20. Wahlperiode Drucksache 20/1242 HESSISCHER LANDTAG 12. 11. 2019 Kleine Anfrage Angelika Löber (SPD) vom 19.09.2019 Schaffung von Wohnraum in Marburg-Biedenkopf und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Das Land Hessen besitzt im Landkreis Marburg-Biedenkopf insgesamt 42 durch den Landesbe- trieb Bau und Immobilien Hessen verwaltete bebaute Grundstücke, davon 27 Fiskalerbschaften, davon wiederum neun in Erbengemeinschaften. Die genannten Liegenschaften aus Fiskalerb- schaften sind zwar in der Regel für eine Wohnnutzung geeignet und sollen dieser nach einer Veräußerung grundsätzlich auch wieder zugeführt werden. Allerdings sind diese Grundstücke ausnahmslos überschuldet und müssen, in einem sehr zeitintensiven Prozess der Einigung mit den Gläubigern und ggfs. den Miteigentümern, zunächst entschuldet werden. Sie stehen damit kurzfristig nicht zur Verfügung. Die anderen Grundstücke sind derzeit als Behördenstandorte in Nutzung, bzw. eine Nutzung steht unmittelbar bevor. Grundsätzlich ist eine Umnutzung von Bürostandorten für Wohnzwecke denkbar. Dies bedarf allerdings in jedem Einzelfall der vorhe- rigen Abstimmung mit den jeweiligen Stadtplanungsämtern, in der Regel der Änderung von Bauleitplänen und natürlich der Schaffung eines Ersatzstandortes für die derzeit dort unterge- brachten Dienststellen. Eine offensichtliche und kurzfristige Eignung als Wohnstandort ist in keinem Fall gegeben. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Welche bebaubaren Grundstücke im Landkreis Marburg-Biedenkopf stehen im Eigentum des Landes? (bitte unter Angabe der Fläche, Darstellung nach Gemeinde, Straße und Flurstücknum- mer) Im Landkreis Marburg-Biedenkopf stehen keine unbebauten bebaubaren Grundstücke im Eigen- tum des Landes Hessen. Frage 2. In welchem Umfang verfügt das Land im Landkreis Marburg-Biedenkopf über Gebäude, in denen durch bauliche Maßnahmen (Neubau, Sanierungen, Erweiterung durch Anbau oder Aufsetzen weiterer Stockwerke) Wohnraum geschaffen werden könnte? Das Land verfügt über keine derartigen Gebäude. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung ver- wiesen. Frage 3. Welche dem Land gehörenden Grundstücke oder Immobilien, für die keine fortdauernde Nutzung vorgesehen ist, eignen sich zur Schaffung von Wohnraum? Frage 4. Welche der in Frage 3 genannten Immobilien oder Grundstücke eignen sich unmittelbar für die Nutzung als Wohnraum? Frage 5. Welche der in Frage 3 genannten Immobilien oder Grundstücke eignen sich mittelbar zur Schaf- fung neuen Wohnraums (Sanierung, Erweiterung oder Neubau)? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) entwickelt aktuell in ihrer Funktion als staatliche Treuhandstelle des Landes Hessen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Auftrag der nachste- henden Kommunen Wohnbaugebiete in: Eingegangen am 12. November 2019 · Bearbeitet am 12. November 2019 · Ausgegeben am 15. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1242 Ebsdorfergrund Gladenbach Lohra Wohratal In den Gemeinden Ebsdorfergrund und Wohratal stehen in den nachgenannten Baugebieten bau- reife Grundstücke überwiegend für Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung. Die Grundstücke stehen im Eigentum der HLG: Gemeinde Ebsdorfergrund: Baugebiet „Rainacker“, OT Roßberg: noch 4 Wohnbaugrundstücke. Gemeinde Wohratal: Baugebiet „Lücke“, OT Halsdorf: noch 7 Wohnbaugrundstücke. Baugebiet „Über den Knottengärten“, OT Wohra: noch 6 Wohnbaugrundstücke (1. Bauabschnitt); Erweiterungsflächen im nicht erschlossenen 2. Bauabschnitt: 14 Wohnbaugrundstücke. In der Stadt Gladenbach und der Gemeinde Lohra werden gegenwärtig die nachstehenden Bau- gebiete entwickelt. Der erforderliche Grunderwerb ist bereits durch die HLG erfolgt: Stadt Gladenbach: Baugebiet „Im oberen Haumbach“, ST Weidenhausen: Entwicklung von insg. 15 Wohnbau- flächen, voraussichtliche Baureife Ende 2020. Baugebiet „Lammerich“, ST Erdhausen: Entwicklung von insg. ca. 33 Wohnbaugrundstü- cken und ca. 3 Mischgebietsflächen, voraussichtliche Baureife Anfang 2021. Gemeinde Lohra: Baugebiet „Wilhelmstraße“, OT Kirchvers: Entwicklung von 8 Wohnbaugrundstücken, vo- raussichtliche Baureife Juni 2020. Baugebiet „Auf den langen Strichen“, OT Lohra: Entwicklung von 35 Wohnbaugrundstü- cken, voraussichtliche Baureife Ende 2020. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 6. Hat die Landesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um Wohnraum im Landkreis Marburg- Biedenkopf zu schaffen? Die Landesregierung hat geeignete Förderprogramme zur Schaffung von Wohnraum, die in den letzten Jahren mit immer mehr Fördermitteln ausgestattet wurden. Die Städte und Landkreise werden jährlich aufgefordert, geeignete Baumaßnahmen für die einzelnen Programme anzumel- den. Aufgrund der Mittelausstattung konnten alle Anmeldungen in das jeweilige Förderpro- gramm aufgenommen werden. Es musste keine Anmeldung abgelehnt werden. Für alle eingereichten Anmeldungen wurden den jeweiligen Bauherren in der Stadt Marburg und im Landkreis Marburg-Biedenkopf folgende Fördermittel bereitgestellt: Stadt/Kreis Programmjahr Fördermittel Wohneinheiten Stadt Marburg 2015 5.145.000 € 78 Stadt Marburg 2016 3.163.105 € 150 LK Marburg-Biedenkopf 2016 1.717.000 € 21 Stadt Marburg 2017 7.530.200 € 100 Stadt Marburg 2018 4.711.820 € 47 LK Marburg-Biedenkopf 2018 627.100 € 8 Stadt Marburg 2019 2.090.000 € 22
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1242 3 Frage 7. Wenn Frage 6 mit ja beantwortet wurde: Wie würde sie diese Maßnahmen bewerten? Die Landesregierung überprüft, ob die geförderten Maßnahmen die Anforderungen der ein- schlägigen Förderrichtlinien erfüllen. Eine nähere Bewertung vor dem Hintergrund der lokalen Verhältnisse ist Angelegenheit der je- weils betroffenen Gemeinde bzw. des Landkreises, die in den Bewilligungsprozess der Mittel eingebunden sind. Wiesbaden, 4. November 2019 Tarek Al-Wazir