Mietkosten Digitalministerin

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/1524 HESSISCHER LANDTAG                                                                            02. 01. 2019 Kleine Anfrage Stefan Müller (Heidenrod) (Freie Demokraten) und Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 11.11.2019 Mietkosten Digitalministerin und Antwort Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Vorbemerkung Fragesteller: Laut Medienberichten wird Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus mit ihren drei Abteilungen Anfang 2020 die Staatskanzlei verlassen und in der Nähe, im Wiesbadener Palais (Kureck), 2.600 Quadratmeter Bü- rofläche anmieten. Die Monatsmiete soll sich auf 62.249 € belaufen. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von 24 €. Laut Auskunft der IHK Wiesbaden liegt der durchschnittliche Mietpreis für Büroflächen im Bereich Wiesbaden In- nenstadt bei 13 € je Quadratmeter. In Spitzenlagen würden bis zu 18 € je Quadratmeter bezahlt. Die Mietkos- ten würden damit rund doppelt so hoch liegen, wie im Durchschnitt üblich. Vorbemerkung Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung: Durch die erfolgte Aufgabenfestlegung für die Ministerin für Digitale Strategie und Entwick- lung und die Übertragung von koordinierenden, strategischen und operativen Elementen sind al- le notwendigen Voraussetzungen für eine Digitalpolitik aus einer Hand geschaffen worden. Dies umfasst alle relevanten Themenfelder wie die digitale Infrastruktur, die Förderung von digitalen Innovations- und Technologieprojekten wie auch die Steuerung der gesamten digitalen Strategie der Landesregierung. Zudem obliegt der Ministerin die Aufgabe, die Digitalisierungsprojekte in allen Ressorts strategisch zu steuern. Damit ist Hessen bundesweit Vorreiter und Vorbild bei der Digitalisierungspolitik. Die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung ist im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten angesiedelt und verantwortet selbstständig die ihr übertragenen Aufgaben. Um gleichzeitig keine kostenintensiven neuen Verwaltungsstrukturen mit entsprechenden Perso- nal- und Sachressourcen aufbauen zu müssen, werden die Aufgaben zur Verwaltung des neuen Bereiches aus der bestehenden Abteilung für Zentrale Angelegenheiten in der Staatskanzlei ge- leistet. Im Interesse eines möglichst wirtschaftlichen Betriebes war es erforderlich, den Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung in räumlicher Nähe zum Dienstgebäude der Hessischen Staatskanzlei anzusiedeln. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei und dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1.     Ist es zutreffend, dass die monatlichen Mietkosten des Digitalministeriums 62.250 € betragen? Die monatlichen Mietkosten zur Unterbringung des neu aufgebauten Bereiches der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung in einzelnen Stockwerken des Gebäudes Taunusstraße 3 in Wiesbaden betragen 62.250 €. Frage 2.     Warum liegen die Mietkosten fast doppelt so hoch, wie im Durchschnitt für Büroflächen im Be- reich Wiesbaden-Innenstadt üblich? Eine Vergleichbarkeit mit der durchschnittlichen Miete für Bestandsmietverträge ist bei Neuan- mietungen nicht gegeben. Ein vor Vertragsabschluss eingeholtes Gutachten hat ergeben, dass der vereinbarte Mietzins marktüblich für vergleichbare Neuabschlüsse für gewerbliche Flächen in vergleichbarer Lage und mit vergleichbarer Ausstattung bei derzeitiger Marktlage in Wiesbaden ist. Eingegangen am 2. Januar 2020 · Bearbeitet am 6. Januar 2020 · Ausgegeben am 9. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1524 Frage 3.   Aus welchen Gründen wurde der Standort gewählt? Der Standort wurde aus Gründen der Verfügbarkeit geeigneter Mietflächen im Innenstadt- bereich, zeitnaher Bezugsfertigkeit und der Erfüllung von Anforderungen an die technische Ge- bäudeausstattung für die vorgesehene Nutzung sowie vor allem aus Gründen der ablauforganisa- torischen Umsetzung des Dienstbetriebs eines Teilbereichs der Staatskanzlei ohne eigene zentra- le Dienste ausgewählt. Frage 4.   Wie viele weitere Angebote für die Anmietung der Büroflächen wurden eingeholt? Frage 5.   Wenn ja, wie hoch wäre der Preis je Quadratmeter bei diesen Angeboten gewesen? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Im Rahmen einer klassischen Marktabfrage wurden alle verfügbaren Angebote im Innenstadtbe- reich eingeholt. Die angebotenen Flächen wurden hinsichtlich der Anforderungen an die Nutzung geprüft. Sie waren entweder ungeeignet oder zum Zeitpunkt der Konkretisierung nicht mehr verfügbar, so dass keine alternativen Angebote vorlagen. Frage 6.   Welche weiteren Kosten kommen im Zusammenhang mit der Anmietung der oben genannten Flä- chen im Detail noch hinzu? Weitere Kosten entstehen für landesübliche Ausstattungsdetails (z.B. die EDV-Ausstattung nach IRKoV 2019). Außerdem entstehen die üblichen Betriebs- und Nebenkosten. Frage 7.   Für welchen Zeitraum wurden die genannten Flächen angemietet? Die Anmietung erfolgte für 17,5 Jahre. Frage 8.   Warum hält die Landesregierung die Anmietung von weit überdurchschnittlich teuren Büroimmo- bilien im Zusammenhang mit den für die Landesverwaltung geltenden Grundsätzen der Wirt- schaftlichkeit und Sparsamkeit für gerechtfertigt? Aus den in der Beantwortung der vorstehenden Fragen genannten Gründen handelt es sich bei den Kosten für die Anmietung der Flächen in der Immobilie Taunusstraße 3 in Wiesbaden um marktübliche Kosten. Frage 9.   Verfügt der neue Standort des Digitalministeriums über einen Gigabit-Anschluss? Ja. Wiesbaden, 19. Dezember 2019 Prof. Dr. Kristina Sinemus
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