20. Wahlperiode Drucksache 20/1204 HESSISCHER LANDTAG 04. 11. 2019 Kleine Anfrage Günter Rudolph (SPD) vom 11.09.2019 Regionalbeauftrage der Hessischen Landesregierung und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Laut Medienberichten wurde Herr Thomas Z. aus Friedberg ehemals Landtagskandidat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Hessischen Landesregierung zum Regionalbeauftragten für den ländlichen Raum Mittel- hessen ernannt. Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die Hessische Landesregierung startete 2018 die Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hes- sen“ und machte damit die Förderung der ländlichen Regionen zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit. In diesem Kontext fungierten seit Mai 2018 drei Regionalbeauftragte als kompetente und verlässliche Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vertreterinnen und Vertre- ter von Kommunen im ländlichen Raum. Nach Ausscheiden des früheren Regionalbeauftragen wurde die Funktion für die Region Mittel- und Westhessen neu besetzt. Die Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Sind die Medienberichte zutreffend? Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2. Wie viele Regionalbeauftragte hat die Hessische Landesregierung ernannt und welche Funktion üben diese aus? Die Tätigkeit der Regionalbeauftragten ist ausführlich im Internetauftritt www.Landhat- zukunft.de der Hessischen Landesregierung dargestellt. Frage 3. Nach welchen Kriterien werden die Regionalbeauftragten berufen? Die Auswahl der Regionalbeauftragten erfolgt auf der Grundlage ihrer fachlichen Qualifikation, wobei gleichzeitig gute Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen und hohe kommunikative Kompe- tenz eine Rolle spielen. Frage 4. Die bisher berufenen Regionalbeauftragten waren allesamt Mitglieder von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ist dies Voraussetzung für die Berufung? Nein. Die der Frage vorangestellte Aussage ist im Übrigen nicht zutreffend. Die Funktion eines Regionalbeauftragten wurde unter anderem auch bereits an Parteilose bzw. ehemalige kommu- nale Hauptamtliche vergeben, konkret an einen früheren Bürgermeister, der für die SPD ein kommunales Wahlamt im Zeitraum von 2007 bis 2013 ausübte. Wiesbaden, 19. Oktober 2019 Priska Hinz Eingegangen am 4. November 2019 · Bearbeitet am 4. November 2019 · Ausgegeben am 6. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de