Häusliche Gewalt in Zeiten der Corona-Pandemie

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20. Wahlperiode                                                                      Drucksache 20/2714 HESSISCHER LANDTAG                                                                              30. 06. 2020 Kleine Anfrage Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 08.05.2020 Häusliche Gewalt in Zeiten der Corona-Pandemie und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Im Zuge der fortschreitenden Corona-Pandemie ist nach ersten Berichten aus dem Hilfesystem mit einer Zu- nahme der häuslichen Gewalt und folglich der Inanspruchnahme des Hilfesystems zu rechnen. Daraus entste- hende Kosten bei Trägern und Kommunen sind noch nicht im Detail absehbar. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Als „häusliche Gewalt“ werden unterschiedliche Gewaltstraftaten subsumiert, die sich dadurch kennzeichnen, dass sie im sozialen Nahraum begangen werden bzw. Täter und Opfer demselben Haushalt angehören. Die „häusliche Gewalt“ umfasst eine Reihe von Straftatbeständen (insbeson- dere Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch bis hin zum Mord / Totschlag). Wegen der Besonderheiten des Phänomens der „häuslichen Gewalt“, seiner Bedeutung für den Schutz der Familie und für die Gesellschaft insgesamt liegt der besondere Fokus der hessischen Polizei auf dem Deliktsfeld, dem sie mit dem Einsatz besonders geschulter Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern begegnet. Bei festgestellten Straftaten hat die Polizei die Möglichkeit, Täter für bis zu vierzehn Tage der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und auch ein Kontaktverbot auszusprechen. Opfer können diesen Zeitraum nutzen, um bei Gericht eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen. Durch die hessische Polizei werden Platzverweise bzw. Wegweisungen erteilt und durchgesetzt. Übernachtungsangebote wie Hotels und Pensionen durften, auch für die Zeit als diese für touristische Zwecke nicht genutzt werden durften, weiterhin von Personen in Anspruch genommen werden, die der eigenen Wohnung verwiesen wurden. Weiterhin werden Kontakte zu Anlaufstellen und Beratungsangeboten – auch für Täter – vermit- telt. Neben der Strafverfolgung sind präventive Maßnahmen von hoher Bedeutung, um die Be- troffenen zu unterstützen und weitere Taten zu verhindern. Die Polizei arbeitet eng mit Interven- tions- und Beratungsstellen und anderen beteiligten Behörden zusammen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Ergänzend kann in diesem Zusammenhang auf die Arbeit des „Netz- werk gegen Gewalt Hessen“ und des Landespräventionsrates Hessen hingewiesen werden. Ferner findet eine kontinuierliche Sensibilisierung aller Einsatzkräfte statt, die im Rahmen ihrer täglichen Arbeit mit „häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum“ in Berührung kommen können. In allen Polizeipräsidien werden zahlreiche Multiplikatoren-Schulungen zum Thema Op- ferschutz und häusliche Gewalt durchgeführt. Eine fortwährende Qualifizierung vieler Polizeibe- amtinnen und Polizeibeamten durch die Opferschutzbeauftragten schafft hierbei die Grundlagen für ein professionelles Handeln im täglichen Dienst. Dies betrifft bereits die Ausbildung der Po- lizeianwärterinnen und Polizeianwärter an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwal- tung. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Hat die Zahl der Funkwageneinsätze aufgrund von häuslicher Gewalt seit den ersten Einschränkun- gen aufgrund der Corona-Pandemie (ab 12. Kalenderwoche) in Hessen zugenommen? (Bitte geben Sie Vergleichszahlen aus dem Vorjahr mit an.) Die hessische Polizei führt keine Statistik, die eine Auflistung nach Einsatzgründen ermöglicht. Eingegangen am 30. Juni 2020 · Bearbeitet am 30. Juni 2020 · Ausgegeben am 3. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2714 Frage 2.   Hat die Zahl der Anzeigen aufgrund von häuslicher Gewalt (inkl. Anzeigen nach dem Gewalt- schutzgesetz) seit den ersten Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie (ab 12. KW) zuge- nommen? (Bitte geben Sie Vergleichszahlen aus dem Vorjahr mit an.) Frage 9.   Wie haben sich versuchte und vollendete Körperverletzungsdelikte durch (Ex-)Partner an Frauen in Hessen seit der 12. Kalenderwochen entwickelt? (Bitte geben Sie Vergleichszahlen aus dem Vorjahr an) Wie viele dieser Wegweisungen wurden verlängert? Frage 10. Wie haben sich versuchte und vollendete Tötungsdelikte durch (Ex-)Partner an Frauen in Hessen seit der 12. Kalenderwoche entwickelt? (Bitte geben Sie Vergleichszahlen aus dem Vorjahr mit an.) Betreffend die Fragen 2, 9 und 10 können valide Aussagen basierend auf Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2020 erst nach der abschließenden Zusammenstellung und Veröffentlichung der PKS im Frühjahr 2021 getätigt werden. Frage 3.   Wie stellt sich die Anzahl der Wegweisungen in dem oben genannten Zeitraum im Vergleich zum Vorjahr dar? Frage 4.   Wie viele dieser Wegweisungen wurden verlängert? