Brennende Autos in Hessen

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/1444 HESSISCHER LANDTAG                                                                            27. 12. 2019 Kleine Anfrage René Rock (Freie Demokraten) vom 25.10.2019 Brennende Autos in Hessen und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Nach Medienberichten sind im Rhein-Main-Gebiet mehrfach Autos gleichzeitig abgebrannt. In zahlreichen Fällen gehen Behörden von Brandstiftung aus. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie viele Autos sind in den letzten fünf Jahren in Hessen abgebrannt (bitte nach Jahren auf- schlüsseln)? Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Basis der nachfolgenden Erhebungsparameter der Poli- zeilichen Kriminalstatistik (PKS), die im Zusammenhang mit Feuer oder Brand und der Tatört- lichkeit Pkw erfasst sind:  Fahrlässige Brandstiftung,  Brandstiftung, fahrlässiges Herbeiführen einer Brandgefahr,  Vorsätzliche Brandstiftung,  Schwere Brandstiftung,  Besonders schwere Brandstiftung,  Brandstiftung mit Todesfolge,  Brandstiftung, vorsätzliches Herbeiführen einer Brandgefahr,  Sachbeschädigung durch Brand,  Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Feuer,  Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen/Wegen/Plätzen,  Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen/Wegen/Plätzen. Basierend auf diesen Erhebungsparametern wurde in den letzten fünf Jahren in Hessen die nach- folgende Anzahl an Fällen registriert: Jahr                Fallzahlen 2014                      176 2015                      157 2016                      168 2017                      181 2018                      145 Frage 2.     Wie viele Autos sind in diesem Jahr abgebrannt? Zu den PKS-Zahlen für 2019 kann erst nach Veröffentlichung der PKS im Frühjahr 2020 eine Aussage getätigt werden. Frage 3.     In wie vielen Fällen gehen die Behörden von Brandstiftung aus (siehe Frage 1 und 2)? Bezogen auf den Zeitraum 2014 bis 2018 geht die Polizei in 675 Fällen von Brandstiftung aus. Eingegangen am 27. Dezember 2019 · Bearbeitet am 6. Januar 2020 · Ausgegeben am 9. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                     Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1444 Frage 4.      In welchen Städten wurden Autobesitzer besonders oft Opfer von Brandstiftung? In den Städten Frankfurt am Main, Kassel und Darmstadt wurden die Tatbestände vorsätzliche Brandstiftung, schwere Brandstiftung, besonders schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit To- desfolge sowie Brandstiftung und vorsätzliches Herbeiführen einer Brandgefahr mit Tatörtlich- keit Pkw am häufigsten verwirklicht. Frage 5.      In wie vielen Fällen konnten die Täter von Brandstiftung ermittelt werden? Im Anfragezeitraum 2014 bis 2018 konnten in 209 Fällen Täter von Brandstiftungen ermittelt werden. Frage 6.      Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich politischer Motive im Zusammenhang mit Brandstiftung? Frage 7.      Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich politischer motivierter Sachbeschädi- gung an Autos? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Datengrundlage für die Beantwortung bilden die dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) durch die hessischen Polizeidienststellen übermittelten Straftatenmeldungen im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD – PMK) für die Jahre 2014 bis 2018. Konkrete Erhebungs- und Erfassungsparameter im Sinne der Fra- gestellung existieren nicht. Die Auswertung erfolgte daher mittels einer Stichwortsuche mit den Schlagwörtern „FZG“, „KFZ“, „Wagen“, „PKW“, „Fahrzeug“, „Auto“, „Bus“ und „Trans- porter“ (teils auch mit einzelnen Wortbestandteilen) und unter Berücksichtigung der Straftatbe- stände Brandstiftung gemäß § 306 StGB und schwere Brandstiftung gemäß § 306a StGB (für Frage 6) sowie Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gemäß § 305a StGB (für Frage 7). Die Auswertungen ergaben, dass in den letzten fünf Jahren (2014 bis 2018) insgesamt 29 Brandstiftungen mit politisch motiviertem Hintergrund gegen (Kraft-) Fahrzeuge sowie insge- samt 344 Sachbeschädigungen mit politisch motiviertem Hintergrund an (Kraft-) Fahrzeugen re- gistriert wurden. Im Einzelnen: Fallzahlen Frage 6:                 Fallzahlen Frage 7: Phänomenbereich der PMK                      politisch motivierte               politisch motivierte Brandstiftung                     Sachbeschädigung links                                                        23                                 123 rechts                                                        1                                 177 ausländische Ideologie                                        3                                   4 religiöse Ideologie                                            -                                  2 nicht zuzuordnen                                              2                                  38 Gesamt                                                       29                                 344 Im Phänomenbereich Linksextremismus und dort insbesondere bei Akteuren der autonomen Szene gehören Sachbeschädigungen und Brandstiftungen an Fahrzeugen zum gängigen Aktions- repertoire, um den eigenen politischen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Je nach politi- schem Themenfeld werden Fahrzeuge von tatsächlichen und vermeintlichen Rechtsextremisten, von Polizei und Bundeswehr, von Politikern sowie von Wirtschaftsunternehmen angegriffen. Die Aktionen werden in der Regel konspirativ geplant und im Schutze der Dunkelheit durchge- führt. Ziel dieser Angriffe ist es, einen möglichst hohen Sachschaden sowie eine hohe öffentli- che Aufmerksamkeit zu generieren. Aus diesem Grund werden im Nachgang zu den Taten auf einschlägigen Internetportalen auch meist sogenannte „Selbstbezichtigungsschreiben" veröffent- licht. Hierin liefern die Täter anonym eine politische Begründung ihrer Aktion und versuchen diese zudem im Vergleich zu den vermeintlich schlimmeren (Gewalt-)Taten des jeweiligen Op- fers zu relativieren. Um den Schein einer politischen Vermittelbarkeit ihrer Tat zu wahren, ver- suchen die Verantwortlichen bei ihren Angriffen möglichst Personenschäden zu vermeiden. Wiesbaden, 12. Dezember 2019 Peter Beuth
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