Zukunft des Maburger Ionenstrahl-Therapiezentrums (MIT)

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20. Wahlperiode                                                                      Drucksache 20/2115 HESSISCHER LANDTAG                                                                              28. 02. 2020 Kleine Anfrage Dr. Sommer und Löber (SPD) vom 27.01.2020 Zukunft des Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrums (MIT) und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Das Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum (MIT) dient der Krebsbehandlung und war vor 14 Jahren eine der Bedingungen dafür, dass die Rhön AG beim Verkauf den Zuschlag für die 95 % der Anteile am Uniklinikum Gießen-Marburg (UKGM) erhielt. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Alleiniger Gesellschafter der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft mbH (MIT) ist die Rhön-Klinikum AG. Die MIT ist Betreiber der Anlage zur Partikeltherapie am Standort Marburg. Ziel der Anlage ist es, die klinische Versorgung in Hessen durch eine Partikeltherapie auf höchstem technischem Stand sicherzustellen und sie mittels klinischer Studien zu einer um- fassend evaluierten und evidenzbasierten Standardtherapie weiterzuentwickeln. Zur Beantwortung eines Großteils der Fragen war vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Struk- turen eine Stellungnahme der dortigen Geschäftsführung erforderlich. Des Weiteren ist aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich und klarstellend zu bemerken, dass die Rhön-Klinikum AG im damaligen Bieterverfahren gegenüber den Mitbewerbern einen ein- deutigen Vorsprung erzielt hat. Das Investitionskonzept der Rhön-Klinikum AG war auch ohne Berücksichtigung der Partikeltherapieanlage zeitlich und sachlich am besten ausgestaltet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie groß sind die Defizite der Partikeltherapie am UKGM, insbesondere bezogen auf wirtschaftli- che Defizite und Verluste, Personalmangel und Überstunden? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist die MIT ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der Rhön-Klinikum AG. Aufgrund der juristischen Übernahme der Gesellschaft durch die Rhön-Kli- nikum AG zum 01.01.2019 und der technischen und medizinischen Übernahme zum 01.08.2019 liegt bisher keine veröffentlichungspflichtige Publikation zu den Geschäftszahlen vor, aus welcher die Landesregierung Rückschlüsse auf ein eventuelles Defizit schließen kann. Weiterhin liegen der Landesregierung auf entsprechende Rückfrage bei der Geschäftsführung der MIT GmbH keine Rückmeldungen zu einem Personalmangel oder zu möglichen Überstunden vor. Frage 2.     Was bedeuten diese Defizite in Bezug auf die Zukunft des Betriebs? Hierzu teilt die Geschäftsführung mit, dass durch die Rhön-Klinikum AG am 21.01.2020 eine Pressemitteilung veröffentlicht worden sei, in welcher der Vorstand der Rhön-Klinikum AG vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung erklärt habe, den Betrieb des MIT langfristig fort- führen zu wollen. Die Landesregierung begrüßt diese Mitteilung der Rhön-Klinikum AG. Frage 3.     Sind der hessischen Landesregierung die Vorwürfe gegen die Geschäftsführerin bezogen auf Be- triebsvereinbarungen, Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz bekannt? Wenn ja, wie nimmt das UKGM sowie die Landesregierung selbst Stellung gegenüber den Vorwürfen? Eingegangen am 28. Februar 2020 · Bearbeitet am 28. Februar 2020 · Ausgegeben am 4. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2115 Frage 4.   Was hat das UKGM bislang gegen diese Vorwürfe unternommen bzw. was will es gegen die Vor- würfe unternehmen? Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu teilt die Geschäftsführung Folgendes mit: Aufgrund der Tatsache, dass gegen die Ge- schäftsführerin der MIT GmbH keine Vorwürfe seitens der Rhön-Klinikum AG bekannt seien und aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen ergebe sich kein Handlungsbedarf. An dieser Stelle wird seitens der Geschäftsführung nochmals auf die gesellschaftsrechtlichen Zu- sammenhänge zwischen der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, der Rhön-Klini- kum AG und der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft mbH verwiesen: Die Vorwürfe des Betriebsrates des UKGM-Standortes Marburg gegen die dortige kaufmännische Geschäftsführerin stünden in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit von Frau Dr. H. als Ge- schäftsführerin der MIT GmbH. Deshalb entbehre die Frage einer sachlichen Grundlage. Die Landesregierung hat keinen Anlass, die vorgenannten Aussagen in Zweifel zu ziehen. Frage 5.   Sind der Landesregierung darüber hinaus weitere Vorwürfe gegen die Geschäftsführerin oder hin- sichtlich wirtschaftlicher Defizite und weiterer Probleme bekannt? Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 6.   Welche Maßnahmen hat das UKGM bereits angestoßen bzw. werden in Zukunft angestoßen, um die wichtige Tätigkeit des Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrums zur Versorgung von Patienten und Patienten aufrecht zu erhalten? Zur Beantwortung dieser Frage wird seitens der Geschäftsführung ebenfalls auf die Presseerklä- rung der Rhön-Klinikum AG vom 21.01.2020 hingewiesen: darin werde auf eine positive Ent- wicklung der Patientenzahlen durch die enge Kooperation mit der onkologischen Expertise der UKGM GmbH verwiesen. Weiterhin gehe aus der Presseerklärung hervor, dass angestrebt werde, weitere Therapieindikationen, die viele Patientinnen und Patienten betreffen, für eine Behandlung im MIT über Studien zu öffnen. Zudem arbeite die Geschäftsführung mit Hochdruck daran, durch den Ausbau von Kooperationen mit regionalen, nationalen und internationalen Zuweisern das MIT strategisch auszubauen und dauerhaft wirtschaftlich stabil zu gestalten. Frage 7.   Inwiefern trägt die Landesregierung dazu bei, dass die Marburger Ionenstrahl-Therapieanlage auch in Zukunft weiterhin zum Wohle der Patientinnen und Patienten eingesetzt werden kann? Im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wird die Landesregierung die Anlage auch zukünftig unterstützen. Zwar erfolgt keine unmittelbare Förderung des Betriebes der MIT, jedoch stellt das Land der Philipps-Universität Marburg seit 2015 einen Betrag in Höhe von 1,3 Mio. EUR im Sinne einer Mitfinanzierung für die Forschung im Zusammenhang mit der Parti- keltherapieanlage bereit (siehe Einzelplan 15, Kapitel 15 05, Projekt Nr. 7 „Forschungskoopera- tion mit dem MIT“). Diese Unterstützung ist bis 2024 gesichert. Die Anlage steht der Philipps- Universität Marburg und anderen Forschungseinrichtungen in Hessen mithin für die klinisch an- gewandte Forschung, für Grundlagenforschung im Bereich der biologischen Strahlenwirkung so- wie für präklinische, medizinphysikalische und physikalisch-technische Forschung zur Verfü- gung. Über die Forschungskooperation zwischen der Philipps-Universität Marburg und dem UKGM unterstützt die Landesregierung daher aktiv die Durchführung von Studien am MIT, die weitere Behandlungsindikationen ermöglichen und damit eine positive zukünftige Entwicklung sicherstellen. Wiesbaden, 13. Februar 2020 Angela Dorn
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