Psychosoziale Betreuung durch und für Polizistinnen und Polizisten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Abschiebungen

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/5876 HESSISCHER LANDTAG                                                                            01. 09. 2021 Kleine Anfrage Saadet Sönmez (DIE LINKE) vom 07.06.2021 Psychosoziale Betreuung durch und für Polizistinnen und Polizisten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Abschiebungen und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragestellerin: Abschiebungen sind für die Betroffenen sehr einschneidende Erlebnisse. Sie werden aus ihrem derzeitigen Leben gerissen, werden von mehreren Polizeibeamtinnen und -beamten oft in ihrer Wohnung aufgesucht und müssen unter Zeitdruck ihre Wohnung verlassen. Oft ist ihre Zukunft ungewiss. Auch für die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten kann es bei der Durchführung zu belastenden Situationen kommen, da sich einige Betroffene gegen die Abschiebung wehren oder Nervenzusammenbrüche erleiden. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Physisch und psychisch belastende Situationen lassen sich im Polizeiberuf grundsätzlich nicht vermeiden. Ausgehend von seiner Fürsorgeverpflichtung hat der Dienstherr deshalb dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten vor Schädigungen und übermäßigen psychosozialen Belastungen im Rahmen ihrer Dienstverrichtung möglichst bewahrt bzw. etwaige negative Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden. Insbesondere in der Ausbildung werden die Polizeibeamtin- nen und Polizeibeamten deshalb umfassend auf ihre zukünftige Tätigkeit vorbereitet. Im Rahmen der Fortbildung werden die im Berufsalltag erforderlichen Kenntnisse vertieft. Nach dem Erlass „Psychosoziale Unterstützung (PSU) in der hessischen Polizei“ in der jeweils gültigen Fassung unterstützt PSU das Führungshandeln dort, wo fachlich weitergehende psychosoziale Leistungen erforderlich sind. Psychosoziale Unterstützungsangebote im Rahmen der Prävention, aber auch nach belastenden Ereignissen oder bei psychischen Erkrankungen sind seit vielen Jahren in der hessischen Polizei etabliert. Die Angebote stehen allen Beschäftigten der hessischen Polizei (Po- lizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, Fach- und Verwaltungsbeamte, Tarifbe- schäftigte einschließlich der Wachpolizei sowie Anwärterinnen und Anwärter) offen. Beginnend mit der Einrichtung der ersten Personalberatungsstelle im Jahr 1994 wurde seitdem ein umfassendes Netzwerk aufgebaut, welches aus dem Sachgebiet PSU beim Zentralen Polizei- psychologischen Dienst (ZPD) an der Polizeiakademie Hessen (HPA), den Personalberatungsstel- len der Behörden sowie den diesen angehörigen Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprech- partnern besteht und den Beschäftigten der hessischen Polizei bei unterschiedlichsten Bedürfnissen und Problemstellungen Unterstützung anbietet (PSU-Netzwerk). Die Angebote des PSU- Netzwerks umfassen u. a. PSU-Akutintervention nach potentiell kritischen (Einsatz-) Ereignissen, Beratung und Vermittlung sowie kollegiale Gespräche und Beratung. Darüber hinaus besteht u. a. über das Hauptsachgebiet Organisationspsychologie und Führungskräfteberatung (OFB) des ZPD ein vielseitiges Angebot der Unterstützung und Beratung von Führungskräften. Darüber hinaus investiert die hessische Polizei in die Stärkung der Supervisionsangebote, besonders für belastete Organisationseinheiten. Durch hessische Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten bzw. Angehörige der Wachpolizei kann keine psychosoziale Betreuungsleistung für Dritte, wie hier in der Überschrift zur Kleinen Anfrage suggeriert, übernommen werden. Die Psychosoziale Betreuung gehört aus- schließlich in die Hände entsprechend ausgebildeter psychologischer bzw. sozialpädagogischer Fachkräfte. Die Service- und Beratungsleistungen des ZPD stehen in der Regel ausschließlich den Beschäftigten der hessischen Polizei offen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Eingegangen am 1. September 2021 · Bearbeitet am 1. September 2021 · Ausgegeben am 2. September 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5876 Frage 1.   