Jugendliche ohne Schulabschluss während der Corona-Pandemie – Teil I

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20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/5552 HESSISCHER LANDTAG                                                                             30. 07. 2021 Kleine Anfrage Rolf Kahnt (fraktionslos) vom 20.04.2021 Jugendliche ohne Schulabschluss während der Corona-Pandemie – Teil I und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Als Folge der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf den Schulbetrieb befürchten Jugendämter in Deutschland eine Verdopplung der Anzahl Jugendlicher, die ohne Abschluss die Schule verlassen. Nach zuletzt rund 104.000 Jugendlichen ohne Schulabschluss rechnen die Landesjugendämter für das Jahr 2020 bundesweit mit rund 210.000 Schulabbrechern, und genauso viele für das Jahr 2021. (Quelle: u.a. faz.net) Vorbemerkung Kultusminister: Die Hessische Landesregierung richtet seit Jahren ihr besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss. Entsprechend wurden und werden Programme entwickelt sowie eingesetzt, um leistungsschwache Jugendliche zu einem Schulabschluss zu führen. Der Einsatz von Förderplänen und Begleitkräften sowie die Motivierung über kontinuierliche Praxistage in Betrieben haben in den vergangenen Jahren zu einer Verbesserung der Abschlussquote beigetragen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie viele Schülerinnen und Schüler (prozentual und in absoluten Zahlen) haben im Schuljahr 2019/2020 sowie im laufenden Schuljahr die Schule vorzeitig abgebrochen? Bitte aufschlüsseln nach Schulform und Schulamtsbezirk sowie Nationalität der Schülerinnen und Schüler. Frage 2.     Wie hoch war die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 in Hessen keinen Schulabschluss erlangten? Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben, sowie nach Nationa- lität der Schülerinnen und Schüler und Schulamtsbezirk aufschlüsseln. Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ein Abbruch der allgemein bildenden Schullaufbahn wird als Verlassen des allgemein bildenden Schulsystems ohne Hauptschulabschluss erfasst. Eine Differenzierung nach dem Zeitpunkt des Abgangs innerhalb des jeweiligen Schuljahres ist nicht möglich. Im Schuljahr 2019/2020 verließen hessenweit 736 Schülerinnen und Schüler die allgemein bil- denden Schulen ohne Hauptschulabschluss. Dies entspricht einem Anteil von 1,3 Prozent an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung. Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit zieldifferenten För- derschulabschlüssen sind in diesen Zahlen sowie in den weiteren Daten, die zur Beantwortung der Frage bereitgestellt werden, nicht enthalten. Auf die Anlage wird verwiesen. Differenziert nach deutscher beziehungsweiser nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ergibt sich bei insgesamt 413 Schulabgängerinnen und Schulabgängern ein Anteil von 0,8 Prozent bei der gleich- altrigen Wohnbevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Gesamtzahl von 323 Schulab- gängerinnen und -abgängern mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit entspricht einem Anteil von 4,4 Prozent an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Frage 3.     Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um zusätzliche Schulabb- rüche während des eingeschränkten Schulbetriebs aufgrund der Pandemie zu verhindern? Die Hessische Landesregierung hat seit dem Beginn der Corona-Virus-Pandemie zahlreiche Maß- nahmen in die Wege geleitet, um den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen die best- möglichen Bedingungen für die Abschlussprüfungen unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie zu ermöglichen. Dieser Grundsatz wurde auch für das Schuljahr 2020/2021 mit Eingegangen am 30. Juli 2021 · Bearbeitet am 30. Juli 2021 · Ausgegeben am 4. August 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5552 dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 13. Dezember 2020 erneuert und in mehreren Beschlüssen der Kultusministerkonferenz bekräftigt. Die Auf- nahme des Präsenzunterrichts in den weiterführenden Schulen wurde folglich für diese Jahrgangs- stufen priorisiert, damit den Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2020/2021 ihren Schul- abschluss anstreben, kurz- und langfristig keine pandemiebedingten Nachteile entstehen. Um aus- reichend Lernzeit für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen zur Verfügung zu stellen und einen verlässlichen sowie vergleichbaren Schulabschluss zu gewähren, werden die Abschlussklas- sen – seit der Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebs ab dem 11. Januar 2021 – unter Einhaltung der Hygieneregelungen in Präsenz unterrichtet. Dies gewährleistet das bestmögliche Lernangebot für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen in Vorbereitung auf ihre Prüfungen. Zusätzlich wurden die Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen der Haupt- und Realschulen an den allgemein bildenden Schulen um drei Wochen auf die Woche vom 7. bis zum 11. Juni 2021 verschoben, um mehr Lernzeit anzubieten. In Zusammenarbeit mit der Hessischen Lehrkräfteakademie wurden bereits zu Beginn des Schul- jahres 2020/2021 die Inhalte für die zentralen Abschlussprüfungen im Jahr 2021 umfassend kon- kretisiert. Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer bei der Vorbereitung der Prüfungen im Rahmen des Unterrichts auf die besonders hervorgehobenen Aspekte konzentrieren können. Die entsprechenden Informationen hierzu wurden den Schulen und den dort unterrichtenden Lehrkräften seitens des Hessischen Kultusministeriums direkt über- mittelt sowie auf der Internetseite veröffentlicht. Bereits seit dem Jahr 2015 hat das Kultusministerium ein Programm Praxis und Schule (PuSch) aufgelegt, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert wird. Dieses Pro- gramm ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen, ihren Hauptschulabschluss zu erreichen. PuSch kann an allgemeinbildenden und beruflichen Schu- len durchgeführt werden. Lerngruppen können somit auf Antrag der Schule an Hauptschulen, schulformbezogenen (kooperativen) und schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen in Form von PuSch A-Klassen sowie an beruflichen Schulen im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Form von PuSch B-Klassen eingerichtet werden. Auch während der Corona-Virus-Pandemie werden PuSch-Klassen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen überwiegend in Präsenz beschult, da es sich größtenteils um Abschlussklassen handelt, die an den Zentralen Abschlussprüfungen für den Bildungsgang Hauptschule teilnehmen werden. Wiesbaden, 29. Juli 2021 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel Anlagen
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Anlage zu KA 20/5552 Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss 2019/2020 differenziert nach Schulamtsbereich Staatliches Schulamt                              Anzahl       Anteil an gleichaltriger Wohnbevölkerung für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis                                        49                                          0,9% für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg                           64                                          1,5% für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis                                   26                                          0,8% für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt                          52                                          1,3% für den Landkreis Fulda                                                              32                                          1,4% für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis                                     40                                          1,2% für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis                               96                                          1,9% für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis                     17                                          0,8% für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel                                        51                                          1,3% für den Landkreis Marburg-Biedenkopf                                                 28                                          1,2% für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main                          43                                          0,9% für den Main-Kinzig-Kreis                                                            41                                          1,0% für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden                     68                                          1,5% für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg                     41                                          1,3% für die Stadt Frankfurt am Main                                                      88                                          1,4% Gesamt:            736                                          1,3%
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