20. Wahlperiode Drucksache 20/2552 HESSISCHER LANDTAG 27. 04. 2020 Kleine Anfrage Rolf Kahnt (AfD) vom 12.03.2020 Schulschließungen wegen Covid-19 und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: In mehreren Ländern der EU (u.a. Italien, Polen und Tschechien) wurden aufgrund der Ausbreitung des neu- artigen Coronavirus bereits Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen und Kitas vorübergehend ge- schlossen. In Österreich beginnt ab Montag, dem 16.03.2020, ein Stufenplan zur Schließung der Bildungsein- richtungen. In Slowenien werden ab dem 16.03.2020 alle Schulen geschlossen. Auch Dänemark schließt alle Schulen, Kitas und Universitäten ab dem 16.03.2020 für zwei Wochen. Trotz weiterer Verbreitung der Infektionen in Deutschland (Stand 12.03.2020, 10 Uhr rund 1.900 Fälle, im Vergleich dazu gab es am 26.02.2020 in Deutschland 18 bestätigte Fälle), wurden bislang nur vereinzelt Schu- len wegen Verdachtsfällen oder Infizierten geschlossen. Die Liste der betroffenen Schulen wird täglich länger. https://www.focus.de/familie/eltern/covid-19-wo-schulen-und-kitas-geschlossen-sind_id_11704839.html Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, wird am 12.03.2020 wie folgt zitiert: „Der- zeit sind Schulschließungen nicht angezeigt, wie auch Wissenschaftler und der Bundesgesundheitsminister be- tonen. Die Lage muss aber immer wieder neu bewertet werden“. (Quelle: BILD) Im Falle weiter stark ansteigender Infektionsfälle wird Deutschland um eine Entscheidung zur vorübergehenden Schließung der Bildungseinrichtungen nicht herumkommen. Am 11.03.2020 wurde die Ausbreitung von Covid- 19 von der WHO zum Pandemiefall erklärt. Die WHO hat im Rahmen dessen erneut einen Appell an einige der betroffenen Länder gerichtet, mehr zur Eindämmung des Virus zu unternehmen. Während Schulen in den oben genannten Ländern zwar geschlossen bleiben, wird der Unterricht in den meisten Fällen per E-Learning fortgesetzt. In Italien wird beispielsweise u.a. die Software „Microsoft Teams“ verwen- det, die von Microsoft wegen der Corona-Pandemie Bildungseinrichtungen bis Januar 2021 kostenlos zur Ver- fügung gestellt wird. Vorbemerkung Kultusminister: Ziel der Landesregierung ist es, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen und sicher- zustellen, dass besonders gesundheitsgefährdete Personen, wie beispielsweise Ältere oder Vorer- krankte, geschützt werden. Deshalb hat Hessen frühzeitig die bestehenden Gefahren ernst genommen und entschlossen Maß- nahmen ergriffen. Die Landesregierung hat sich mit Instituten und Behörden auf europäischer, Bundes- und Landes- sowie kommunaler Ebene vernetzt, um bei der sich dynamisch entwickeln- den Lage jederzeit angemessen entscheiden zu können. Zur Abstimmung innerhalb der Landes- regierung wurden unter anderem ein Kabinettausschuss, ein Krisenstab und eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Die aktuelle Lage wird daher von der Landesregierung täglich neu bewertet. Insofern wird auf die Veröffentlichungen der Landesregierung verwiesen, die laufend über Rundfunk und Presse sowie die Internetseiten publiziert werden. Mit Schreiben vom 11. Februar 2020 hat das Hessische Kultusministerium alle Schulen über die weltweite Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und mögliche Symptome informiert sowie auf Informationsangebote und die Beratungsangebote bei den örtlichen Gesundheitsämtern hinge- wiesen. Ein weiteres Schreiben an die Schulen folgte am 3. März 2020, nachdem die Zahl der Erkrankten in Hessen gestiegen war. Die Schulen wurden in diesem Schreiben detailliert über Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten, das Fernbleiben vom Unterricht, das Verhalten bei Krank- heitsanzeichen, Informationsmöglichkeiten, Auswirkungen auf Abschlussprüfungen, Schulfahr- ten, Hygienemaßnahmen und Meldepflichten informiert. Nachdem sich die gesundheitsfachlichen Empfehlungen erneut geändert hatten, wurden die Schulen am 6. März 2020 dazu aufgefordert, Reisen in die vom Robert Koch-Institut benannten Risikogebiete sofort abzusagen und die Schü- lergruppen nach Hause zu beordern. Die Gesundheitsämter waren durch die Schulen über die Eingegangen am 27. April 2020 · Bearbeitet am 27. April 2020 · Ausgegeben am 29. