Schließung der einjährigen höheren Berufsfachschulen
20. Wahlperiode Drucksache 20/3012 HESSISCHER LANDTAG 01. 10. 2020 Kleine Anfrage Manuela Strube (SPD) vom 17.06.2020 Schließung der einjährigen höheren Berufsfachschulen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragestellerin: Einjährige höhere Berufsfachschulen richten sich gezielt an Schülerinnen und Schüler, die den Realschulab- schluss erworben und nicht direkt einen dualen Ausbildungsplatz gefunden haben. Die Gründe hierfür sind vielfältig und spiegeln die Heterogenität der Schwierigkeiten, Lebenssituationen und Voraussetzungen der Schü- lerinnen und Schüler wider. Neben fachlichen Inhalten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und dem Erwerb von berufsbezogenen Kenntnissen in einem bestimmten Bereich steht insbesondere die Berufsori- entierung im Fokus. Im Schulversuch Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) sollte seit dem Schuljahr 2017/2018 die einjährige höhere Berufsfachschule mit den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung sowie der zweijährigen Berufsfachschule zusammengefasst und ein neues Übergangsmodell erprobt werden. Wie die Landesregierung unter anderem in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 20/2424 angab, plant sie für die Fortsetzung des Schul- versuchs keine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die bereits über einen Realschulabschluss verfügen. Gleichzeitig soll die Schulform der einjährigen höheren Berufsfachschule zum Ende des Schuljahrs 2020/21 geschlossen werden. Für die originäre Zielgruppe der einjährigen höheren Berufsfachschule besteht so kein schulisches Angebot mehr, das sie in der Persönlichkeitsentwicklung sowie bei der Suche nach einem Ausbil- dungsplatz unterstützt. Insbesondere in Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen in und nach der Corona-Pan- demie ist diese Zielgruppe von Bedeutung. Vorbemerkung Kultusminister: Die einjährige höhere Berufsfachschule wird in den Fachrichtungen „Ernährung und Hauswirt- schaft“ sowie „Wirtschaft“ angeboten. Grundsätzlich ist es von großer Bedeutung, dass den Schü- lerinnen und Schülern angesichts vielfältiger Ausbildungsperspektiven im breit gefächerten Aus- bildungssystem eine praxisnahe und frühzeitige berufliche Orientierung ermöglicht wird. Maß- gebliches und prioritäres Ziel im Interesse sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Ausbildungsbetriebe ist hierbei die Förderung eines zeitnahen Übergangs der Schülerinnen und Schüler in eine Ausbildung. Warteschleifen am Übergang sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Die duale Berufsausbildung sichert nachhaltig gute Arbeitsmarktchancen für Jugendliche und übernimmt einen wichtigen Anteil der künftigen Existenzsicherung und gesellschaftlichen Teil- habe der Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler sind schulische Angebote so zu organisieren, dass eine möglichst umfassende Orien- tierung für den Übergang in Ausbildung ermöglicht wird. Doppelte Strukturen im Übergangssys- tem zur Ausbildung werden diesbezüglich nicht als förderlich erachtet. Sie erschweren eine ziel- gesteuerte Beratung durch abgebende Schulen und Beratungsinstitutionen und stehen damit den Interessen der Schülerinnen und Schüler entgegen. Die Schülerinnen und Schüler der einjährigen höheren Berufsfachschule haben bereits zuvor einen mittleren Bildungsabschluss als Eingangsvoraussetzung für die einjährige höhere Berufsfach- schule erworben. Von den 747 Schülerinnen und Schülern der einjährigen höheren Berufsfach- schule des Schuljahres 2017/2018 waren im Folgeschuljahr lediglich 293 im System der dualen Berufsausbildung in Hessen verzeichnet, von den 694 Schülerinnen des Schuljahres 2018/2019 haben im Folgejahr 263 Schülerinnen und Schüler eine Berufsschule im dualen System in Hessen besucht. Der überwiegende Anteil der Schülerinnen und Schüler ist im Folgejahr nicht mehr im