Flüge von Mitgliedern der Landesregierung mit dem Polizeiflugzeug sowie mit den Polizeihubschraubern der hessischen Polizei

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20. Wahlperiode                                                                        Drucksache 20/1203 HESSISCHER LANDTAG                                                                                14. 11. 2019 Kleine Anfrage Günter Rudolph (SPD) vom 11.09.2019 Flüge von Mitgliedern der Landesregierung mit dem Polizeiflugzeug sowie mit den Polizeihubschraubern der hessischen Polizei und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die Flüge von Mitgliedern der Landesregierung werden seitens der Polizeifliegerstaffel Hessen zur Schulung von Flugverfahren (z.B. Instrumentenflug, besondere Sichtanflugverfahren) für die Aufrechterhaltung der fliegerischen Befähigung genutzt. Das Erfordernis solcher Schulun- gen ergibt sich aus den Bestimmungen des Luftrechts. Alternativ müssten extra Trainingsflüge durchgeführt werden. Gleichzeitig werden etwaige Leerflüge zu oder von den Flugzielen der Regierungsmitglieder für präventive polizeiliche Arbeit genutzt (u.a. Umweltschutz- und Gewässerüberwachung sowie Waldbrand-und Verkehrsaufklärung). Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei wie folgt: Frage 1.     Wie oft haben die Mitglieder der Hessischen Landesregierung vom 9. Juni 2018 bis zum 31. August 2019 das Polizeiflugzeug und die Hubschrauber der Polizeihubschrauberstaffel Hessen genutzt. (Darstellung bitte nach den einzelnen Ministerinnen/Minister bzw. Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre)? Frage 2:     Aus welchen Gründen und zu welchen Zielorten fanden die zu Frage 1. einzeln ausgeführten Flü- ge jeweils statt? Frage 3:     Mit welchen Hubschraubertypen wurden die zu Frage 1. einzeln aufgeführten Flüge jeweils durchgeführt? Frage 4:     Wie viele Personen (außer den bereits angegebenen Mitgliedern der Landesregierung und der Crew) haben an den zu Frage 1 einzeln aufgeführten Flügen jeweils teilgenommen und wer war dies? Frage 5:     Wie lange waren die Hubschrauber und das Polizeiflugzeug und deren Crew im Rahmen der zu Frage 1 dargestellten Flüge jeweils im Einsatz? (Darstellung bitte unter Angaben des jeweils ver- wendeten Hubschraubertyps) Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Polizeifliegerstaffel Hessen verfügt als Hubschraubermuster über den Typ Eurocopter 145 (Airbus H145). Dieser wurde zum Zwecke des Personentransports im angefragten Zeitraum durch Herrn Ministerpräsidenten Bouffier und Herrn Staatsminister Beuth, die teilweise von Mitarbeitern sowie anderen von Ihnen autorisierten Personen begleitet wurden, genutzt. Einzel- heiten zu den Flügen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Datum               Flugzeit      MP/StM            Flugstrecke 1      09.08.2018          2h57          MP Bouffier       Medenbach – Mengeringshausen – Gießen 2      26.08.2018          2h35          MP Bouffier       Hofgeismar – Point Alpha – Frankfurt Flughafen 3      09.09.2018          1h44          MP Bouffier       Gießen – Bad Hersfeld – Frankfurt Flughafen 4      18.09.2018          1h47          MP Bouffier       Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim – Fritzlar Eingegangen am 14. November 2019 · Bearbeitet am 14. November 2019 · Ausgegeben am 18. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
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2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1203 Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim – Fulda – 5     05.10.2018         2h24          MP Bouffier Hünfeld – Heringen – Gießen Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim – Gießen – 6     19.03.2019         3h19          MP Bouffier Malsfeld – Gießen 7     03.05.2019         1h37          MP Bouffier     Gießen – Kassel 8     07.06.2019         2h07          MP Bouffier     Berlin Tegel – Bad Hersfeld 9     13.06.2019         8h13          StM Beuth       Kiel – Baunatal – Kiel 10    14.06.2019         5h28          StM Beuth       Kiel – Gießen – Homberg/Efze 11    16.06.2019         4h15          MP Bouffier     Bad Hersfeld – Berlin Tegel Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim – Gießen – 12    05.07.2019         1h40          MP Bouffier Bad Hersfeld Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim – Gießen – 13    22.08.2019         1h37          MP Bouffier Fulda Die Bereitstellung der Luftfahrzeuge der hessischen Polizeifliegerstaffel erfolgt grundsätzlich aus Egelsbach. Darüber hinaus hat Herr StS Dr. Heck am 20.08.2019 an einem Einsatzflug (Gewässerschutz- streife) teilgenommen. Der Einsatzflug wurde ebenfalls mit dem Typ Eurocopter 145 durchge- führt. Im Übrigen erfolgte in dem abgefragten Zeitraum keine weitere Nutzung durch Ministerinnen und Minister bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Frage 6:    Wie hoch waren jeweils die Betriebs- und Personalkosten, die mit den einzelnen zu Frage 1 dar- gestellten Flügen entstanden sind? Die Betriebskosten (sog. bewegliche Kosten) eines Hubschraubers belaufen sich auf 1.297,13 € je Flugstunde. In den beweglichen Kosten sind alle Kosten für Wartung, Ersatzteile und Kraft- stoff ohne Abschreibung enthalten. Die Personalkosten für den Hubschraubereinsatz je Flugstunde belaufen sich gemäß Regelbesat- zung (inklusive Kosten für die Vor- und Nachbereitung) auf 198,60 €. Die Regelbesatzung des Hubschraubers besteht grundsätzlich aus drei Personen (Pilot, Co-Pilot oder Flugtechniker, Operator). Für die o.g. Flüge (inkl. Einsatzflug) entstanden Betriebskosten in Höhe von insgesamt 52.922,90 € und Personalkosten in Höhe von insgesamt 8.102,88 €. Wiesbaden, 23. Oktober 2019 Peter Beuth
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