20. Wahlperiode Drucksache 20/3156 HESSISCHER LANDTAG 04. 08. 2020 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) und Jürgen Lenders (Freie Demokraten) vom 02.07.2020 Verzögerung bei der Planung und Realisierung des Radwegs zwischen Groß-Umstadt und Raibach und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Seit nunmehr 18 Jahren gibt es das Bauvorhaben eines Radwegs entlang der Landesstraße 3413 zwischen Groß- Umstadt und Raibach. Bei straßenbegleitenden Radwegen ist grundsätzlich der Baulastträger der Straße auch der Baulastträger des Radwegs. Insofern liegt die Zuständigkeit für dieses Bauvorhaben bei Hessen Mobil. Da das Vorhaben droht auf die lange Bank geschoben zu werden, ergeben sich Fragen bezüglich des aktuellen Stands. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Auch die Umsetzung eines neuen Radweges folgt im Regelfall einer vergleichbaren Planungssys- tematik wie der eines Straßenbauprojektes und erfordert bestandskräftiges Baurecht. Nach einer Bedarfsermittlung und Voruntersuchung wird zunächst der Verlauf des Weges festgelegt, der dann in einem technischen Entwurf, dem sog. Vorentwurf, ausgearbeitet wird. Begleitend werden die erforderlichen artenschutz- und naturschutzfachlichen Fachbeiträge erstellt und Kompensati- onsmaßnahmen erarbeitet. Kann das Baurecht aufgrund der Sachlage und Erheblichkeit des Ein- griffs nicht über eine Entscheidung zum Entfallen der Planfeststellung erlangt werden, ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Bei bestandskräftigem Baurecht schließt sich dann vor Umsetzung des Projektes der sog. Bauentwurf an. Der Zeitraum zur Bearbeitung eines Radwegeprojektes kann daher, insbesondere bei notwendi- gem Grunderwerb sowie schwierigen naturräumlichen Gegebenheiten und entsprechenden Ein- wendungen erheblich sein und ist vom Einzelfall abhängig. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der Planungsstand des in der Vorbemerkung genannten Radweges zwischen Groß-Umstadt und Raibach? Frage 2. Warum verzögert sich das Projekt seit 2003 ohne erkennbaren Fortschritt? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die ursprüngliche Planung eines Rad- und Gehwegs auf der Südseite der L 3413 stellte sich im Nachhinein als sehr schwierig dar. Für ein zügiges Baurecht war ein Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung vorgesehen. Es ergaben sich Einwände und Widerstände bei den Trägern öffentlicher Belange und bei den betroffenen Grundstückseigentümern. Insbesondere aufgrund der gescheiterten Grunderwerbsverhandlungen, ist für die Baurechtsschaffung nun die Durchfüh- rung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. In diesem ist der Entscheidungsweg für die Vorzugsvariante rechtssicher darzulegen. Daher werden derzeit die verschiedenen Varianten er- stellt. Aus haushalts- und vergaberechtlichen Gründen konnte das bislang tätige Ingenieur-Büro nicht mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Es musste eine Neuvergabe der Ingeni- eurleistungen durchgeführt werden. Eingegangen am 4. August 2020 · Bearbeitet am 4. August 2020 · Ausgegeben am 6. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3156 Frage 3. Wann ist mit der Realisierung (Baubeginn und Fertigstellung) des Radweges zu rechnen? Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird aktuell mit der Einleitung des Planfeststellungsverfah- rens noch in 2021 gerechnet. Die weiteren Verfahrensschritte sind vom Verlauf des Planfeststel- lungsverfahrens abhängig. Frage 4. Welchen Finanzierungsrahmen sieht die Landesregierung für den genannten Radweg vor? Die Baukosten bewegen sich je nach Variante zwischen 1,7 Mio. € und 2,3 Mio. €. Wiesbaden, 30. Juli 2020 Tarek Al-Wazir