Mikroplastik - Vielen Kunstrasenplätzen in Hessen droht das aus

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20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/1126 HESSISCHER LANDTAG                                                                            21. 10. 2019 Kleine Anfrage Dirk Gaw (AfD), Klaus Gagel (AfD) und Gerhard Schenk (AfD) vom 30.08.2019 Mikroplastik – Vielen Kunstrasenplätzen in Hessen droht das Aus und Antwort Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund Vorbemerkung Fragesteller: Plastikmüll ist ein großes globales Problem. In der EU entstehen jedes Jahr rund 26 Millionen Tonnen – in keinem Mitgliedsstaat mehr als in Deutschland. Neuesten Medienberichten zufolge gelangen rund 330.000 Tonnen Mikroplastik in Deutschland pro Jahr in die Umwelt. Vermutlich auch verursacht u.a. von Gum- migranulat auf Fußballplätzen. In Deutschland gibt es laut DFB rund 5000 Kunstrasenplätze. Diese zu er- neuern ist teuer. Denn hierzulande sind Tausende Plätze von Amateurfußballvereinen mit Kunstrasen be- legt. Eine neue Regelung der Europäischen Union, durch die Plastikmüll in den kommenden Jahren deut- lich reduziert werden soll, sieht deshalb auch ein Verbot des Gummigranulats vor, das auf diesen Plätzen zum Einsatz kommt. Ab 2022 soll es nicht mehr zulässig sein. Viele Sportanlagen in hessischen Kommu- nen wären von der Schließung oder „Umrüstung“ bedroht. Auch für die Nachwuchsförderung löst das drohende Verbot große Besorgnis aus. (Quelle: „Die Zeit“) Vorbemerkung Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund: Es wird darauf hingewiesen, dass es aktuell keine konkreten Überlegungen der EU im Sinne der Fragestellung gibt. Weder eine Schließung noch ein Verbot von Kunstrasenplätzen wird auf EU-Ebene angestrebt. Hierzu wird auf die Vorbemerkungen der Beantwortung der Kleinen An- frage Drucks. 20/964 verwiesen. Dass es entgegen einiger medialer Berichte nicht um das Verbot von Kunstrasenplätzen geht, hat die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung vom 23. Juli 2019 klargestellt. Dort betont sie, dass sie sich der „wichtigen Rolle […], die Sportplätze bei der Förderung von kör- perlicher Bewegung, Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU spielen“ bewusst ist und ihr daran gelegen ist, dass die noch vorzuschlagenden Maßnahmen „verhältnismäßig mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen“ sein werden:  https://ec.europa.eu/germany/news/20190723-kunstrasen_de). Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport und der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1.     Welchen gesicherten Anteil macht der Abrieb des Granulates auf Kunstrasenplätzen tatsächlich am Mikroplastikeintrag in die Umwelt aus, um die Sinnhaftigkeit von Verboten einordnen zu können? Die Masse des insgesamt von Kunstrasenplätzen in Form von Kunststoffgranulaten in die Um- welt eingebrachten Mikroplastik wird in der Wissenschaft für Europa auf 1,5 bis 2,5 t pro Jahr und Kunstrasenplatz geschätzt. Dabei wurde neben dem Granulat selbst und seinem Abrieb auch der Abrieb der Kunststofffasern betrachtet. Genauere Zahlen für Deutschland oder Hessen lie- gen derzeit nicht vor. Aufgrund der national dominierenden Bauweise nach DIN 18035-7 ist der Austrag in Deutschland voraussichtlich geringer. Eingegangen am 21. Oktober 2019 · Bearbeitet am 21. Oktober 2019 · Ausgegeben am 25. Oktober 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                      Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1126 Frage 2.   Wie viele Kunstrasenplätze in Hessen gibt es und wären von einer drohenden Schlie- ßung betroffen? In Hessen gibt es derzeit rund 440 Kunstrasenplätze. Wie bereits in der Vorbemerkung dieser sowie der Kleinen Anfrage Drucks. 20/964 erwähnt, wird auf EU-Ebene ausdrücklich keine Schließung von Kunstrasenplätzen angestrebt. Frage 3.   Setzt sich die Hessische Landesregierung für eine Bestandsgarantie bzw. eine Über- gangslösung ein und unterstützt somit die Kommunen? Auf die Vorbemerkung sowie die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 20/964 wird verwie- sen. Zusätzlich zu den Initiativen der Hessischen Landesregierung, die bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucks. 20/964 dargelegt wurden, hat Herr Staatssekretär Weinmeister am 28. August 2019 mit Herrn Carsten Bermig, Advisor im Kabinett von Elzbieta Bienkowska (Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMUs) die Thematik erörtert. Außerdem hat sich das Hessische Ministerium des Innern und für Sport im Benehmen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz so- wie der Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund an der Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beteiligt  https://echa.europa.eu/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e18244cd73; Word-Dokument „RCOM part 6“, S. 38 - 40), auf die in der Kleinen Anfrage Drs. 20/964 Bezug genommen wurde. Darüber hinaus arbeiten die Fachressorts derzeit intensiv an entsprechenden Konzepten für eine gewässerschonende Gestaltung von Kunstrasenplätzen. Sie sind optimistisch, den Platzbetrei- bern praktikable, nachhaltige und gleichzeitig wirtschaftliche Handlungskonzepte vorschlagen zu können. Darüber hinaus laufen weiterhin Expertengespräche, um möglichst schnell auf trag- fähige Alternativoptionen hinsichtlich der Befüllung betroffener Kunstrasenplätze hinweisen zu können. Zukünftig werden im Rahmen der Sportstättenförderung keine Kunstrasenplätze mehr gefördert, welche die Verwendung von Kunststoffgranulat vorsehen. Frage 4.   Gibt es aus Sicht der Hessischen Landesregierung Alternativen zu Kunstrasenplätzen für die Fußball- bzw. Sportplätze hessenweit? Grundsätzlich können Kunstrasenplatzsysteme, die ohne Kunststoffinfill auskommen, eine mög- liche Alternative darstellen. Darüber hinaus kommen auch Verfüllungen mit Quarzsand oder Kork in Betracht. Frage 5.   Was gedenkt die Hessische Landesregierung zu tun, um die hessischen Sportvereine vor einer Schließung ihrer Sportplätze zu bewahren? Auf die Vorbemerkung dieser und auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 20/964 wird verwiesen. Frage 6.   Beabsichtigt die Hessische Landesregierung eine finanzielle Entschädigung für die Sportvereine? Eine Schließung von Kunstrasenplätzen droht nicht (vgl. Vorbemerkung und Kleine Anfrage Drs. 20/964), so dass es hierfür keiner Entschädigungszahlung bedarf. Im Übrigen stehen den hessischen Sportvereinen, die Mitglieder im Landessportbund Hessen sind, die üblichen Mög- lichkeiten der Sportförderung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport („Vereins- eigener Sportstättenbau“, Sonderinvestitionsprogramm „Sportland Hessen“ und „Weiterführung der Vereinsarbeit“) offen. Wiesbaden, 18. Oktober 2019 Lucia Puttrich
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