20. Wahlperiode Drucksache 20/1264 HESSISCHER LANDTAG 25. 11. 2019 Kleine Anfrage Janine Wissler (DIE LINKE) vom 23.09.2019 ÖPNV-Seniorenticket und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragestellerin: Die Verbünde RMV, NVV und VRN haben in ihren Gremien der Einführung eines hessenweiten Seniorenti- ckets zum Beginn des nächsten Jahres beschlossen. Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gibt es Regelungen und Absprachen mit den Kommunen bzw. ihren LNOs zum finanziellen Aus- gleich eventuell notwendiger Mehrverkehre – analog zur Evaluation beim Schülerticket? Im Gegensatz zum Schülerticket beginnt die Gültigkeit des Seniorentickets Hessen für 365 € werktags um 9:00 Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Damit wird ein Fahrtbeginn erst nach der stärksten Hauptverkehrszeit stattfinden. Die Bereitstellung zusätz- licher Busse und Bahnen ausschließlich zur Abwicklung durch das Seniorenticket ist daher nicht zu erwarten. Daher bedurfte es keiner Regelungen und Absprachen zum finanziellen Ausgleich eventuell notwendiger Mehrverkehre, da solche mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nötig wer- den. Frage 2. Ist es geplant, dass die Regelungen des Seniorentickets auf andere Personenkreise unter der Al- tersgrenze von 65 Jahren ausgeweitet werden? Die Verkehrsverbünde überprüfen ständig ihre tariflichen Regelungen. Für das Fahrplanjahr 2020 ist die Einführung des in den Gremien der Verbünde bereits beschlossenen Seniorentickets Hessen ein weiterer wichtiger Schritt zu einer attraktiveren Tarifgestaltung. Die Verkehrsverbünde sind bei der Preisgestaltung für frei verkäufliche ÖPNV-Tickets an rechtliche Vorgaben gebunden. Bei dem geplanten Seniorenticket in Hessen sind klar abgrenz- bare Kriterien, wie eine Altersgrenze erforderlich, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Das vorgesehene Seniorenticket Hessen orientiert sich deshalb an der bestehenden Al- tersgrenze von 65 Jahren, die zum Beispiel der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) bei seiner Preisgestaltung bereits heute zugrunde legt. Schwerbehinderte Menschen mit besonderen Einschränkungen werden, unabhängig von einer Altersgrenze, ohnehin kostenlos bzw. nahezu kostenlos im ÖPNV befördert. Hierzu zählen bei- spielhaft Blinde, Gehörlose sowie besonders Gehbehinderte. Die kreisfreien Städte und Land- kreise als Sozialhilfeträger haben darüber hinaus die Möglichkeit, für ihre Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen spezielle Angebote (nach dem Sozialgesetzbuch) zu machen. Nach der Einführung des Seniorentickets Hessen und in Kombination mit dem Schülerticket Hessen, dem Landesticket Hessen sowie den bestehenden Semesterticket- und Jobticketangebo- ten ist es innerhalb sehr kurzer Zeit gelungen, fast der Hälfte der hessischen Bevölkerung sehr günstige Flatrate-Angebote zu machen, von denen der Großteil tarifzonenunabhängig ist. Das Landesticket Hessen hat nach Auskunft der Verkehrsverbünde auch die Nachfrage nach Jobti- ckets durch Arbeitgeber deutlich ansteigen lassen. Diesen Weg will die Landesregierung Schritt für Schritt weitergehen, um Hessens bundesweite Vorreiterrolle in diesem Bereich weiter zu stärken. Eingegangen am 25. November 2019 · Bearbeitet am 25. November 2019 · Ausgegeben am 27. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1264 Frage 3. Ist es geplant, auch vergünstigte Einzel- und/oder Tagesfahrkarten für Seniorinnen und Senioren anzubieten, etwa um Gelegenheitsfahrgäste oder Menschen, die nicht das Geld für eine Dauerkar- te aufbringen können, von der Vergünstigung profitieren zu lassen? Nein. Die Tarifangebote der Verbünde sehen weiterhin Einzel- und Tagesfahrkarten vor. Im Übrigen ist das Seniorenticket Hessen für 365 € im Jahr mit hessenweiter Gültigkeit bereits günstiger als etwa die jetzige Seniorenkarte im Gebiet des RMV in der Preisstufe 1 und kann natürlich auch monatsweise bezahlt werden. Wiesbaden, 11. November 2019 Tarek Al-Wazir