Inwiefern wird in der polizeilichen Aus- und Fortbildung auf psychologische und psychosoziale Aspekte eingegangen und der Umgang mit psychologischen Notlagen wie psychotisches Verhalten, Amok, suizidales Verhalten trainiert? Frage 2.   Wie viele Stunden umfasst die Ausbildung? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Antwort kann nur zielgruppenspezifisch erfolgen. Die Ausbildung von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern erfolgt in Hessen an der Hoch- schule für Polizei und Verwaltung (HfPV), Fachbereich Polizei, und gliedert sich in die Bachelor- studiengänge Schutzpolizei und Kriminalpolizei. Der entsprechende modulare Aufbau der Studi- engänge dort gewährleistet, dass theoretische Lehrinhalte durch praktische Trainings ergänzt wer- den und die Anwärterinnen und Anwärter für die hoch emotionalen Einsatzlagen nicht nur die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts erlernen, sondern auch Handlungsroutinen erarbeiten. Ergänzt wird das Studium durch fachpraktische Studienabschnitte in den Polizeibehörden. Folgende Schwerpunktfächer enthalten psychosoziale Lerninhalte, wie sie Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind: Einsatzlehre Das Thema suizidales Verhalten und der Umgang mit Suizidankündigungen wird im Zusammen- hang mit der Bewältigung von Bedrohungslagen im Studienabschnitt 4 theoretisch gelehrt. Dies umfasst im Schnitt 6 Lehrveranstaltungsstunden (LVS). Das Thema Amok wird als eines von vier Oberthemen mit insgesamt ca. 12 LVS im S4 aus taktischen Gesichtspunkten theoretisch gelehrt. Im Laufe der theoretischen Studienabschnitte ab dem 3. Studienabschnitt bis zum Ende des Stu- diums wird das Thema "psychotisches Verhalten" wiederkehrend anlässlich unterschiedlichster Einsatzlagen und ggf. extremer Lageentwicklungen (bspw. anlässlich häuslicher Gewalt, Voll- streckung von Haftbefehlen, Bedrohungslagen, politisch motivierter Gewaltkriminalität) in Form von Szenariendenken theoretisch behandelt. Die hierfür aufgewendeten LVS umfassen insgesamt mindestens 10 LVS. Führungslehre Das Thema Umgang mit psychosozialen Problemstellungen wird in dem Studienfach Führungs- lehre im Zusammenhang mit der Behandlung des PSU-Erlasses theoretisch gelehrt. Hierfür wer- den ca. 5 LVS aufgewendet. Einsatztraining Die Lösung von Extremsituationen ausgelöst durch psychische Notlagen ist fester Bestandteil in Teil- und Vollszenarien in den Studienabschnitten 3, 4 und 6. Die Lehrveranstaltungen werden gemeinsam mit den Psychologie-Dozenten abgehalten. Der Stundenanteil ist im Einsatztraining nicht separiert darstellbar, da das Einsatztraining mit der Gesamtheit der Lösungsmöglichkeiten und auftretenden Phänomene trainiert wird. Psychologie In der polizeilichen Ausbildung (d. h. im Rahmen des Studiums) wird auf psychologische und psychosoziale Aspekte in insgesamt 128 Unterrichtsstunden im Fachbereich Psychologie einge- gangen. Darüber hinaus werden psychologische Aspekte im Einsatztraining thematisiert und trai- niert. Wahlpflichtmodule Neben den verpflichtenden Modulinhalten des Curriculums werden an den Standorten der HfPV sogenannte Wahlpflichtmodule (40 LVS) angeboten. Hier können die Studierenden eine weitere Vertiefung in themenbezogene psychologische Aspekte erfahren. Mit Blick auf die Berufsgruppe der Wachpolizistinnen und Wachpolizisten gibt es Berührungs- punkte mit Abschiebungen bei dem Transport zum Flughafen sowie die Aufsicht über das Ge- wahrsam. Im Rahmen ihrer Ausbildung erhalten die angehenden Wachpolizistinnen und Wach- polizisten im Unterrichtsfach Einsatztraining ein Verhaltens- und Kommunikationstraining für Konfliktsituationen. Dieses wird i. d. R. durch die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Einstellungsbehörden durchgeführt. Für Wachpolizistinnen und Wachpolizisten, die in der Ab- schiebungshafteinrichtung (AHE) Darmstadt-Eberstadt eingesetzt sind, werden im Rahmen ihrer Verwendung durch die AHE intern entsprechende spezifische Ausbildungs- bzw. Fortbildungsin- halte organisiert.