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2552 Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer zu informieren und trafen ggf. entsprechende Maß- nahmen. Um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern, müssen persönliche Kontakte drastisch re- duziert werden. Die getroffenen Maßnahmen folgen diesem Prinzip. Deshalb beschloss die Landesregierung am 13. März 2020, dass ab dem 16. März 2020 bis zu- nächst zu den Osterferien kein regulärer Unterricht mehr stattfindet. Am 15. März 2020 wurden ergänzende Informationen zur Aussetzung des regulären Unterrichts, der Sicherstellung der Not- betreuung sowie Hinweise zum digitalen Lernen an alle hessischen Schulen versandt. Das Lan- desabitur begann am Donnerstag, den 19. März 2020, jedoch wie geplant. Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 (bei Förderschülern orientiert am Ent- wicklungsalter der Kinder) wird an öffentlichen Schulen eine Notbetreuung in kleinen Gruppen gewährleistet. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Der Kreis der berechtigten Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung geben dürfen, wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen angepasst. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung für den Fall getroffen, dass es zu bundesweiten Schließungen von Bildungseinrichtungen kommt? Das Land hat frühzeitig mit der Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe begonnen, und die Ressorts haben daraufhin eigene Krisenstäbe eingerichtet. Das Hessische Kultusministe- rium hat rechtzeitig einen Krisenstab eingerichtet, um die erforderlichen Prozesse zu koordinie- ren. Wegen der sich täglich ändernden Lage wird ergänzend auf die Informationen verwiesen, die bezüglich des Umgangs der Schulen mit der Corona-Krise auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums jedermann zur Verfügung gestellt werden. Frage 2. Welche E-Learning oder sonstigen IT-Plattformen kämen im Falle von bundesweiten Schulschlie- ßungen in Hessen kurzfristig zum Einsatz? Bitte nach Schulform angeben. Das Land stellt für die Schulen das Schulportal zur Verfügung. Dessen technische Kapazitäten wurden deutlich erhöht und besondere Nutzerhinweise für Schulen aller Schulformen bereitge- stellt. Über das Schulportal besteht die Möglichkeit des Austauschs von Schülerinnen und Schüler mit Lehrkräften sowie der Zugriff auf Unterrichtsmaterialien unterschiedlicher Fächer. Darüber hinaus greifen Schulen teilweise auf IT-Plattformen oder vergleichbare Angebote der Schulträger zurück. Frage 3. Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung die Betreuung von Kita- und Grund- schulkindern von Eltern, die in medizinischen Berufen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsinf- rastruktur arbeiten, sicherzustellen? Die Betreuungsmöglichkeiten ergeben sich (Sachstand 20. März 2020) aus § 2 Abs. 2 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 13. März 2020. Ergänzend wird darauf hin- gewiesen, dass Aktualisierungen unter anderem unmittelbar über die Internetseite des Kultusmi- nisteriums veröffentlicht werden. Frage 4. Welche Überlegungen verfolgt die Landesregierung generell hinsichtlich einer hessenweit gleichen Strategie zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus? Die massiven Anstrengungen verfolgen das Ziel, Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Auf die Vorbemerkung sowie auf die Erklärungen, die die Landesregierung hierzu laufend über Rundfunk und Presse sowie ihre Internetseiten abgibt, wird verwiesen. Wiesbaden, 8. April 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz