Einsatz von nachfragegesteuerten autonom-fahrenden Bussen (sog. NAF Bus) in Hessen - "ÖPNV on demand"

/ 1
PDF herunterladen
20. Wahlperiode                                                                       Drucksache 20/982 HESSISCHER LANDTAG                                                                             24. 09. 2019 Kleine Anfrage Arno Enners (AfD) und Klaus Gagel (AfD) vom 01.08.2019 Einsatz von nachfragegesteuerten autonom-fahrenden Bussen (sog. NAF Bus) in Hessen „ÖPNV on demand“ und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die Entwicklung des Straßenverkehrs stellt die Politik in den nächsten Jahren vor neue Aufgaben. Dazu ge- hört zweifelsohne auch die Entwicklung des ÖPNV, gerade im Hinblick auf das vernetzte und zukünftig autonome, also fahrerlose Fahren. Erste Projekte und Anwendungen des sog. „ÖPNV on demand“ auf Sylt und im nordrhein-westfälischen Monheim sind diesbezüglich richtungsweisend. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Plant die Landesregierung den testweisen oder flächendeckenden Einsatz von NAF Bussen in Hessen? Frage 2.     Falls ja, wie ist der aktuelle Sachstand und ab wann und auf welchen Strecken sollen diese Busse zum Einsatz kommen? Frage 3.     Falls nein, warum plant die Landesregierung nicht den Einsatz dieser Busse? Frage 4.     Gibt es bereits Kommunen, die NAF Busse einsetzen oder einsetzen möchten und falls ja, welche Kommunen sind das? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Zuständiger Aufgabenträger für den öffentlichen Personenverkehr sind in Hessen die Landkrei- se, kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner. Sie nehmen die Auf- gabe als Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Zum 23.09.2019 plant die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) die probeweise Nutzung von autonom fahrenden Bussen im Bereich des für den Verkehr gesperrten nördlichen Mainufers. Weitere kommunale Vorhaben sind der Landesregierung in dieser Hinsicht nicht bekannt. Frage 5.     Ist die Landesregierung bereit, Kommunen Fördermittel zur Verfügung zu stellen, die NAF Busse einsetzen möchten? Frage 6.     Haben Kommunen bereits Fördermittel für den Einsatz von NAF Bussen des Landes beantragt? Frage 7.     Falls ja, welche Kommunen sind das und wie hoch sind die jeweiligen Fördermittel? (bitte detail- liert nach Kommune, Zeitpunkt und Dauer sowie Höhe der Förderung aufschlüsseln) Die Fragen 5 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das Land stattet die drei in Hessen tätigen Verkehrsverbünde mit mehr als 800 Mio. € jährlich auskömmlich aus. Ein Teil dieser Mittel wird von den Verbünden an die lokalen Nahverkehrs- organisationen für lokale Verkehre weitergereicht. Weitere Fördermöglichkeiten stehen auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes zur Verfügung. Zusätzliche Fördermittel für NAF Ver- kehre sind deshalb bislang nicht vorgesehen. Wiesbaden, 4. September 2019 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 24. September 2019 · Bearbeitet am 24. September 2019 · Ausgegeben am 27. September 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
1