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Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5876            3 Fortbildung Die polizeiliche Fortbildung obliegt der Abteilung Fortbildung an der HPA. Im Rahmen der Fort- bildung wird ausdrücklich darauf Wert gelegt, dass das generelle Agieren im Umgang mit Men- schen in psychologischen Notlagen von krankhaft bedingtem Verhalten unterschieden wird. Dabei ist darauf zu achten, den jeweiligen konkreten Einzelfall zu betrachten und auf diesen, im Rahmen der Situationsbedingungen, angemessen reagieren zu können. Der Umgang mit suizidalen Personen ist Bestandteil der Fortbildung der Trainerinnen und Trainer der HeLP-Seminare (Kommunikatives Notruftraining in den Leitstellen). Das HeLP-Trai- ningsteam lässt die Thematik in eigenen Schulungen mit den Notrufleitstellendisponentinnen und Notrufleitstellendisponenten in den Flächenpräsidien einfließen. Im Einsatztraining der Fortbildung wird auf diese Thematik eingegangen. Unabhängig von der psychischen Verfassung des polizeilichen Gegenübers, unterliegt polizeiliches Einschreiten und ggf. die Zwangsanwendung immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wird fortlaufend im Einsatztraining thematisiert. Frage 3.    Welche Handlungsempfehlungen mit welchem Inhalt gibt es zu Maßnahmen, die die Betroffenen häufig in psychosozialen Stress versetzen, zum Beispiel Vollstreckung von Wohnungsräumungen, Abschiebungen oder Inobhutnahmen durch Jugendämter mit polizeilicher Unterstützung? Aus psychologischer Perspektive ist insbesondere eine für die betroffenen Personen verständliche Prozesskommunikation zielführend. Diese umfasst die verständliche Vermittlung der konkreten Situation, der dadurch definierten Rolle, den weiteren Verlauf sowie die sich daraus ergebenden Pflichten, als auch Rechte der agierenden Personen. Diese Handlungsempfehlungen werden im Rahmen von konkreten Beratungen und bei Bedarf in der Fortbildung der hessischen Polizei ge- lehrt. Frage 4.    Wie viele Personen arbeiten mit wie vielen Stunden bei dem Zentralen Polizeipsychologischen Dienst? Im ZPD arbeiten Psychologinnen und Psychologen, Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissen- schaftler, Gesundheitsmanagerinnen und Gesundheitsmanager, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sowie Tarifbeschäftigte in unterschiedlichen Themenbereichen (Psychoso- ziale Unterstützung, Einsatz- und Ermittlungsunterstützung, Koordinierungsstelle Einsatz & Kommunikation, Organisationspsychologie und Führungskräfteberatung sowie Gesundheitsförde- rung, Dienstsport und Arbeitsschutz). In erster Linie stehen dabei neben dem konzeptionellen Aufarbeiten der Themenstellungen konkrete Beratungen und Projekte im Vordergrund, Fortbil- dung gehört dabei nicht zur primären Tätigkeit. Der ZPD unterstützt mit einer 24/7 Rufbereit- schaft die Polizeibehörden in spezifischen Einsatzsituationen auf Anfrage. Im ZPD sind 49 Per- sonen mit insgesamt 1.930 Stunden pro Woche beschäftigt. Frage 5.    Inwiefern wird der Zentrale Polizeipsychologische Dienst bei Abschiebungen hinzugezogen? Der ZPD wird bei Abschiebungen grundsätzlich nicht hinzugezogen. Frage 6.    Inwiefern werden Dolmetscherinnen oder Dolmetscher bei Abschiebungen hinzugezogen? Das Hinzuziehen einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers beim Vollzug aufenthaltsbeenden- der Maßnahmen erfolgt, wenn dem für die Maßnahme zuständigen Regierungspräsidium Anhalts- punkte vorliegen oder bekannt werden, dass die betroffene Person nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtig ist. Die jeweilige Entscheidung erfolgt als Einzelfallbetrachtung und nach Sich- tung der Aktenlage sowie ggf. nach Rücksprache mit den beteiligten Polizeidienststellen. Frage 7.    Welche seelsorgerischen oder psychologischen Betreuungsangebote bzw. Supervision gibt es für Polizeibeamte? Das PSU-Netzwerk unterstützt die Bediensteten der hessischen Polizei bei psychosozialen Frage- stellungen rund um den Dienst, das Privatleben oder die Gesundheit. Das Angebot seitens PSU besteht aus Beratung, Prävention und Nachsorge und richtet sich auch an nahe Angehörige der Beschäftigten der hessischen Polizei, sofern ein Bezug zum Dienst gegeben ist. Neben der indi- viduellen Beratung bietet das PSU-Netzwerk zahlreiche weitere Angebote, wie z. B. Aufklärung zu psychologischen Themen, Vermittlung von Fachkräften zur Supervision sowie Anleitung zur „kollegialen Beratung“ für Organisationseinheiten. Unmittelbar nach potentiell kritischen, her- ausragenden (Einsatz-)Ereignissen erfolgt durch das PSU-Netzwerk standardmäßig Einsatznach- sorge („PSU-Akutintervention“) im Sinne der Traumaprävention. Dies bedeutet kurzfristige Hil-