hessischen Schulsystem, zum Beispiel, weil sie in ein anderes Bundesland umgezogen sind, einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben oder ein weiteres vollschulisches Übergangssystem besuchen. Eingegangen am 1. Oktober 2020 · Bearbeitet am 1. Oktober 2020 · Ausgegeben am 5. Oktober 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3012 Das Auslaufen der einjährigen höheren Berufsfachschule wurde mit einer längerfristigen Über- gangszeit gestaltet, indem bereits 2017 in § 187 Abs. 5 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) eine Fortführung bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 ermöglicht wurde. Dies eröffnete den Schulen eine langfristige Planung und Einbeziehung dieser Entscheidung in die Beratung von Schülerinnen und Schülern in Bezug auf deren Anschlussperspektiven. Die unmittelbare Überleitung in Ausbildung nach Schulende stellt einen Perspektivwechsel dar, bei dem die Jugendlichen möglichst optimal unterstützt werden sollen. Schülerinnen und Schüler können daher beim Übergang in eine Ausbildung vielfältige Optionen nutzen, wie beispielsweise die betriebliche Einstiegsqualifizierung oder assistierte Ausbildung der Agentur für Arbeit, die Aufnahme einer Ausbildung in einem erweiterten Fachrichtungsangebot, den Besuch einer zwei- jährigen höheren Berufsfachschule oder Fachoberschule oder die Aufnahme eines Praktikums. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie dem Hessischen Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler waren seit dem Schuljahr 2010/2011 pro Jahr an einer einjäh- rigen höheren Berufsfachschule angemeldet? (Bitte getrennt nach Jahr und Schulamtsbezirk an- geben.) Auf die Anlage wird verwiesen. Frage 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Schülerinnen und Schüler sind nachträglich, d.h. nach Beginn des Schuljahres, hinzugekommen? (Bitte getrennt nach Jahr und Schulamtsbezirk angeben.) Die in der Antwort zur Frage 1 aufgeführten statistischen Werte werden jeweils zum 1. November eines Jahres von den beruflichen Schulen stichtagsbezogen erhoben, sodass die meisten nachträg- lich hinzukommenden Schülerinnen und Schüler dieser Schulform bereits enthalten sind. Frage 3. Stimmt die Landesregierung zu, dass es Jugendliche und junge Erwachsene gibt, die nach dem Erreichen des Realschulabschlusses aufgrund der Ausbildungsmarktsituation keinen Ausbildungs- platz finden, d.h. nur Absagen erhalten? Die Zahl der bei den hessischen Arbeitsagenturen gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss, die sich ausbildungssuchend gemeldet haben, ist im Vergleich zum Vorjahr weiter zurückgegangen. Diese Entwicklung ist u.a. bedingt durch eine rückläufige Schul- abgängerzahl, eine verstärkte Nutzung von Internetangeboten bei der Stellensuche oder auch eine grundsätzlich geringere Inanspruchnahme der öffentlichen Ausbildungsvermittlung. Von Oktober 2019 bis März 2020 lag die Bewerberzahl bereits sechs Prozent unter der des Vorjahres. Von diesen Jugendlichen, die sich als ausbildungssuchend gemeldet hatten, konnten mittlerweile die meisten Jugendlichen in eine Ausbildung vermittelt werden. Mit den Jugendlichen, die im Sommer eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, nehmen alle Arbeitsagentu- ren aktiv Kontakt auf. Alle gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber werden telefonisch oder im Falle fehlender Erreichbarkeit auch schriftlich durch die Beraterinnen und Berater der Ar- beitsagenturen kontaktiert. Die Gründe, aus denen Jugendliche mit mittleren Bildungsabschluss keinen Ausbildungsplatz fin- den, sind vielfältig. Zu nennen sind unter anderem fehlende Motivation oder fehlende Mobilität. Außerdem kann es eine Rolle spielen, dass die Vorstellungen der Jugendlichen mit dem Angebot an Ausbildungsplätzen regional und für bestimmte Berufe nicht übereinstimmen. Frage 4. Stimmt die Landesregierung zu, dass es Jugendliche und junge Erwachsene