Abruf Fördermittel für finanzschwache Kommunen
20. Wahlperiode Drucksache 20/1306 HESSISCHER LANDTAG 26. 11. 2019 Kleine Anfrage Marius Weiß (SPD), Wolfgang Decker (SPD), Kerstin Geis (SPD), Torsten Warnecke (SPD), Ulrike Alex (SPD), Bijan Kaffenberger (SPD) vom 01.10.2019 Abruf Fördermittel für finanzschwache Kommunen und Antwort Minister der Finanzen Vorbemerkung Fragesteller: Einer dpa-Meldung vom 16.09.2019 zufolge rufen viele Bundesländer die Fördermittel des Bundes für klamme Kommunen nur zögerlich ab. So seinen bis September 2019 laut Aussage des Bundesfinanzministe- riums erst 48 % der zur Verfügung stehenden 3,5 Mrd. € zur Förderung von kommunalen Investitionen ge- nutzt worden. Mit dem Geld sollen finanzschwache Kommunen u.a. bei der energetischen Sanierung von Schulen, Kitas und Krankenhäusern unterstützt werden. Den Angaben des Bundesfinanzministeriums zufolge haben bisher lediglich Brandenburg, Baden-Württemberg und Hamburg mehr als 70 % des Geldes eingesetzt und verplant, das ihnen zusteht. Mehrere Länder dagegen hätten in den fast vier Jahren weniger als ein Drit- tel der Mittel genutzt, darunter auch das Land Hessen mit 29,6 %. An den Projekten, die aus diesem Topf finanziert werden, beteiligt sich der Bund mit bis zu 90 %, die Gemeinden müssen die restlichen 10 % zu- schießen. Im Gesetz heißt es, dass die Länder dafür sorgen sollen, dass finanzschwache Kommunen den Eigenanteil er- bringen können. Sie müssen zudem selbst festlegen, welche Gemeinde Anspruch auf die Mittel hat. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, damit die Gemeinden, die Anspruch auf Fördermittel des Bundes für finanzschwache Kommunen haben, diese auch abrufen? Die zitierte Berichtserstattung bezieht sich auf die Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförde- rungsgesetz (KInvFG) – Kapitel 1, das in Hessen durch das Kommunalinvestitionsprogrammge- setz (KIPG) umgesetzt wird. Die Laufzeit des Programms endet nach den bundesgesetzlichen Vorgaben zum 31. Dezember 2020. Dem Land Hessen stehen aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zur Umsetzung des 1. Kapitels nach dem KInvFG ins- gesamt 317.138.500 € zur Verfügung. Die Berichtserstattung ist insofern missverständlich, da die Mittel nach dem KInvFG auch in Hessen nicht in Höhe von 70 % „ungenutzt“ sind. Vielmehr haben die im Bundesprogramm an- tragsberechtigten Kommunen die ihnen zustehenden Kontingente mit entsprechenden Förder- maßnahmen belegt, lediglich der Fördermittelabruf ist bislang noch nicht in voller Höhe erfolgt. Derzeit ist lediglich rd. 1 % des zur Verfügung stehenden Bundeszuschusses nicht mit förderfä- higen Maßnahmen belegt, da Kommunen Projektanmeldungen zurückgenommen haben und neue Maßnahmen erst noch angemeldet werden müssen. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Landesregierung sind hier mit den betroffenen Kommunen im inten- siven Austausch, damit auch diese Fördermittel des Bundes noch mit förderfähigen Maßnahmen belegt werden. Zum Stand 31. Oktober 2019 sind 35,7 % der Fördermittel abgerufen. Die Gründe für den im Verhältnis zur Kontingentbelegung geringeren Mittelabruf sind vielfältig. Auch bei anderen Förderprogrammen ist der Mittelabruf zu Beginn geringer und steigt zum Ende der Laufzeit ex- ponentiell an. Insofern ist auch bei der Förderung nach dem KInvFG mit einem sprunghaften Anstieg der Abrufe in 2020 zu rechnen. Eingegangen am 26. November 2019 · Bearbeitet am 26. November 2019 · Ausgegeben am 29. