Kommunen "Auszeichnungen", die sie verleihen, staatlichen Stellen zu übermitteln. Frage 2.     Wann erfolgten die Auszeichnungen?    Die Verleihung      der Bürgermedaille in Bronze an Frau R. erfolgte im Jahr 2015.    Die Verleihung      der Bürgermedaille in Silber an Herrn Dr. R. erfolgte im Jahr 2000.    Die Verleihung      der Bürgermedaille in Gold an Herrn Dr. R. erfolgte im Jahr 2008.    Die Verleihung      des Ehrenbriefes des Landes Hessen an Herrn Dr. R. erfolgte im Jahr 1998.    Die Verleihung      des Verdienstkreuzes am Bande an Herrn Dr. R. erfolgte im Jahr 2003. Frage 3.     Welcher Einsatz wurde geehrt? Herr Dr. R. wurde für sein ehrenamtliches Engagement im sozialen Bereich, hier insbesondere im Bereich der Arbeiterwohlfahrt Wiesbaden (Ortsvereine) geehrt. Frau R. wurde ebenfalls für ihr ehrenamtliches Engagement im sozialen Bereich geehrt. Frage 4.     Von wem wurden die Eheleute R. jeweils vorgeschlagen? Die Verleihung der Bürgermedaille liegt in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden. Die Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen erfolgte auf Antrag des damali- gen Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden. Bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes Eingegangen am 14. September 2020 · Bearbeitet am 14. September 2020 · Ausgegeben am 16. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3342 handelte es sich um eine Initiativ-Anregung aus dem Bundespräsidialamt im Rahmen der Ordens- aktion „Tag des Ehrenamtes“. Frage 5.  Wie werden diese Auszeichnungen vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse rund um die AWO und die Eheleute R. von der Landesregierung eingeschätzt? Die Hessische Landesregierung geht davon aus, dass auch in den oben aufgeführten Jahren im Vorfeld der Verleihung der vorgenannten Auszeichnungen an die Eheleute R. ein ordnungsgemä- ßes Prüfungsverfahren durch die zuständigen Stellen durchgeführt worden ist, an dessen Ende die Auszeichnungs- bzw. Ordenswürdigkeit der Eheleute R. festgestellt wurde. Darüber hinaus kann die Landesregierung an dieser Stelle keine weitere Einschätzung abgeben, da sie nicht die verleihende Instanz bei den oben genannten Auszeichnungen der Eheleute R. gewesen ist. Wiesbaden, 9. September 2020 Axel Wintermeyer
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