20. Wahlperiode Drucksache 20/976 HESSISCHER LANDTAG 27. 08. 2019 Kleine Anfrage Dirk Gaw (AfD), Klaus Herrmann (AfD) und Gerhard Schenk (AfD) vom 29.07.2019 Personalsituation von Schwimmmeisterinnen/Schwimmmeistern (Fachangestellte/ Fachangestellter für Bäderbetriebe) hessen- bzw. deutschlandweit und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Aktuell fehlen nach Einschätzung des Bundes Deutscher Schwimmmeister in Deutschland ca. 2.500 „Fach- kräfte für Bäderbetriebe“. In Hessen fehlen insgesamt rd. 400 Schwimmmeister und Schwimmmeisterrinnen. Aus diesem Grunde müssen immer mehr Rentner und Rettungsschwimmer als sogenannte „Mini-Jobber“ ein- springen. Die gesamte Personalsituation ist hessenweit sehr angespannt bis hoffnungslos, so der Geschäftsfüh- rer der des hessischen Landesverbandes Deutscher Schwimmmeister. Auch der Landessportbund beobachtet die Entwicklung der Bäder mit großer Sorge, so sein Verbandspräsident. Laut Innenministerium gibt es lan- desweit 378 Schwimmbäder. 220 davon sind Freibäder, 103 Hallenbäder, bei 33 handelt es sich um Kombi- Bäder und 22 der Einrichtungen sind Thermen. Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Die Hessische Landesregierung hat sich die nachhaltige Fachkräftesicherung als einen zentralen Handlungsschwerpunkt und eine gesamtgesellschaftliche dauerhafte Zukunftsaufgabe zum Ziel gesetzt. Sie setzt auf zuverlässige und förderliche Rahmenbedingungen. Auch unterstützt sie die Wirtschaft, die Regionen und die weiteren Gestaltungspartner der Arbeitswelt Hessen bei der Fachkräftesicherung. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde berücksichtigt, dass es bereits im letzten Jahr eine Kleine Anfrage zum gleichen Themenkomplex gab. Insofern gibt es auch Überschneidun- gen zu den Antworten aus dem letzten Jahr. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport und dem Hessischen Kultusminister wie folgt: Frage 1. Wie viele Schwimmmeisterinnen und Schwimmmeister (Fachangestellte/Fachangestellte für Bä- derbetriebe) gibt es in Hessen? Laut Auskunft des Statistik-Services Südwest der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahres- durchschnitt 2018 bundesweit knapp 482 Arbeitslose und auf Hessen bezogen rund 40 Arbeits- lose aus dem Bereich Badeaufsicht (Fachkraft) registriert. Gleichzeitig waren im Jahresdurch- schnitt 2018 bundesweit rund 575 offene Arbeitsstellen und hessenweit knapp 37 offene Arbeits- stellen in diesem Bereich gemeldet. Sozialversicherungspflichtig waren bundesweit 13.351 und hessenweit 1.187 Personen beschäftigt. Geringfügig waren im Jahresdurchschnitt 2018 bundes- weit 3.949 Personen und hessenweit 322 Personen beschäftigt. Weitere Erkenntnisse liegen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) nicht vor. Dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) liegen keine Anga- ben im Sinne der Fragestellungen vor. Soweit es um kommunale Schwimmbäder geht, ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinden insofern weder dem Statistischen Landesamt noch der Kom- munalaufsicht melde- oder anzeigepflichtig sind. Frage 2. In welchen Regionen Hessens bzw. Städten und Gemeinden gibt es zu wenig Schwimmmeisterin- nen und Schwimmmeister? Erkenntnisse hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Dem HMdIS liegen keine Angaben im Sinne der Fragestellungen vor. Soweit es um kommunale Schwimmbäder geht, ist darauf Eingegangen am 27. August 2019 · Bearbeitet am 27. August 2019 · Ausgegeben am 30. August 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/976 hinzuweisen, dass die Gemeinden insofern weder dem Statistischen Landesamt noch der Kom- munalaufsicht melde- oder anzeigepflichtig sind. Frage 3. Mussten in Hessen bereits Bäder geschlossen werden, aufgrund von zu wenig Personal bzw. feh- lenden Schwimmmeisterinnen und Schwimmmeistern, wenn ja, in welchen Regionen bzw. wel- che Bäder hat dies betroffen? Die Sicherung des Personalbedarfes eines kommunalen Schwimmbades ist Aufgabe der Kom- mune oder des Trägers des Schwimmbades selbst. Erkenntnisse hierzu liegen der Landesregie- rung nicht vor. Auch dem HMdIS liegen keine Angaben im Sinne der Fragestellungen vor. So- weit es um kommunale Schwimmbäder geht, ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinden inso- fern weder dem Statistischen Landesamt noch der Kommunalaufsicht melde- oder anzeigepflich- tig sind. Frage 4. Wie kann man den Ausbildungsberuf des „Fachangestellten für Bäderbetriebe“ insgesamt attrak- tiver gestalten und die Städte und Gemeinden bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen? Bei der Zahl der Schülerinnen und Schüler und damit der Auszubildenden für den Beruf Fach- angestellter bzw. Fachangestellte für Bäderbetriebe ist ein Anstieg zu verzeichnen: Im Schuljahr 2017/2018 betrug die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen in Hessen 130 und im Schuljahr 2018/2019 150. Das entspricht einem Zuwachs von über 15 % und belegt ein gestiegenes Interesse am Ausbildungsberuf. Die Hessische Landesregierung stellt mit dem Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungs- programm (SWIM) ein Programm zur Verfügung, welches für die Investition in Schwimmbäder für die Jahre 2019 bis 2023 insgesamt 50 Mio. € bereitstellt. Hiermit werden Investitionen ge- fördert, um Schwimmbäder u.a. zu modernisieren. Moderne und zeitgemäße Schwimmbäder entfalten eine größere Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger und potenzielle Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter und ermöglichen einen wirtschaftlicheren Betrieb, welcher wiederum die notwendigen Ressourcen für qualifiziertes Personal ermöglicht. Frage 5. Was gedenkt die Hessische Landesregierung gegen den Fachkräftemangel in hessischen Schwimmbädern zu unternehmen bzw. wie genau wird die Landesregierung die Städte und Ge- meinden dabei unterstützen? Die Sicherung des Personalbedarfes eines kommunalen Schwimmbades ist Aufgabe der Kom- mune oder des Trägers des Schwimmbades selbst. Wiesbaden, 20. August 2019 Kai Klose