20. Wahlperiode Drucksache 20/3246 HESSISCHER LANDTAG 14. 09. 2020 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) und Wiebke Knell (Freie Demokraten) vom 20.07.2020 Förderung des geplanten Seilbahnprojekts am Edersee und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Private Investoren haben ein Konzept für den Neubau einer Seilbahn vom Ederseeufer über das Schloss Wal- deck bis zum Bürgerhaus der Stadt Waldeck mit einem Gesamtvolumen von 15 Mio. € vorgelegt. Das Landes- amt für Denkmalpflege, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt haben ihrerseits Zustimmung für das Projekt signalisiert. Die Waldeckische Domanialverwal- tung als Schlosseigentümer, die Landeskirche, die Stadt Waldeck und Privateigentümer haben ihre Bereitschaft erklärt, der notwendigen Überfahrung ihrer Grundstücke zuzustimmen oder Grundstücke zu verkaufen. Dar- über hinaus wurde ein Machbarkeits- und Verträglichkeitsgutachten in Auftrag gegeben. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Wie steht die Landesregierung zum geplanten Neubau einer touristischen Seilbahn in Waldeck? Für die Beurteilung des Seilbahnprojekts sind aussagekräftige Untersuchungen zu verschiedenen relevanten Aspekten wie zum Beispiel ökonomische Tragfähigkeit, Naturschutz und Wasserstra- ßenrecht erforderlich. Eine Grundlage hierfür dürfte das angesprochene Machbarkeits- und Ver- träglichkeitsgutachten, das im Februar 2021 vorgelegt werden soll, bieten. Frage 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Mehrwert des Projekts für Tourismus und Verkehr am Eder- see? Die Seilbahn könnte ein attraktives touristisches Angebot mit Bedeutung für die gesamte Edersee- Region darstellen, wenn sie in ein touristisches Gesamtkonzept der Region eingebunden wird. Das Vorhaben könnte ein Baustein in einem umfassenden Entwicklungskonzept für den Verkehr am Edersee werden, in dem Gäste wie auch Einheimische und alle Verkehrsträger (zum Beispiel ÖPNV, Pkw, Busse, Seilbahn, Schiffs- und Radverkehr) eingebunden werden. Hierfür werden zurzeit Vorüberlegungen in der Region ausgearbeitet. Frage 3. Unter welchen Voraussetzungen kann das Projekt aus Sicht der Landesregierung realisiert werden? Für die Realisierung des Seilbahnprojekts sind die Anforderungen des Genehmigungsverfahrens, für welches das Regierungspräsidium Kassel zuständig ist, maßgeblich. Darüber hinaus ist die ökonomische Tragfähigkeit des Vorhabens entscheidend. In Hinblick auf das Themenfeld „Erweiterung des Nationalparks Kellerwald-Edersee“ wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 4. Welchen Einfluss hat die geplante Erweiterung des Nationalparks Kellerwald-Edersee auf das Seil- bahnprojekt? Die geplante Erweiterung des Nationalparks Kellerwald-Edersee ist eine Chance sowohl für den Naturschutz als auch für die Entwicklung der Region. Im Rahmen des zurückliegenden Prüf- und Eingegangen am 14. September 2020 Ausgegeben am 16. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3246 Beteiligungsprozesses wurde diesbezüglich stets dargelegt, dass in besonderem Maße auf die Be- lange des Tourismus Rücksicht genommen werden soll. Hierzu hat es eine Arbeitsgruppe zur Nationalparkerweiterung gegeben, an der u.a. Vertreter der Stadt Waldeck, der Waldeckischen Domanialverwaltung und der Edersee Touristic GmbH mitge- wirkt haben. Als ein Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Erweiterung des Nationalparks einem mög- lichen Neubau der Waldecker Seilbahn nicht grundsätzlich entgegenstehen, sondern der Neubau in Hinblick auf die Schutzvorschriften des Nationalparks unter gewissen Voraussetzungen zulässig sein soll. Dabei wurde im Entwurf der neuen Nationalparkverordnung zunächst der Betrieb, die Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung der im Bestand vorhandenen Seilbahn (Waldecker Bergbahn) als zulässige Nutzung festgelegt. Im Falle von deren Betriebseinstellung und Rückbau soll außerdem die Neuerrichtung einer Seilbahn zur Personenbeförderung vom Schiffsanleger Waldeck-West zum Schloss und weiterführend in den Ortskern Waldeck möglich sein. Die Auswirkungen der neuen Seilbahn auf den Schutzzweck des Nationalparks sollten im Vergleich zur derzeit vorhan- denen Seilbahn geringer oder gleichartig sein. Frage 5. Für welche finanziellen Fördermöglichkeiten auf Landesebene kommt das Projekt in Frage? Sofern es sich bei dem Projektträger um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt und Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, könnten Unterstützungsmöglichkeiten der Unternehmens- förderung des Landes geprüft werden. Eine Förderung als öffentliche touristische Infrastruktur kommt nicht in Frage, da es sich um ein privates Vorhaben handelt. Frage 6. Sieht die Landesregierung weitere Fördermöglichkeiten – etwa von der EU – für das Projekt? Weitere Fördermöglichkeiten, als die in der Antwort zu Frage 5 genannten, werden derzeit nicht gesehen. Wiesbaden, 4. September 2020 Tarek Al-Wazir