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1306 Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus, der weiterhin günstigen konjunkturellen Lage und vom Land Hessen zur Entschuldung der hessischen Kommunen durchgeführter Maßnahmen (insbesondere aufgrund des Entschuldungsprogramms der HESSENKASSE) stehen den hessi- schen Kommunen derzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, so dass viele Kommunen die Maßnahmen zunächst vorfinanzieren und die Fördermittel nach Durchführung der Maßnah- men in einer Summe abrufen. Zudem hat sich die Umsetzung einiger Maßnahmen aufgrund der Auslastung der Baubranche zeitlich verzögert, da Unternehmen mit entsprechenden freien Kapazitäten zur Umsetzung der Maßnahmen schwieriger zu finden sind. Auf entsprechende Hinweise aus der kommunalen Fa- milie hat die Landesregierung bereits frühzeitig reagiert und eine Laufzeitverlängerung des KInvFG bis Ende 2020 beim Bund erwirken können. Das Land unterstützt die antragsberechtigten finanzschwachen Kommunen bei der Finanzierung der Maßnahmen durch das KIPG, das die Möglichkeit vorsieht, den im Bundesprogramm not- wendigen Eigenanteil in Höhe von 10 % durch die Inanspruchnahme eines Komplementärfinan- zierungsdarlehens der WIBank erbringen zu können. Die Zinsen für das Darlehen übernimmt das Land in Gänze. Somit ist sichergestellt, dass alle der 252 antragsberechtigten Kommunen den notwendigen Eigenanteil erbringen und am Programm teilnehmen können. Lediglich neun hessische Kommunen haben sich gegen die Inanspruchnahme des Komplementärfinanzierungs- darlehens entschieden und erbringen den Eigenanteil aus originären Haushaltsmitteln. Um sicherzustellen, dass die Bundesmittel auch bis zum Laufzeitende vollständig abgerufen werden, wurden in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden alle antragsberechtig- ten Kommunen, die ihre Mittel noch nicht vollständig abgerufen haben, angeschrieben und da- rum gebeten, dass sie ihre verbindliche Mittelabrufplanung für das Jahr 2020 einreichen. Frage 2. Inwiefern gibt es Überlegungen der Landesregierung diesen Gemeinden bei der Antragstellung unter die Arme zu greifen? Die Kontingente sind zu 99 % mit förderfähigen Maßnahmen belegt. Derzeit steht in vielen Fäl- len lediglich der Mittelabruf aus. Ein Mittelabruf kann nach den Vorgaben des Bundes jedoch erst erfolgen, wenn der Kommune die Rechnungen vorliegen und sie die Fördermittel innerhalb von zwei Monaten zur Begleichung der Rechnungen verwendet. Hinzu kommt, dass viele Kommunen die Maßnahmen zunächst vorfinanzieren und der Mittelabruf erst nach der Gesamt- umsetzung der Maßnahmen erfolgt. Die WIBank und die Landesregierung stehen bereits seit Auflage des Programms im Jahr 2015 in einem sehr engen Kontakt mit den Kommunen. Viele Kommunen haben die Möglichkeit der Vorabprüfung von Maßnahmen durch die WIBank und das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) als zuständiges Fachressort in Anspruch genommen. In vielen Gesprächen in der WI- Bank und im HMdF haben die Kommunen direkt mit den zuständigen Bearbeitern die mögli- chen Maßnahmen durchsprechen können. Auch wenn sich bei der Umsetzung von Maßnahmen Schwierigkeiten ergeben, stehen WIBank und HMdF den Kommunen immer als Ansprechpart- ner zur Verfügung. Frage 3. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass mit Ablauf der Förderperiode am Ende des Jahres 2020 auch alle vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel durch die hessischen Kommunen abgerufen sein werden? Die Landesregierung kann die Kommunen nicht zum Fördermittelabruf verpflichten. Sie kann den Kommunen die Kontingente zur Verfügung stellen und bei der Auswahl der förderfähigen Maßnahmen bestmöglich beraten. Wie bei Beantwortung der Frage 1 dargestellt, erfolgt derzeit eine Abfrage zu der verbindlichen Abrufplanung für das Jahr 2020. So sollen die Kommunen identifiziert werden, die bei der Umsetzung des Programms weitere Unterstützung benötigen. Sofern im Einzelfall mangels geeigneter Maßnahmen ein vollständiger Mittelabruf nicht bis zum Programmende erfolgen kann, soll als ultima ratio in Abstimmung mit den Kommunalen Spit- zenverbänden auch eine Umverteilung der Fördermittel auf andere Kommunen geprüft werden, so dass die Bundeszuschüsse möglichst vollständig innerhalb der Programmlaufzeit den hessi- schen Kommunen zugutekommen können. Hierzu findet ein enger Abstimmungsprozess mit der WIBank und den Kommunalen Spitzenverbänden in der Arbeitsgruppe Investitionsförderung statt, die in regelmäßigen Abständen tagt. Wiesbaden, 17. November 2019 Dr. Thomas Schäfer