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4                                Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5876 festellung in akuten Krisensituationen, psychosoziale Beratung, gezielte psychologische Diagnos- tik sowie Begleitung bei schweren Erkrankungen. Bei Bedarf informiert das PSU-Netzwerk über weitere externe Behandlungsmöglichkeiten und vermittelt Therapien. Der ZPD leistet darüber hinaus einerseits psychologischen Fachservice, für Notfälle auch über eine 24/7 Rufbereitschaft rund um die Uhr, und koordiniert andererseits das PSU-Netzwerk der hessischen Polizei. Im Rahmen der psychosozialen Unterstützung bietet die Polizeiseelsorge für alle Beschäftigten der Polizei ein zusätzliches Angebot. Ihr Angebot seelsorgerischer Unterstützung sieht die Poli- zeiseelsorge als externe Institution neben den organisationsinternen Ansprechstellen und damit auch den Leistungen des PSU-Netzwerks. Neben der seelsorgerischen Begleitung umfasst die Polizeiseelsorge insbesondere noch die Beteiligung am Unterricht im Fach Berufsethik und das Abhalten von Gottesdiensten. Beispielhaft sind aus dem Bereich der Seelsorge folgende Angebote zu nennen: Seelsorgerische Einzel- und Gruppengespräche, Krankenbesuche, Begleitung von Angehörigen sowie von Kolleginnen und Kollegen nach Suizid und anderen Todesfällen, Besuche auf Wachen und Dienststellen, Begleitung von Dienstgruppen u. a. auf Einsatzfahrten, Begleitung in beson- deren Lagen, Begleitung bei Überbringung von Todesnachrichten, Zusammenarbeit mit der Poli- zei nach Todesfällen. Darüber hinaus bietet die Polizeiseelsorge eine Vielzahl weiterer Veranstaltungen mit mehr oder weniger geistlicher Prägung an. Beispielhaft sind hier Andachten und Gottesdienste, geistliche oder seelsorgerische Impulse via Intranet, Pilgertouren, Wallfahrten, Familienurlaube, Meditati- ons- und Oasentage sowie Workshops aufzuführen. Frage 8.   In welchem Umfang wurden im vergangenen Jahr von den unter siebtens genannten Betreuungsan- geboten Gebrauch gemacht? Es gibt Fälle, in denen der ZPD und die jeweilige Personalberatungsstelle gemeinsam arbeiten oder Fälle, die von einer Personalberatungsstelle zum ZPD oder umgekehrt vermittelt worden sind. Aus diesem Grund können die Fallzahlen des ZPD und die der Personalberatungsstellen nicht ohne weiteres addiert werden. Bei den erhobenen Zahlen handelt es sich nicht nur um Poli- zeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, sondern um alle Beschäftigten der hessischen Polizei (daher sind hier auch die Fach- und Verwaltungsbeamten, Tarifbeschäftigte einschließlich der Wachpolizei sowie Anwärterinnen und Anwärter enthalten). Die Statistik weist die Anzahl von Unterstützungshandlungen auf, die auch proaktiv seitens der Beschäftigten erbeten werden können. Eine hohe Fallzahl ist somit (auch) Ausdruck einer beste- henden Akzeptanz des freiwilligen Angebots. Der ZPD (Sachgebiet PSU) hatte im Jahr 2020 insgesamt 300 Fälle. Die Personalberatungsstellen hatten 2020 insgesamt 2.607 Fälle. Nicht ein- bezogen sind hier fallbezogene präventive Maßnahmen wie die Vermittlung von Supervision oder kollegialer Beratung, hier fanden im Jahr 2020 in allen Behörden insgesamt 45 Maßnahmen statt. Im Bereich der Polizeiseelsorge wird keine Statistik über entsprechende Gespräche oder andere angebotene bzw. angenommene Maßnahmen geführt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass im Jahr 2020 im Zuge der Pandemie und aufgrund der gelagerten Thematiken eine anzahlmäßige Zu- nahme von seelsorgerischen Begleitungen festzustellen ist. Aufgrund der pandemischen Lage ha- ben im vergangenen Jahr Telefon- und E-Mail- sowie Briefkontakte zu Lasten des persönlichen Kontakts zugenommen. Wiesbaden, 17. August 2021 In Vertretung: Dr. Stefan Heck
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