gibt, die aufgrund man- gelnder Ausbildungsreife eine begonnene Ausbildung abbrechen müssen? Statistisch ist der Grund eines Abbruchs nicht eindeutig festzustellen, da die Ursachen für den Abbruch vielfältig sein können. Gründe können u.a. die Aufnahme eines Studiums, ein Wechsel des Ausbildungsberufes (innerhalb oder außerhalb von Hessen), ein freiwilliges soziales Jahr, die Aufnahme eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder eine Maßnahme der Agentur für Arbeit sein. Hilfsangebote beim Ausbildungsabbruch, beispielsweise im Rahmen der Qualifizierten Aus- bildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB), stehen hier für die Jugendlichen zur Verfügung. Frage 5. Welche Optionen haben die in Frage 3 und 4 beschriebenen Gruppen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3012 3 Ausdrücklich wird auf den Kooperationswillen der Partner des Bündnisses für Ausbildung Hessen verwiesen. Das Ziel des Bündnisses für Ausbildung ist es, die Berufsausbildung noch hochwerti- ger und attraktiver auszugestalten, um jungen Menschen den Start ins Erwerbsleben durch eine zukunftsfest ausgestaltete Berufsausbildung zu erleichtern und den Übergang von der Schule in Ausbildung gemeinsam und abgestimmt zu gestalten. Frage 6. Wie beurteilt die Landesregierung, auch angesichts der Corona-Pandemie, die Situation auf dem Ausbildungsmarkt für die nächsten fünf Jahre? In diesem Jahr stehen – im Vergleich zum letzten Ausbildungsjahr – weniger Ausbildungsplätze zur Verfügung. Dies gestaltet sich im Detail je nach Region und Branche unterschiedlich. Gleich- zeitig ist festzustellen, dass die Zahl der Ausbildungsinteressentinnen und -interessenten deutlich zurückgegangen ist. Aussagen für die kommenden fünf Jahre sind aufgrund der derzeit schwierig einzuschätzenden ökonomischen Lage nicht zuverlässig möglich. Hier kann lediglich auf die Prognosen der Bunde- sagentur für Arbeit verwiesen werden. Laut dem Monatsbericht für Juli 2020 der Bundesagentur für Arbeit ist der aktuelle Zeitpunkt grundsätzlich zu früh, um eine verlässliche Prognose für die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber bzw. für die Zahl der unbesetzten Ausbil- dungsstellen geben zu können. Bis Anfang Oktober eines Jahres ist der Ausbildungsmarkt erfah- rungsgemäß noch in Bewegung. Nach Auskunft des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ist in diesem Jahr von einer besonderen Bedeutung der Nachver- mittlungsaktivitäten der Bündnispartner im dritten und vierten Quartal auszugehen. Grundsätzlich wird seitens der Hessischen Landesregierung von guten Bedingungen für Jugendliche auf dem Ausbildungsmarkt ausgegangen. Auf die Erklärung der Bündnispartner vom 7. Mai 2020 wird an dieser Stelle verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Frage 7. Wann und wie sowie für wann wurde die Schließung der einjährigen höheren Berufsfachschule beschlossen und darüber informiert? Eine Fortführung der einjährigen höheren Berufsfachschule bis längstens zum Ende des Schuljah- res 2020/2021 wurde vom Hessischen Landtag beschlossen und im Hessischen Schulgesetz in der Fassung vom 30. Juni 2017 verankert und am 11. Juli 2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl. S. 150) verkündet. Frage 8. Plant die Landesregierung eine schulische Alternative für die originäre Zielgruppe der einjährigen höheren Berufsfachschule? a) Wenn ja, welche Pläne hat die Landesregierung? b) Wenn nein, warum nicht und wie stellt sie sich deren weiteren Weg vor? Der Fokus im vollschulischen Bildungssystem hin zu einem zeitnahen Übergang in Ausbildung und einer frühzeitigen beruflichen Orientierung wird stetig weiter beobachtet und überprüft. Hierzu werden vielfältige Instrumente genutzt, angepasst und neu geschaffen, um die Aufnahme einer Ausbildung zu fördern. Eine abgeschlossene Berufsausbildung bietet Schülerinnen und Schülern, die bereits über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen, nachhaltige