Care-Arbeit in Hessen II

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20. Wahlperiode                                                                              Drucksache 20/3417 HESSISCHER LANDTAG                                                                                      02. 11. 2020 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 18.08.2020 Care-Arbeit in Hessen – Teil II und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: Für die Aufgaben rund um Haushalt, Kinder, Pflege hat sich inzwischen der Begriff Care-Arbeit etabliert. 24,5 Stunden pro Woche arbeiten die Deutschen im Schnitt unbezahlt, nur 20,5 Stunden entfallen auf be- zahlte Tätigkeiten, mitberechnet sind Rentner, Studierende - und Hausfrauen. Diese Arbeit, für die es keine Entlohnung gibt, wird vorrangig von Frauen erledigt. Ca. 300.000 Betreuungskräfte aus dem Ausland helfen in deutschen Haushalten insbesondere auch in der Care-Arbeit aus. Gerade das Entsende-Modell ist hierbei oftmals gängige Praxis: Eine Familie schließt einen Vertrag mit einer deutschen Vermittlungsagentur und einer ausländischen Betreuungsagentur. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Frage 1.     Wie viele pflegebedürftige Menschen in Hessen erhalten Pflegegeld (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Pflegegraden und für die Jahre 2017 bis 2020)? Entsprechende Daten werden durch das Hessische Statistische Landesamt und das Statistische Bundesamt alle zwei Jahre im Rahmen der amtlichen Pflegestatistik erhoben. Damit können zu dieser Frage nur Angaben für die Jahre 2017 und 2019 gemacht werden. Nach den vorliegenden Daten haben am Jahresende 2017 in Hessen insgesamt 166.748 Pflegebe- 1 dürftige Pflegegeld erhalten. Davon befanden sich in  Pflegegrad 1: 0 Personen,  Pflegegrad 2: 87.057 Personen,  Pflegegrad 3: 51.578 Personen,  Pflegegrad 4: 22.678 Personen und  Pflegegrad 5: 5.435 Personen. 1 Im Vergleich dazu haben am Jahresende 2019 in Hessen insgesamt 202.580 Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten. Davon befanden sich in  Pflegegrad 1: 0 Personen,  Pflegegrad 2: 98.827 Personen,  Pflegegrad 3: 67.860 Personen,  Pflegegrad 4: 26.646 Personen und  Pflegegrad 5: 9.247 Personen. Frage 2.     Wie viele Menschen, die sich um Pflegebedürftige kümmern erhalten Pflegeunterstützungsgeld? (Bitte für die Jahre 2017 bis 2020 aufschlüsseln) Der Bezug von Pflegeunterstützungsgeld erfolgt unmittelbar zwischen Leistungsbezieherin / Leis- tungsbezieher und der Pflegekasse. Über die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher von Pflege- _____________________________ 1 Empfänger, die ausschließlich Pflegegeld (ohne hälftige Leistungen nach § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB XI) oder Kombination von Geld- und Sachleistung (ohne anteilige Leistungen nach § 38 Satz 4 SGB XI) erhalten. Eingegangen am 2. November 2020 · Bearbeitet am 2. November 2020 · Ausgegeben am 2. November 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3417 unterstützungsgeld liegen in der amtlichen Pflegestatistik des statistischen Landesamtes Hessen daher keine Angaben vor. Auch aus den öffentlich zugänglichen Publikationen der Pflegekassen, etwa dem Barmer Pfle- gereport, lassen sich nur für Gesamtdeutschland Daten entnehmen. Zuletzt war der Bezug von Pflegeunterstützungsgeld im Barmer Pflegereport 2018 mit Daten des Jahres 2017 thematisiert. Demnach haben in Deutschland im Jahr 2017 die folgende Anzahl von Personen Pflegeunterstüt- zungsgeld enthalten:    Pflegegrad 1: .....4,    Pflegegrad 2: ..875,    Pflegegrad 3: ..784,    Pflegegrad 4: ..542,    Pflegegrad 5: ..328,    Gesamt: ..... 2.533. Frage 3.    Wie viele Menschen, die sich um eine oder mehrere Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigsten zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche kümmern, erhalten Leistungen zur sozialen Sicherung (bitte seit 2017 aufgeschlüsselt nach Rentenversicherung, Unfallversicherung und Ar- beitslosenversicherung)? Da die Leistungen zur sozialen Sicherung unmittelbar zwischen der jeweiligen Pflegekasse und den weiteren Sozialversicherungsträger ohne Beteiligung der Landesregierung erfolgen, liegen hierzu keine Daten vor. Der Barmer Pflegereport 2019 weist für das darin letzte Berichtsjahr 2017 für Deutschland 527.375 Pflegepersonen aus, die nach § 44 Abs. 1 Elftes Buch Sozialge- setzbuch (SGB XI) rentenversichert waren. Angaben zum Kreis der unfallversicherten Pflegepersonen nach § 44 Abs. 2a SGB XI sowie zum Kreis der gegen Arbeitslosigkeit versicherten Pflegepersonen nach § 44 Abs. 2b SGB XI liegen nicht vor. Frage 4.    Wie berücksichtigt die Landesregierung die besondere Bedeutung der Care-Arbeit, insbesondere in der Pflege, bei ihren Maßnahmen (bitte konkret für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln!)? Die gesetzlichen Rahmenbedingen für die Pflege sind im Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflege- versicherung geregelt. Die Landesregierung prüft regelmäßig im Rahmen der bundesgesetzlichen Gesetzgebung Verbesserungen für die Arbeit im Bereich der Pflege. Frage 5.    Wann wird die Prüfung des Arbeitskreises Wohlfahrtsbemessung in Hessen bzgl. der Übertragbar- keit und Regionalisierung des Nationalen Wohlfahrtsindex abgeschlossen sein und zum Ergebnis bzw. Handlungsempfehlung führen? Im Hessischen Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode von 2019 bis 2024 ist festgehalten, dass das Bruttoinlandsprodukt durch ein Messkonzept ergänzt werden soll, welches neben der Wirtschaftskraft die Dimensionen Bildung, Lebensqualität, Zufriedenheit und ökologische Krite- rien in Hessen beinhaltet. Vor diesem Hintergrund wurde unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) der Arbeitskreis Wohl- standsmessung eingerichtet. Diesem gehören neben dem HMWEVW die Staatskanzlei, das Mi- nisterium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), das Statistische Landesamt (HSL) und das Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) an. In Abstimmung mit dem Arbeitskreis Wohlstandsmessung hat das HMWEVW eine Konzeptskizze erstellen lassen, in der die Übertragbarkeit und Regionalisierung des NWI auf Hessen geprüft sowie ein Satellitensystem mit ergänzenden ökonomischen, sozialen und umweltbezogenen Indikatoren er- arbeitet wurde. Die Ergebnisse wurden dem Arbeitskreis im Juli 2020 vorgestellt. Demnach ist es grundsätzlich möglich, einen solchen Index auf Basis des NWI für Hessen zu erstellen (Regionaler Wohlfahrtsindex, RWI). Ob die Erkenntnisse und Ergebnisse angesichts des Corona-Einflusses valide und brauchbar bleiben, bedarf jedoch weiterer Erörterungen. Dies liegt daran, dass die Datengrund- lage für die Indikatoren circa zwei Jahre zurückliegt, also in diesem Jahr der aktuelle NWI für das Jahr 2018 berechnet werden könnte. Die strukturellen und methodischen Auswirkungen der Corona- Krise auf die Wohlstandsmessung können erst in zwei Jahren untersucht werden. Wiesbaden, 27. Oktober 2020 Kai Klose
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