Bahnhof Mörlenbach

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/1205 HESSISCHER LANDTAG                                                                            04. 11. 2019 Kleine Anfrage Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 12.09.2019 Bahnhof Mörlenbach und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Bahnhöfe und Stationen in Hessen sind in der Regel Eigentum der DB Station & Service AG. So verhält es sich auch bei der Verkehrsstation in Mörlenbach (wobei sich das Bahnhofs- gebäude im Gegensatz zu den Bahnhofsanlagen in Privateigentum befindet). Die Planung der Angebotskonzepte für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) obliegt nach dem Hessischen ÖPNV-Gesetz dem Landkreis in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ver- kehrsverbund – in diesem Fall dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Bisher wurden weder vom Eigentümer der Verkehrsstation, noch vom zuständigen ÖPNV- Aufgabenträger oder der Gemeinde Mörlenbach Anliegen in Bezug auf diese Verkehrsstation an die Landesregierung herangetragen. Deshalb wurden sowohl die DB Station & Service AG wie auch der VRN um Stellungnahme gebeten. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie schätzt die Landesregierung den Zustand des Bahnhofs Mörlenbach, Kreis Bergstraße, ein? Der Eigentümer der Verkehrsstation Mörlenbach, die DB Station & Service AG, hat mitgeteilt, dass die Bahnsteiginfrastruktur 1996 vollständig erneuert worden sei und sich baulich in einem guten Zustand befände. Sie verfüge über einen Außenbahnsteig (mit Blindenleitstreifen) mit 100 m Länge und 55 cm Höhe, wie auch alle weiteren Stationen an der Strecke zwischen Wein- heim (Bergstraße) und Fürth (Odenwald). Damit sei ein barrierefreier Einstieg in die Züge der Weschnitztalbahn gegeben. Frage 2.     Welche Funktionen erfüllt er aktuell? Frage 3.     Welche Funktionen soll er nach Ansicht der Landesregierung in Zukunft haben? Frage 4.     Was hat die Hessische Landesregierung bisher unternommen, um den Abzweig- und Kreuzungs- bahnhof Mörlenbach zu erhalten beziehungsweise auszubauen? Frage 9.     Wie stellt sich die Hessische Landesregierung einen Kreuzungs-, Abzweig- und Flügelungsbahn- hof in Mörlenbach vor? Die Fragen 2, 3, 4 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der ÖPNV-Aufgabenträger VRN hat hierzu mitgeteilt, dass die Verkehrsstation Mörlenbach die Erfordernisse für den aktuellen Bahnbetrieb auf der Weschnitztalbahn (Weinheim – Fürth/Odenwald) erfülle. Zudem erfolge hier eine Verknüpfung mit dem regionalen Busverkehr sowie dem Individualverkehr (P+R, B+R). Darüber hinaus hat der VRN mitgeteilt, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, den SPNV-Betrieb zukünftig über die Weschnitztalbahn hinaus auszudehnen. Die Herstellung einer Kreuzungsmög- lichkeit oder sonstige Veränderungen der heutigen Schieneninfrastruktur des Bahnhofs Mörlen- bach sei daher für die heutige und derzeit absehbare Fahrplan- und Anschlussgestaltung nicht erforderlich. Eingegangen am 4. November 2019 · Bearbeitet am 4. November 2019 · Ausgegeben am 6. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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