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) kann die Polizei eine Person ihrer Wohnung und des unmittelbar angrenzenden Bereichs verweisen. Die Verweisung aus der Wohnung durch die Polizei ergänzt den zivilrecht- lichen Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum. Das HSOG er- möglicht der Polizei, eine gewalttätige Person sofort aus der Wohnung zu verweisen und das befristete Betretungsverbot auszusprechen. Insgesamt 373 Wegweisungen bzw. Betretungsverbote gemäß § 31 Abs. 2 HSOG wurden im Zeitraum 12. bis 20. KW 2019 ausgesprochen. Im Ver- gleichszeitraum 12. bis 20. KW 2020 wurden insgesamt 424 Wegweisungen bzw. Betretungsver- bote gemäß § 31 Abs. 2 HSOG ausgesprochen. Dies entspricht einer Zunahme von ca. 13,7 %. Die Wegweisung und das Betretungsverbot enden spätestens mit Ablauf des vierzehnten Tages nach ihrer Anordnung, soweit keine kürzere Geltungsdauer festgelegt wurde. Die polizeiliche Verfügung kann um weitere vierzehn Tage durch die Polizei verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag des Opfers oder seines Rechtsbeistandes nach dem Gewaltschutzgesetz. Etwaige Verlängerungen von Wegweisungen werden statistisch nicht erfasst. Frage 5.   Wie hat sich die Auslastung der Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen in Hessen in dieser Zeit entwickelt? Rückmeldungen aus dem Frauenschutzsystem zeigen, dass die Einrichtungen nicht mehr als bisher beansprucht werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es noch zu einer Zunahme der Anfragen kommt. Die Flexibilität der Frauenhäuser bei der Neuaufnahme von Frauen mit ihren Kindern ist derzeit eingeschränkt. Die Neuaufnahme ist mit den Vorgaben, zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts Distanz zu halten, nicht ohne Weiteres umsetzbar. Es wird angestrebt, freiwerdende Zimmer erst nach einem Aufenthalt in einer gesonderten Unterbringung, mit ambulanter Betreu- ung durch das Frauenhauspersonal, neu zu besetzen. Die Frauenhäuser haben zudem auf ihre sogenannten Notplätze verzichtet. So kann keine Übernachtung mehr in einem Gemeinschafts- raum als kurzfristige Notlösung angeboten werden. Frage 6.   In welchen hessischen Kommunen wurden zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für von Ge- walt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen? Die bisherigen Rückmeldungen einer Umfrage des Hessischen Ministeriums für Soziales und In- tegration zeigen, dass lokal bereits seit März und April alternative Unterbringungsmöglichkeiten bereitstehen, um die Aufnahme von Frauen mit ihren Kindern zunächst in einer vom Frauenhaus getrennten Zuflucht zu ermöglichen, um im Falle eines Verdachts auf Erkrankung von Frauen- hausbewohnerinnen Ausweichplätze bereitzuhalten und um insgesamt auf einen Anstieg der Ge- waltfälle eingestellt zu sein. Von 22 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten liegen derzeit (Stand: 02. Juni 2020) Rückmeldungen zu alternativen Unterbringungsmöglichkeiten vor. In fol- genden hessischen Kommunen bzw. Landkreisen werden die alternativen Unterbringungsmög- lichkeiten bereits eingesetzt: Stadt Kassel, Landkreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Wetterau- kreis, Hanau, Groß-Gerau sowie im Kreis Offenbach. Sollte es zu einem Anstieg des Bedarfs von Unterbringungsmöglichkeiten kommen, stehen jedoch auch in weiteren Kommunen bzw. Land- kreisen alternative Unterbringungsmöglichkeiten bereit.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2714            3 Frage 7.   Wie wird mit in der Pandemiezeit zusätzlich angemieteten Schutzwohnungen nach dem Abflauen der Pandemie umgegangen werden? Wie mit den zusätzlich angemieteten Schutzwohnungen nach Abflauen der Pandemie umgegangen wird, liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Der Hessischen Landesregierung ist bekannt, dass einige Unterbringungsmöglichkeiten befristet bis zum Ende des Jahres bereitgestellt werden. Frage 8.   Wie hat sich Auslastung der Frauen- und Gewaltschutzberatungsstellen, inklusive telefonischer Hilfsangebote in den letzten fünf Jahren in Hessen entwickelt? Die Anzahl der Beratungen von gewaltbetroffenen Personen in Hessen seit 2015 geht aus der Berichterstattung zur Verwendung der kommunalisierten sozialen Hilfen im Zielbereich 11 – Schutz vor häuslicher Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Erwachsenen − hervor. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Einrichtungen in Hessen erfasst werden, sondern nur die Einrichtungen, die über kommunalisierte Landesmittel finanziert wurden. Gemäß der Berichterstattung ist innerhalb der letzten Jahre die Anzahl der Beratungen von gewaltbe- troffenen Personen durch Interventionsstellen und Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher und vor sexualisierter Gewalt, Frauennotrufe, Schutzambulanzen sowie Männerberatungsstellen deutlich angestiegen:  2015: 8.031 von Gewalt Betroffene (7.778 Frauen, 253 Männer),  2016: 9.133 von Gewalt Betroffene (8.881 Frauen, 252 Männer),  2017: 10.330 von Gewalt Betroffenen (9.967 Frauen, 363 Männer),  2018: 10.981 von Gewalt Betroffenen (10.642 Frauen, 339 Männer). Für das Jahr 2019 liegen der Hessischen Landesregierung noch keine vollständigen Daten vor. Wiesbaden, 22. Juni 2020 Peter Beuth
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