Arbeitsmarkt- chancen und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Die berufliche Orientierung an hessischen Schulen wurde durch die „Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO)“ noch verbindlicher gestaltet, in Real-, Gesamt- und Mittelstu- fenschulen sind frühzeitig berufliche Orientierung sowie Inhalte zur Förderung der Ausbildungs- reife als wesentliche Bestandteile des Unterrichts installiert. Ein wichtiges Instrument für die Op- timierung der Übergangsprozesse ist auch die Weiterentwicklung der Landesstrategie OloV (Op- timierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule – Beruf), in der die Partner in den Regionen die berufliche Orientierung, Ausbildungsvermittlung und Förderung im Übergangsbe- reich aufeinander abstimmen und miteinander verzahnen. Auf diese Weise sollen Schülerinnen und Schüler Strukturen vorfinden, die sie noch wirkungsvoller bei ihrer beruflichen Orientierung und beim Ausbildungsstart unterstützen. Darüber hinaus hat das Land Hessen gemeinsam mit den Bündnispartnern den hessischen Industrie- und Handelskammern, hessischen Handwerkskam- mern, der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit, der Vereinigung der Hessi- schen Unternehmerverbände e.V., dem Verband Freier Berufe in Hessen, dem Deutschen Ge- werkschaftsbund (DGB-Bezirk Hessen-Thüringen) sowie dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund das Bündnis Ausbildung Hessen für die Jahre 2020 bis 2024 unterzeichnet. Das Bündnispapier benennt zahlreiche konkrete Maßnahmen, an denen die Förderung der beruflichen Ausbildung und des Übergangs von der Schule in den Beruf festgemacht, fortgeführt und weiterentwickelt wird. Inhalt ist unter anderem
4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3012 die gemeinsame Nutzung der Daten förderungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler allgemein- bildender und beruflicher Schulen auf freiwilliger Basis. Für Schulabgängerinnen und -abgänger mit Ausbildungswunsch, aber ohne Ausbildungsplatz wird die Ausbildungsplatzvermittlung der Agenturen für Arbeit auch nach Beginn des Ausbildungsjahres mit dem Konzept der „vier Wel- len“ fortgesetzt. Die Wirtschaftsorganisationen unterstützen den Nachvermittlungsprozess und werben bei den Mitgliedsunternehmen dafür, offene Ausbildungsstellen bei den Agenturen für Arbeit zu melden. Förderprogramme sollen individuelle Förderbedarfe berücksichtigen, betriebs- nah gestaltet und mit sozialpädagogischer Begleitung und Vermittlungsunterstützung kombiniert werden. Wiesbaden, 24. September 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen
Anlage zu KA 20/3012 Staatliches Schulamt Schuljahr für den/für die 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 86 88 75 79 71 77 64 52 47 57 Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 45 44 51 33 50 51 49 46 22 24 Stadt Frankfurt am Main 150 134 88 72 93 111 80 60 51 67 Landkreis Fulda 84 84 72 82 69 71 42 48 33 25 Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 127 116 103 76 74 72 83 76 63 70 Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 151 97 128 151 123 98 84 89 89 85 Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 74 58 58 46 54 23 15 28 17 24 Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 145 160 126 147 126 113 108 108 107 31 Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 114 76 63 52 76 71 47 0 0 0 Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 120 104 81 28 93 79 24 21 48 40 Main-Kinzig-Kreis 23 26 15 0 0 17 25 24 22 23 Landkreis Marburg-Biedenkopf 69 18 9 19 45 0 0 31 37 21 1
Anlage zu KA 20/3012 Staatliches Schulamt Schuljahr für den/für die 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 149 131 120 108 118 117 117 59 66 66 Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 126 125 114 138 120 114 105 89 76 72 Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 112 81 56 55 59 52 41 16 16 0 2